Verfassungsgericht : Speicherung von Nutzerdaten teilweise verfassungswidrig
gerade in N-TV
Karlsruhe beschränkt Nutzerdatenspeicherung
- Verwendung von Kommunikationsdaten beschränkt
- informationelle Selbstbestimmung wird verletzt
Verfassungsrichter schränken Datennutzung durch Ermittler ein
Urteil in Karlsruhe
Das ist eine Ohrfeige für die Politik.:))
AW: Verfassungsgericht : Speicherung von Nutzerdaten teilweise verfassungswidrig
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henriof9
gerade in N-TV
Karlsruhe beschränkt Nutzerdatenspeicherung
- Verwendung von Kommunikationsdaten beschränkt
- informationelle Selbstbestimmung wird verletzt
Solange die Nutzer selbst Ihre Daten bei Google und Facebook einstellen, ist das wirkungslos.
AW: Verfassungsrichter schränken Datennutzung durch Ermittler ein
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SAMURAI
Urteil in Karlsruhe
Das ist eine Ohrfeige für die Politik.:))
Das ist nur eine Maske, die man dem System verpasst, damit es sich als freie demokratische Gesellschaftsordnung zeigen und hinter der Maske freudig weiter seine Bürger drangsalieren kann.
AW: Verfassungsgericht : Speicherung von Nutzerdaten teilweise verfassungswidrig
Bereits 2010 wurde ja das alte Gesetz von den Richtern als nichtig abgeschossen. Einzelheiten dazu:
B]Was das Urteil wirklich bedeutet[/B]
Von Christian Stöcker
Wer hat gewonnen, wer hat verloren? Werden Verbindungsdaten künftig gar nicht mehr auf Vorrat gespeichert? Können Nutzer illegaler Tauschbörsen nun nicht mehr verfolgt werden? SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen zum Urteil des Verfassungsgerichts.
Wird die Vorratsdatenspeicherung abgeschafft?
Aller Wahrscheinlichkeit nach nicht. Das Gesetz ist zwar in seiner vorliegenden Form "nichtig", darf somit ab sofort nicht mehr angewendet werden. Die derzeit bei den Internetprovidern vorliegenden Daten müssen gelöscht werden. Über diese Rechtsfolge des Urteils wurde übrigens denkbar knapp entschieden: mit vier zu vier Stimmen. Vier Richter hätten das Gesetz also nur für "unvereinbar mit dem Grundgesetz" erklären wollen. Nur wegen des Begriffs der Nichtigkeit können die Vorschriften auch nicht in eingeschränktem Umfang übergangsweise weiter angewendet werden.
Doch das Verfassungsgericht hält die Datenspeicherung nicht für prinzipiell verfassungswidrig: "Das Grundgesetz verbietet eine solche Speicherung nicht unter allen Umständen."
Wenn der Gesetzgeber also die Einschränkungen umsetzt, die die Richter in ihrem Urteil vorschreiben, können Verbindungsdaten auch in Zukunft wieder auf Vorrat gespeichert werden - so, wie es die entsprechende EU-Richtlinie vorsieht.
Welche Einschränkungen muss der Gesetzgeber machen?
Die Daten dürfen nicht direkt für den Staat, sondern müssen weiterhin durch die Internetprovider gespeichert werden. Sie bleiben damit "verteilt auf viele Einzelunternehmen und stehen dem Staat unmittelbar als Gesamtheit nicht zur Verfügung", so die Richter. Die Daten müssen sicherer gespeichert werden, als das bisherige Gesetz es verlangt. In diesem Punkt ist der Einfluss des Chaos Computer Clubs zu erkennen, dessen Vertreter als Sachverständige zum Verfahren hinzugezogen worden waren. Die Richter benennen explizit als Bedingungen:
getrennte Speicherung
asymmetrische Verschlüsselung
Vier-Augen-Prinzip verbunden mit
fortschrittlichen Verfahren zur Authentifizierung für den Zugang zu den Schlüsseln
revisionssichere Protokollierung von Zugriff und Löschung
Neben höherer Datensicherheit fordert das Verfassungsgericht "anspruchsvolle und normenklare Regelungen" was Datenschutz, Transparenz, Rechtsschutz für Betroffene und Zugriffsrechte der Behörden angeht. Der Bundesdatenschutzbeauftragte soll einbezogen werden. Heimlich verwendet werden dürften die Daten nur dann, wenn das "im Einzelfall erforderlich und richterlich angeordnet" sei. Ein Richtervorbehalt gilt für die Abfrage und Übermittlung der Daten generell.
