AW: Inzestverbot rechtens
Anzumerken ist hier, dass ein Verbot bloss des Beischlafes zwischen (nahen) Verwandten am Problem vorbeigeht, da ja nicht der Akt an sich das engere Problem ist, sondern das Ergebnis.
Dieses nun aber kann sich auch bei Nichtverwandten einstellen, weshalb, wenn schon, man umfassend wird nachdenken darüber, wer mit wem dürfen soll.
Das Merkmal "Behinderung" wurde bereits genannt, ich nenne ein zwotes: Das Alter.
AW: Inzestverbot rechtens
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-jmw-
Anzumerken ist hier, dass ein Verbot bloss des Beischlafes zwischen (nahen) Verwandten am Problem vorbeigeht, da ja nicht der Akt an sich das engere Problem ist, sondern das Ergebnis.
Dieses nun aber kann sich auch bei Nichtverwandten einstellen, weshalb, wenn schon, man umfassend wird nachdenken darüber, wer mit wem dürfen soll.
Das Merkmal "Behinderung" wurde bereits genannt, ich nenne ein zwotes: Das Alter.
Fällt beides weg, bei homosexuellen eineiigen Zwillingen.
Die können glatt sich selbst ficken :)
AW: Inzestverbot rechtens
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bernhard44
wenn du die Sitten und Gebräuche von damals so toll findest, zieh dir ein Fell über und wohne in einer Höhle.
Ich finde das nicht toll, würde es selbst auch befremdlich finden. Aber es ist kein Weltuntergang.
Wenn da natürlich irgend ein Alien oder Mongo rauskommt, ist das unlustig.
Dafür leben wir aber wie gesagt in einem Jahrhundert, in dem das verhindert werden kann.
Im Bezug auf das Geschwisterpärchen um das es hier geht, ist das natürlich eine völlig andere Sache.
Sie ist schon geistig zurückgeblieben und minderintelligent. Er vermutlich auch.
Das Ding hätte irgendwie verhindert werden müssen. Aber Knast halte ich da für übertrieben.
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Verrari
Halt die Klappe oder trage was konstruktives bei. Hier geht es nicht um Moral, sondern um Wissenschaft.
Und niemand kann einen anderen zwingen, dass eine christliche, jüdische, islamische oder sonstige theologische Auslegung des Begriffs "Moral" für ihn verbindlich ist, weil andere das so wollen.
Gerade in ehemals heidnischen Ländern wird das wesentlich lockerer gesehen...
AW: Inzestverbot rechtens
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Alfred Tetzlaff
Zu allem Unglück wussten die Beiden, als sie sich kennen lernten, nicht, dass sie Geschwister sind. Allerdings hätte sie sich nach Aufklärung ihrer Identitäten sofort trennen müssen. Ich könnte mich schütteln, wenn ich mit meiner eigenen Schwester......, abartig!
Aus diesem Grund ist die Haftstrafe erst recht überzogen.
Bei dem anderen gebe ich dir recht, ... das wäre auch nicht mein Fall.
AW: Inzestverbot rechtens
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-jmw-
Anzumerken ist hier, dass ein Verbot bloss des Beischlafes zwischen (nahen) Verwandten am Problem vorbeigeht, da ja nicht der Akt an sich das engere Problem ist, sondern das Ergebnis.
Dieses nun aber kann sich auch bei Nichtverwandten einstellen, weshalb, wenn schon, man umfassend wird nachdenken darüber, wer mit wem dürfen soll.
Das Merkmal "Behinderung" wurde bereits genannt, ich nenne ein zwotes: Das Alter.
Eben das meine ich. Dass Inzest gesellschaftlich geächtet ist, ist eben so. Man kann sich entscheiden das - grundsätzlich mal gesagt korrekte und gute - Tabu zu beachten oder es eben bleiben zu lassen und zuwiderzuhandeln. Gesellschaftliche Konsequenzen sind bei Zuwiderhandlung auch völlig ok. Hier geht es aber um strafrechtliche Konsequenzen für ein Verhalten, dass 2 Erwachsene einvernehmlich durchgeführt haben. Es gibt also kein Opfer und damit ist der Gedanke absurd, dies mit dem Strafrecht sanktionieren zu dürfen.
AW: Inzestverbot rechtens
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Alfred Tetzlaff
Zu allem Unglück wussten die Beiden, als sie sich kennen lernten, nicht, dass sie Geschwister sind. Allerdings hätte sie sich nach Aufklärung ihrer Identitäten sofort trennen müssen. Ich könnte mich schütteln, wenn ich mit meiner eigenen Schwester......, abartig!
aber wohl kaum, wenn Du sie erst mit 18 oder 19 kennen gelernt hättest und sie einiger Maßen aussieht.
und sie hätten ja zusammen bleiben können, mein Gott, keiner guckt in deren Schlafzimmer, nur Kinder zeugen sollten sie nicht...
Punkt!
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bernhard44
was dabei herauskommt sieht man an diesem Fall:
http://www.bild.de/news/inland/inzes...4250.bild.html
Vier Kinder, zwei schwer behindert, eines leicht! Bravo und irgendwelche Juristen missbrauchen diese Menschen um bis in die höchsten Instanzen zu klagen. Für wen? Für die beiden, .......die leben schon lange nicht mehr zusammen, die Beziehung ist gescheitert, auch Inzestbeziehungen zerbrechen. Oder doch für irgendwelche Interessenten, die ein weiteres Tabu brechen wollen. Den Schaden hat die Gesellschaft, wir müssen uns um die Hinterlassenschaft der grenzdebilen Geschwister kümmern!
Es ging um seine strafrechtlichen Verurteilungen. Wäre das Verbot für menschenrechtswidrig erklärt worden, hätten diese Verurteilungen natürlich auch rückwirkend aufgehoben werden und ihm Entschädigung für die zu Unrecht erlittene Haft bewilligt werden müssen.
Wir müssen hier nur mal gesellschaflliches Tabu und Strafrecht auseinanderhalten.
Zum Thema Behinderungen wurde schon viel gesagt. Willst du auch Behinderten das Poppen verbieten?
AW: Inzestverbot rechtens
Das Urteil ist zu begrüßen!
Inzest gehört generell verboten, und zwar nicht nur bei Geschwistern, sondern auch bei Cousin und Cousine.
Keiner weiß genau, wieviele dieser "verunglückten Geschöpfe" in Pflegeheimen, für die Öffentlichkeit unsichtbar,
verschwinden. Ganz besonders hiervon sind die Inzestkinder der Türken betroffen, nicht zuletzt auch deshalb,
weil der Inzest seit Generationen innerhalb dieser Familien stattfindet.
AW: Inzestverbot rechtens
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Cinnamon
Es gibt also kein Opfer und damit ist der Gedanke absurd, dies mit dem Strafrecht sanktionieren zu dürfen.
hallo?!
da sind 4 Kinder entstanden....und du redest etwas von kein Opfer?!
selbst wenn "nur" 2 davon behindert sind, wie leben die anderen?!
hey, waren deine Eltern mal Geschwister?!
bäh!
AW: Inzestverbot rechtens
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Brathering
Fällt beides weg, bei homosexuellen eineiigen Zwillingen.
Die können glatt sich selbst ficken :)
Ich machte grade den Fehler, zu diesem Deinem Beitrage google-Bilder zu bemühen... :eek: