AW: Haltet ihr Selbstjustiz in gewissen Fällen für legitim?
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amiigo
Das ist doch purer Unsinn, dieses Beispiel ! 10 Jahre für Totschlag im Affekt, da ist ja wohl eher mit Bewährung zu rechnen ....
Kein Unsinn, Totschlag im Affekt ist ein minder schwerer Fall von Totschlag bedroht mit Freiheitsstrafe zwischen einem und 10 Jahren (§ 213 StGB). Bis maximal 2 Jahre wird eine Freiheitsstrafe bei Verurteilung zur Bewährung ausgesetzt. Ist die Strafe höher, keine Bewährung.
AW: Haltet ihr Selbstjustiz in gewissen Fällen für legitim?
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Gehirnnutzer
Kein Unsinn, Totschlag im Affekt ist ein minder schwerer Fall von Totschlag bedroht mit Freiheitsstrafe zwischen einem und 10 Jahren (§ 213 StGB). Bis maximal 2 Jahre wird eine Freiheitsstrafe bei Verurteilung zur Bewährung ausgesetzt. Ist die Strafe höher, keine Bewährung.
Ja doch, weiss ich doch auch alles ! Aber zeig mir doch einen einzigen Fall , in dem ein Totschlag im Affekt 10 Jahre eingebracht hat, kannste nicht, gibt es nicht, okay ?
AW: Haltet ihr Selbstjustiz in gewissen Fällen für legitim?
Hier ein kleiner Beitrag für alle, die Selbstjustiz für legitim halten: http://www.welt.de/print/die_welt/ar...nchjustiz.html
Denkt daran: Das nächste mal könnte es euch treffen.