Da steht nichts von (IM)Migranten. :rofl:
Druckbare Version
Da steht nichts von (IM)Migranten. :rofl:
Gründen kannst Du alles...ob Du zugelassen wirst ist die andere Frage :D...
Übrigens...das in Art 9 GG beschriebene Recht der Vereins- oder Gesellschaftsgründung bezieht sich jetzt nicht primär auf die Gründung eines z.B. Fußballvereines, sondern vom Grundsatz her wurde eher an "politische" Vereine oder Gesellschaften gedacht, welche politische Einflußnahme nehmen können, indem man diese z.B. wählen kann.
Da halte ich dann die explizite Erwähnung und Einschränkung auf "jeder Deutsche" nicht nur für legitim, sondern für geboten.
Parteien können nur von Deutschen gegründet werden:
§2 Absatz 1 PartG
(1) Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluß nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein.
§2 Absatz 3
(3) Politische Vereinigungen sind nicht Parteien, wenn
1.
ihre Mitglieder oder die Mitglieder ihres Vorstandes in der Mehrheit Ausländer sind oder
2.
ihr Sitz oder ihre Geschäftsleitung sich außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes befindet.
Es gilt die Staatsbürgerschaftsregelung nach geltendem Gesetz. Die persönlichen Ansichten einiger hier hinsichtlich der Bestimmung wer Deutscher ist oder nicht, sind irrelevant. Im Übrigen selbst wenn sie gesetzliche Regelung werden sollen, können sie eine eine bereits vergebene Staatsbürgerschaft, wenn sie die einzige ist, nicht mehr entziehen (Völkerrecht).