Wer darf die Daten nutzen und wann?
Zugreifen dürfen Strafverfolger, also Staatsanwaltschaften und Polizei, sowie Geheimdienste. Erstere aber nur dann, wenn ein Richter das gestattet hat und wenn es um "schwerwiegende Straftaten" geht. Das gleiche hatte das Gericht auch schon in seiner Eilentscheidung im Jahr 2008 entschieden. Welche Straftaten unter diese Formulierung genau fallen, soll der Gesetzgeber selbst festlegen.
Die Zugriffsrechte von Nachrichtendiensten auf die Verbindungsdaten müssen ebenfalls "wirksam begrenzt" werden. Zugriffe dürften nur bei konkreter Gefahr für Leib und Leben, Gefahren für den Bestand des Bundes oder eines Bundeslandes oder bei einer drohenden "gemeinen Gefahr" erfolgen. Grundsätzlich haben dabei die ebenfalls vom Verfassungsgericht verschärften Anforderungen zu gelten, die im Zusammenhang mit einer Online-Durchsuchung erfüllt sein müssen....
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...681255,00.html
AW: Verfassungsrichter schränken Datennutzung durch Ermittler ein
Was Joachim Gauck zur Vorratsdatenspeicherung sagte
Joachim Gauck hat im Jahr 2010 die Kritik an der Vorratsdatenspeicherung als hysterische Welle bezeichnet......
http://www.golem.de/news/ueberwachun...202-89906.html
Das paßt doch dazu, daß er die alten SASI-Mitarbeiter in der Gauck-Behörde weiter beschäftigt hat und gegen das Gesetz zu ihrer Entfernung aus dem Amt war, da "die sich so gut mit der Materie auskennen"!
AW: Verfassungsgericht : Speicherung von Nutzerdaten teilweise verfassungswidrig
GAuck ist ein Stasi-Spitzel, der hätte sich auch im 3.Reich wohlgefühlt.
Mehr muss man garnicht wissen über IM Larve: Er ist Pfarrer ;)
AW: Verfassungsgericht : Speicherung von Nutzerdaten teilweise verfassungswidrig
[SPON]Der deutsche Rechtsstaat ist intakt.[/SPON]
AW: Verfassungsgericht : Speicherung von Nutzerdaten teilweise verfassungswidrig
Europa ist ein relativ sicheres Pflaster ich brauche keine Überwachung und Bevormundung durch die Bundesregierung und die EU. Weil einige ausländische „Fachkräfte“ oder psychisch Kranke ab und an Amok laufen oder eine Hand voll rechter Mordbuben, die im Untergrund ihre Taten planen Morde begehen, besteht kein Grund alle Deutschen zu überwachen. Solche Taten können nicht verhindert werden da es keine 100% Sicherheit gibt.
Grüne und Piraten sind vielleicht ein Garant gegen die Vorratsdatenspeicherung, aber haben dafür Defizite in anderen Politikfeldern.
Wenn Methusalem und neues Schlossgespenst von Bellevue Gauck das besser weiß dann kann ich ja beruhigt weiterschnarchen.
AW: Verfassungsgericht : Speicherung von Nutzerdaten teilweise verfassungswidrig
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MANFREDM
Solange die Nutzer selbst Ihre Daten bei Google und Facebook einstellen, ist das wirkungslos.
Wirkungslos für die Deppen die meinen, wer nichts verbrochen hat, hat nichts zu verbergen.