http://www.youtube.com/watch?v=1d7H5G_VPvo
schau mal wie Ihr Gesicht runtergeht :))
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http://www.youtube.com/watch?v=1d7H5G_VPvo
schau mal wie Ihr Gesicht runtergeht :))
Frag doch mal die Finanzagentur. Ich habe es getan und die Antwort bekommen:
Das entsprechende Gegenstück findet sich im Geschäftsbericht der Deutschen Bundesbank unter den Aktiva als Teil des insgesamt 4,44 Milliarden € umfassenden Titels „Forderungen an den Bund“. Dazu wird erläutert:Zitat:
Bei dieser … Verbindlichkeit handelt es sich um eine Ausgleichsforderung aus der Währungsumstellung 1948, die der Bundesbank als Rechtsnachfolgerin der Bank deutscher Länder gegen den Bund zusteht. … Die hier angesprochene Ausgleichsforderung, die in einer zinsfreien Schuldverschreibung über
547.168.481,20 DM verbrieft ist, wird vom Jahre 2024 an in 10 aufeinander folgenden Jahresraten getilgt
Das Gesetz Nr. 67 stand im Zusammenhang mit der Währungsreform in Berlin und machte im Frühjahr 1949 die Deutsche Mark zum einzigen gesetzlichen Zahlungsmittel in den Westsektoren. Natürlich ist das Gesetz selbst längst abgeschafft. Aber die auf seiner Grundlage gemachten Schulden hat bisher keiner getilgt.Zitat:
In dieser Position werden die Ausgleichsforderungen an den Bund und die unverzinsliche Schuldbuchforderung wegen Berlin ausgewiesen, die auf die Währungsreform im Jahr 1948 zurückgehen. Sie bilden den bilanziellen Gegenposten für die damals in bar gezahlten Kopf- und Geschäftsbeträge sowie für die Erstausstattung der Kreditinstitute und öffentlichen Körperschaften mit Zentralbankgeld. … Im Zusammenhang mit Artikel 101 EG-Vertrag ist festgelegt worden, dass die Ausgleichsforderungen und die Schuldbuchforderung ab dem
Jahr 2024 in zehn Jahresraten getilgt werden.
Alles ganz einfach.
Einfach???