Man kann sich den Monat auch aussuchen, ich glaub innerhalb eines Jahres :-) :-)
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Man kann sich den Monat auch aussuchen, ich glaub innerhalb eines Jahres :-) :-)
Ja!
TBNR 137618
Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
200€ Bußgeld zzgl. Verwaltungsgebühr 1 Monat Fahrverbot
( Wann kommt der erste Büttel- / Musel- / BRD-Simulations- / Abzockebeitrag? )
Die Polizei hat ja nicht das letzte Wort, fals das jemand denken sollte.
Mal schauen wer den Brief schreibt, es ist nicht die Polizei. :-)
Für 200 Euro, würde ich einen Anwalt nehmen, der soll einen schönen Brief schreiben.
Das ist echt hart an der Grenze :-) :-) :-)
Ich würde die Angelegenheit sofort einem versierten Anwalt übergeben.
Hier ist so ein Fachmann, der die Behörden schon mehrfach ins Leere laufen ließ, auch bei zunächst scheinbar aussichtslosen Fällen:
http://www.ra-peter-moeller.de/impressum/