AW: Bundesverfassungsgericht kippt Betreuungsgeld
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Chronos
Nein, in EU, Bund und Ländern ist es auch nicht viel besser, aber zumindest wirft bei der dortigen Gesetzgebung gelegentlich noch der Scheinwerfer des Bundesverfassungsgerichtes einen Lichtstrahl auf die Willkür und den Pfusch bei der Gesetzgebung.
Wenn sich aber jede kleine Gemeinde ihre Gesetze selbst basteln würde, wäre ein nationales oder gar supranationales Gericht mit der Überwachung auf Grundgesetzkonformität völlig überfordert.
Warum ist das überhaupt relevant, ob ein Gericht überfordert wäre oder nicht?
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opppa
Genau diese Einstellung und die Existenz der Pille ist die Ursache für das Aussterben der Deutschen!
:hmm:
*schneuz
geeeenauuuuu *jaul
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Veruschka
*schneuz
geeeenauuuuu *jaul
Alles wird wieder gut! (Inshallah!)
:isgut:
:fizeig:
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Hay
Sagen wir es mal direkt. Das Kitaangebot richtet sich ab Kinder ab 1 Jahr, wie ich auch kürzlich wieder einer Stellenanzeige für eine Erzieherin entnahm. Mit 1 Jahr verkraften die Kinder die Trennung von den Eltern noch nicht.
Es gab Untersuchungen, die irgendwie in den letzten Jahren in der Versenkung verschwanden, daß die frühen Trennungen und die Kinderkrippen für Kleinstkinder, die es ja auch schon in der Vergangenheit vereinzelt gab, den Hospitalismus fördern.
Wenn die Kinder unter 1 Jahr alt sind, können die noch nicht mit anderen Kinder spielen. Danach aber interessieren sie sich zunehmend für andere Kinder und dann sollte man sie auch ruhig schon mit anderen Kindern zusammenbringen. Da vor allem die ersten beiden Lebensjahre sehr prägend sind, fördert das frühe Zusammenführen das Sozialverhalten.
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Xenes
Wenn die Kinder unter 1 Jahr alt sind, können die noch nicht mit anderen Kinder spielen. Danach aber interessieren sie sich zunehmend für andere Kinder und dann sollte man sie auch ruhig schon mit anderen Kindern zusammenbringen. Da vor allem die ersten beiden Lebensjahre sehr prägend sind, fördert das frühe Zusammenführen das Sozialverhalten.
Es geht nicht darum, ob die Kinder (manchmal sind übrigens, sollte man kaum glauben, auch noch Geschwisterkinder vorhanden!) mit anderen Kindern spielen sollten. Das geht in Krabbelgruppen mit Eltern, auf Spielplätzen, im Freundes- und Bekanntenkreis. Hier sind die Eltern aber dabei und das ist in diesem Alter auch nötig.
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Xenes
Wenn die Kinder unter 1 Jahr alt sind, können die noch nicht mit anderen Kinder spielen. Danach aber interessieren sie sich zunehmend für andere Kinder und dann sollte man sie auch ruhig schon mit anderen Kindern zusammenbringen. Da vor allem die ersten beiden Lebensjahre sehr prägend sind, fördert das frühe Zusammenführen das Sozialverhalten.
Kann mir vielleicht mal irgendjemand erklären, wie die Zig Generationen in Deutschland geschafft haben, ihre Kinderchen ohne Kindergärten groß zu ziehen?
:?
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opppa
Kann mir vielleicht mal irgendjemand erklären, wie die Zig Generationen in Deutschland geschafft haben, ihre Kinderchen ohne Kindergärten groß zu ziehen?
:?
Das ging früher eben viel einfacher, weil man früher meist noch in einer Großfamilie lebte oder die Großeltern nebenan wohnten und die Mutti nicht den ganzen Tag mit dem Kind allein zu Hause war.
Und auch die Nachbarschaft passte früher mit auf das Kind auf.
Für die Entwicklung eines Kindes ist es besser, viele (allerdings verlässliche) Bezugspersonen zu haben. Ein Kindergarten ist deshalb auch dafür da, gewisse soziale Defizite, die durch den modernen Lebensstil entstehen, auszugleichen.
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opppa
Kann mir vielleicht mal irgendjemand erklären, wie die Zig Generationen in Deutschland geschafft haben, ihre Kinderchen ohne Kindergärten groß zu ziehen?
:?
Die Frau ist zuhause geblieben und hat keinen Job außerhalb angenommen.
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DonauDude
Die Frau ist zuhause geblieben und hat keinen Job außerhalb angenommen.
. . . . . und die Familie konnte von Verdienst des Familienvaters leben!
:hmm:
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Bundesregierung: Wer bereits Betreuungsgeld erhält, bekommt es weiter:
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Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld gestoppt. Doch was passiert mit Eltern, die diese Familienleistung schon bekommen oder zumindest bewilligt bekamen? Das Familienministerium entschied nun, wer trotz des Urteils weiter Geld bekommt.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld hat die Bundesregierung entschieden, an wen die Leistung in den nächsten Monaten noch ausgezahlt wird. "Niemand muss bereits erhaltene Betreuungsgeld-Leistungen zurückzahlen", erklärte Elke Ferner, Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, in einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten. "Für Familien, die derzeit Betreuungsgeld beziehen, erfolgen die Auszahlungen für die Dauer der Bewilligung weiter."
https://www.tagesschau.de/inland/bet...sgeld-173.html