Gegen einen wildgewordenen Mob rechtsradikaler Mörder kann man freilich nichts machen:D
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Hätte ich zum Beispiel von "linksradikalen Mördern" geschrieben, wäre das ein Hass-Posting gewesen.
Gleich also praktisches (Unterscheidungs-)Anschauungsmaterial.
Die von IM Erika forcierte Gesinnungspolizei nimmt ein unappetitliches Ausmaß an. Die gesamte Gesetzgebung, die das Wort unter Strafe stellt, hat in einer freiheitlichen Demokratie keine Berechtigung. Warum werden eigentlich nie Mohammedaner, die täglich Haß und Gewalt predigen, verurteilt? Weil Gesetze nur für Deutsche gelten. Dahergelaufene Schmarotzer können unbehelligt alles das tun, was ihnen beliebt.
Ein Polit - Gangster, der sich in der BRD "BKA - Chef" nennt, ruft "Haltet den Dieb"!
In welcher Form geht unserer "BKA - Chef" eigentlich gegen "Hasspostings" vor, die sich gegen AFD - Funktionäre richten?
Oder gibt es die genauso wenig wie die ganzen Brandanschläge auf Autos, Wohnungen oder Büros der AFD überhaupt nicht?
Das könnte dann wie in China zu Maos Zeiten ablaufen. Eine Gruppe relevanter hpf-user/Mods werden im TV mit demütig geneigtem Kopf dargestellt, je links und rechts von riesigen Polizisten flankiert um anschließend öffentlich die Gedankenverbrechen zu gestehen. Das urteil wird dann von einem Triumvirat aus örtlicher Antifa, dem nächstgelegenen Moscheeverein und unserem kleinen Großinquisitor, dem Maasmächen verkündet.
das ist aber die einzige Sprache die die Leute gelernt und auch verstäähn, hat mir die Woche ein Afghanistan Veteran erklärt: Gibt es Meinungsverschiedenheit bei der Stammesversammlung, wird die auf dem kurzen Dienstweg per Messer geklärt, nix mit jahrelangem prozessieren :hi:
Aus dem Link, SZ, aus Querfronts Beitrag (Fettung durch mich):
Zitat:
[...] Insofern sei auch eine geschlossene Gruppe bei Facebook geeignet, den Tatbestand der Volksverhetzung zu erfüllen. Das sei etwas anderes, als wenn sich fünf Freunde an einem Tisch zusammensetzen, um unter sich ihre Meinungen zu einem Thema auszutauschen.
Der Angeklagte hatte wohl Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt. Laut Richter Geltl bewegt sich das Strafmaß am unteren Ende. Die Gesetzgebung sieht eine Haftstrafe von drei Monaten vor, was 90 Tagessätzen entspricht. [....]