Sorry, Alfred, ich habe dich nach einem Beleg gefragt, nicht um die Wiederholung einer Behauptung kombiniert mit einer weiteren Behauptung.
Zu mindestens müsstest du eine belegbare Quelle für deine Behauptung haben.
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5-10 Jahre für reine Meinungsdelikte ist ja fast lebenslänglich nach brd Gusto.
Schill machte sich wegen teils drakonischer Strafen einen Namen als „Richter Gnadenlos“.
2001 erzielte er bei der Bürgerschaftswahl überraschend 19,4 Prozent der Stimmen und wurde unter Bürgermeister Ole von Beust (CDU) Innensenator.
Im August 2003 wurde Schill von dem Hamburger Regierungschef entlassen, da er für das Amt „charakterlich nicht geeignet“ sei.
Anmerkung von mir:
Schill galt als Rechtspopulist und ihm wurde nachgesagt, daß er Ausländer härter bestrafte, als einheimische Deutsche. Deshalb wurde er auch Richter Gnadenlos genannt.
Außerdem deckte er die Homosexualität des Bürgermeisters Ole v. Beust auf.
Nach seinem Ausstieg aus der Politik lebte Schill in Brasilien, Ende vergangenen Jahres kehrte er kurzfristig nach Hamburg zurück, weil sein Reisepass abgelaufen war. Bei der Gelegenheit trat er auch als Zeuge vor einem Untersuchungsausschuss der Bürgerschaft auf.
Quelle: WO 11.03.2008
Herrlich.....du kennt die beiden Wörter Theorie und Praxis? Ich kann auch nicht die Dokumente einsehen in denen steht das Richter Vergewaltiger von Kindern laufenlassen sollen. Aber trotzdem lassen die Richter Vergewaltiger von Kindern laufen. Nicht nur die bei denen nachträglich Sicherheitsverwahrung angeordnet worden ist, sondern auch jene die als Gefährlich gelten.
Kann er auch nicht, Nationalix. Im Übrigen, selbst wenn man, was oft vorkommt, das jemand einen Rechtsvorgang falsch auslegt, wäre zu mindestens im Netz die Aussage wiederholt zu finden, das ist aber nicht der Fall.
Jede Suchmaschine wirft als Ergebnis einer Suche nach Aufenthaltsverbot in Zusammenhang mit Ronald Schill nur diesen Thread oder seine Gesetzesvorlage im Hamburger Senat aus.
Es ist ungewöhnlich, denn jede noch so verrückte Behauptung hier im Forum, die rechtlich nicht möglich ist und nicht den Tatsachen entspricht, war bisher in verschiedenen Quellen im Netz zu finden.
Mir geht dieses Horst Mahler Geseiere langsam auf die Nerven. Man kann zwar Kritik an den § 130 StGB üben, jedoch den normalen Vorgang, das wenn jemand in verschiedenen Verfahren wegen der gleichen Delikart verurteilt wird, aus Summe der in den Urteilen verhängten Strafen eine Gesamtstrafdauer gebildet wird, als Sonderbehandlung Mahlers zu beschreiben, hat nichts mehr mit Kritik zu tun.