Die Nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?
Aufgrund einer off-topic-Diskussion in einem anderen Thread ,habe ich mich entschlossen hier einen eigenen Strang für dieses recht interressante Thema zu eröffnen, inklusive Umfrage.
Die Frage ist wie ihr die nürnberger Prozesse bewertet , was spricht für eine Farce? Was spricht für Gerechtigkeit?
Ich wünsche viel Spaß beim diskutieren , nicht vergessen, immer schön dreimal über das eigene Posting nachzudenken, bevor man es absendet, dieses Thema ist im freisten deutschen Staat aller Zeiten nämlich nur unter vorgehaltener Hand zu diskutieren. Insofern also schön aufpassen, dass man sich beim Posten nicht strafbar macht.
mfg
Captain Spaulding
AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?
Ich fange dann mal gleich mit meinen persönlichen Favoriten an, den Statuten, aus denen bereits klar ersichtlich wird,dass es sich bei diesem Tribunal um einen mittelalterlichen Hexenprozess handelte:
Artikel 19: "Der Gerichtshof ist an Beweisregeln nicht gebunden, er soll im weiten Ausmaß ein schnelles und nicht formelles Verfahren anwenden, und jedes Beweismaterial, das ihm Beweiswert zu haben scheint, zulassen."
Artikel 21: "Der Gerichtshof soll nicht Beweis für allgemein bekannte Tatsachen fordern, sondern soll sie von Amts wegen zur Kenntnis nehmen ...."
Ist das nicht herrlich? Der erste Gerichtshof, der keine Beweise fordern oder prüfen darf, sondern die nichtbewiesenen aber dafür offenkundigen Tatsachen "des Amts wegen zur Kenntnis nehmen" soll.
Ich persönlich muss immer sehr herzlich lachen, wenn ich mich mit diesem Thema befasse, ich hoffe den Mitforisten hier geht es ähnlich und wünsche daher viel Spaß.
mfg
Captain Spaulding
quelle: http://www.zeno.org/Geschichte/M/Der...C3%9Fverfahren
AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?
Zitat:
Zitat von
Captain_Spaulding
Ich fange dann mal gleich mit meinen persönlichen Favoriten an, den Statuten, aus denen bereits klar ersichtlich wird,dass es sich bei diesem Tribunal um einen mittelalterlichen Hexenprozess handelte:
Sicher war nicht alles perfekt. Anders als beim Volksgerichtshof wurde bei den Nürnberger Prozessen tatsächlich verhandelt. Bereits beim Hauptkriegsverbrecherprozess erhielten drei Angeklagte einen Freispruch. Die Richter folgten bei den Urteilen auch nicht der Anklage; bei einigen Angeklagten blieb das Strafmaß sogar unter dem, was ihre eigenen Anwälte gefordert hatten.
AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?
Die nürnberger Prozesse waren gerechtfertigt, denn es wurden Kriegsverbrechen verhandelt. Daran gibt es auch nichts zu deuteln. Allerdings waren sie vollkommen unausgewogen, weil nicht ein alliierter Kriegsverbrecher auf der Anklagebank gesessen hat. Dabei gab es genug Gründe dafür: Behandlung der Kiregsgefangenen Deutschen, die willkürliche Bombardierung zivilier Ziele, die Versenkung von Schiffen voller Flüchtlinge, Katyn etc. Somit wurden diese Prozesse ihrem Anspruch nie gerecht.
AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?
Zitat:
Zitat von
Stopblitz
Die nürnberger Prozesse waren gerechtfertigt, denn es wurden Kriegsverbrechen verhandelt. Daran gibt es auch nichts zu deuteln. Allerdings waren sie vollkommen unausgewogen, weil nicht ein alliierter Kriegsverbrecher auf der Anklagebank gesessen hat. Dabei gab es genug Gründe dafür: Behandlung der Kiregsgefangenen Deutschen, die willkürliche Bombardierung zivilier Ziele, die Versenkung von Schiffen voller Flüchtlinge, Katyn etc. Somit wurden diese Prozesse ihrem Anspruch nie gerecht.
Und welche Kriegsverbrechen hatte Beispielsweise ein Rudolf Hess begangen? Das viele Geständnisse unter Folter zustande kamen, ist auch bekannt.
AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?
Ein Produkt der bedingungslosen Kapitulation?
Da ich die Worte "rechtsstaatlich" und "Völkerrecht" nicht mag, antworte ich mit "ich weiß nicht".
AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?
Zitat:
Zitat von
Rumburak
Und welche Kriegsverbrechen hatte Beispielsweise ein Rudolf Hess begangen? Das viele Geständnisse unter Folter zustande kamen, ist auch bekannt.
Er war Teil des Apparates und als Hitlers Stellvertreter alles andere als eine Friedenstaube. Die Anwendung von Folter macht die Prozesse nicht glaubwürdiger.
AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?
Das hatte es in sich,die Beweise lieferten die Anklagevertreter der Siegermächte,natürlich versuchte die Verteidigung auch Beweise zu erbringen,nur die wurden meistens von den Gerichten als nicht relevant abgelehnt,während die Beweise der Anklage fast alle einfach akzeptiert wurden und einen Dokumentenstatus erhielten.Die meisten Beweise der Anklage waren Zeugenaussagen.
Zitat:
Artikel 19: "Der Gerichtshof ist an Beweisregeln nicht gebunden, er soll im weiten Ausmaß ein schnelles und nicht formelles Verfahren anwenden, und jedes Beweismaterial, das ihm Beweiswert zu haben scheint, zulassen."
Artikel 21: "Der Gerichtshof soll nicht Beweis für allgemein bekannte Tatsachen fordern, sondern soll sie von Amts wegen zur Kenntnis nehmen ...."
AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?
Zitat:
Zitat von
Ausonius
Sicher war nicht alles perfekt. Anders als beim Volksgerichtshof wurde bei den Nürnberger Prozessen tatsächlich verhandelt.
Das ist gelogen, das Gericht sollte laut Statuten garnicht verhandeln, sondern nur Behauptungen, die den Siegern als offenkundig galten, zur Kenntnis nehmen.
Zitat:
Bereits beim Hauptkriegsverbrecherprozess erhielten drei Angeklagte einen Freispruch. Die Richter folgten bei den Urteilen auch nicht der Anklage; bei einigen Angeklagten blieb das Strafmaß sogar unter dem, was ihre eigenen Anwälte gefordert hatten.
Schonmal daran gedacht, dass diese Prozesse in erster Linie garnicht gegen die Angeklagten , sondern gegen das deutsche Volk geführt wurden?
Es war eigentlich egal welche Strafe die Parteigrößen bekamen, Sinn der Prozesse war es das ,heute orthodoxe, Geschichtsbild der Sieger rechtlich festzuschreiben. Die Auslegung des Knebelparagraphen 130 StGb begründet sich noch heute auf dem nürnberger Urteil.
mfg
Captain Spaulding
AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?
Zitat:
Zitat von
Stopblitz
Die nürnberger Prozesse waren gerechtfertigt, denn es wurden Kriegsverbrechen verhandelt.
Oder auch nicht. Laut Statuten wurde jedenfalls nicht verhandelt , im rechtstaatlichen Sinn, sondern Schuld pauschal festgeschrieben.
Was nun?
mfg
Captain Spaulding