BGH URTEIL: Umstrittene Sat-Schüsseln, für die gleicheren Deutschen.
BGH-Urteil: Satellitenschüssel trotz Kabelanschluss
Zitat:
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Mietern zum Aufstellen so genannter Satellitenschüsseln gestärkt. Nach einem aktuellen Urteil kann der Vermieter nicht generell das Anbringen von Parabolantennen untersagen.
Eine Klausel im Mietvertrag, die dies unter Hinweis auf einen vorhandenen Kabelanschluss ausnahmslos verbietet, ist dem Karlsruher Gericht zufolge komplett unwirksam, bestätigte ein Sprecher. Grund: Wegen der im Grundgesetz geschützten Informationsfreiheit müssen Ausnahmen beispielsweise für Ausländer möglich sein, die ihre Heimatprogramme empfangen wollen. Zugleich erleichterte der BGH das Aufstellen solcher Schüsseln auf dem eigenen Balkon, wenn dadurch weder das Gebäude beschädigt noch der optische Eindruck nennenswert gestört wird. (Az VIII ZR 207/04 vom 16. Mai 2007)
Ein türkischer Mieter hatte in einer Wohnanlage in Berlin-Neukölln eine relativ große mobile Schüssel auf seinen sichtgeschützten Balkon gestellt, um über die im Kabel zugänglichen sechs türkischsprachigen Programme hinaus weitere Sender empfangen zu können. Der Vermieter wollte ihm dies unter Berufung auf zwei Klauseln im Mietvertrag verbieten. Zum einen war das Anbringen von Parabolantennen außerhalb der Wohnung verboten, weil das Anwesen über einen Breitbandkabelanschluss verfügte.
Quelle: http://www.frankenpost.de/nachrichte...htm?id=1127030
Juhu! Iranische Islamprogramme per Gerichtsbeschluß! Es ist schon sehr verdächtig, was man sich alles erlauben kann, wenn man anders ist. Vielleicht sollte der BGH lieber Lerncomputer verordnen.
Oder ist von euch jemand Sportreporter?
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deswegen nicht an diese Ausländer vermieten, so einfach ist das.
Im Übrigen müssen die das Kabel TV zusätzlich bezahlen. :))
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Berlin-Neukölln. das sagt doch alles. In diesem Slum ist ohnehin nichts mehr zu verderben.
Bezeichnend ist, dass Mc Donald auf einem bereits gekauften Grundstück dort eine Filiale eröffnen möchte, was grosse Proteste der Bewohner dort auslöste. Angeblich passe dies nicht in den Kiez und störe die Gesamtatmosphäre.
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die bekommen ne Kuppel aufs dach mit Halbmond, dann siehst aus wie ne Moschee :))
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Viewer
deswegen nicht an diese Ausländer vermieten, so einfach ist das.
Im Übrigen müssen die das Kabel TV zusätzlich bezahlen. :))
Das wird ja nun prächtig durch das Antidiskriminierungsgesetz verhindert.
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Blocksberg
[B][SIZE="5"]BGH-Urteil:
(...)
Das wundert mich jetzt, denn die Satelitenschüsseln für Ausländer sind seit langem erlaubt, trotz allen Klauseln. Das aber neben den 6 (!) bereits über Kabel zugänglichen Programmen jetzt noch was ober drauf kommen soll, finde ich leicht unverschämt.
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bei privaten Wohnraum doch nicht, da gibt es immer Möglichkeiten(z.Bsp. Preis) , man braucht denen ja nicht auf dies Nase binden, das man keine Türken etc. pp. im Haus will.
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Blocksberg
Das wird ja nun prächtig durch das Antidiskriminierungsgesetz verhindert.
Zurecht.
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Unsinn, immer entscheidet noch der Eigentümer über sein Eigentum und nicht der Mieter. Den Mietern kannman das Wohnen so unangenehm wie möglich machen, da flüchten die von allein :))
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Jeder Mieter kann seinem Vermieter das Leben genau so "unangenehm " machen. Mieten und Vermieten ist ein Geschäft mit gegenseitigen Vertrauen, ohne geht es nicht, in beide Richtungen.