AW: Politker muß zurücktreten ... ZdJ ist empört !
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Doitzu
Wie das mit der Meinungsfreiheit so ist haben wir bei Eva Herman gesehen.
Tschuldigung mein lieber Doitzu, wo ist ein Arbeitgeber verpflichtet, aus seiner Sicht in schädigende Äußerungen eines Mitarbeiters im Rahmen des Rechts auf freie Meinungsäußerung hinzunehmen.
AW: Zentralrat der Juden empört sich über Grünen-Politiker
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Gehirnnutzer
Tschuldigung mein lieber Doitzu, wo ist ein Arbeitgeber verpflichtet, aus seiner Sicht in schädigende Äußerungen eines Mitarbeiters im Rahmen des Rechts auf freie Meinungsäußerung hinzunehmen.
Ich erlaube mir die Frechheit, anstelle Doitzus zu antworten: Ganz bestimmt nicht in Deutschland!
Vielleicht sieht der Dichter nun einem Parteiausschlußverfahren und der Kündigung seines Arbeitsplatzes entgegen.
AW: Zentralrat der Juden empört sich über Grünen-Politiker
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dZUG
Gibts hier was zum Leugnen, ich überlege :-) :-)
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hehehe das braucht jetzt zu viel Gehiernschmalz hahahahaha
Nein. Um zu leugnen,muß man Wissen.
AW: Politker muß zurücktreten ... ZdJ ist empört !
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Gehirnnutzer
Tschuldigung mein lieber Doitzu, wo ist ein Arbeitgeber verpflichtet, aus seiner Sicht in schädigende Äußerungen eines Mitarbeiters im Rahmen des Rechts auf freie Meinungsäußerung hinzunehmen.
Erkläre doch mal diese "schädigende Äußerung", die es nach neuestem Gerichtsurteil überhaupt nie gegeben hat, außer in der aufgeplusterten medialen Hinrichtung.
AW: Politker muß zurücktreten ... ZdJ ist empört !
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Gehirnnutzer
Du redest schön von Meinungsfreiheit, sprichst sie aber gleichzeitig jemanden ab.
Der ZDJ hat das gleiche Recht seine Meinung zu äußern wie du auch, egal ob man mit dessen Meinung einverstanden ist oder nicht.
Es obliegt jeden Menschen selber, ob er sich der Kritik stellt oder ob er ihr nachgibt. Der Grüne hat sich für das Nachgeben entschieden.
Es handelt sich um Meinung die aus dem Mittelalter stammen ... der ZdJ gehört eigentlich ................ (das getraue ich mir nicht zu schreiben)
AW: Politker muß zurücktreten ... ZdJ ist empört !
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Soshana
einige fangen an zu denken ... aber darum geht es mir nicht ... wer wagt es in meinem Land Bedingungen zu stellen ? WER ?
AW: Zentralrat der Juden empört sich über Grünen-Politiker
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schastar
Der Jude Graumann ist also der Ansicht dass jemand in deiner demokratischen Partei nicht tragbar ist wenn er sich gegen Zwangsbeschneidung und für Religionsfreiheit ausspricht.
Der Herr Graumann legt da aber faschistische Züge an den Tag.
Ähm, das ist sicher nicht meine Partei, ich hasse die Grünlinge wie die Pest!
AW: Politker muß zurücktreten ... ZdJ ist empört !
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Leila
Ich erlaube mir die Frechheit, anstelle Doitzus zu antworten: Ganz bestimmt nicht in Deutschland!
Vielleicht sieht der Dichter nun einem Parteiausschlußverfahren und der Kündigung seines Arbeitsplatzes entgegen.
Kündigt der ZDJ dem Dichter oder sein Arbeitgeber, führt der ZDJ das Verfahren oder die Grünen.
Für die Reaktion von Personen oder Gruppen auf die Meinungsäußerung bestimmter Personen oder Gruppen, kannst du nicht den Äußerer verantwortlich machen, da musst die Handelnen kritisieren.
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Affa
Erkläre doch mal diese "schädigende Äußerung", die es nach neuestem Gerichtsurteil überhaupt nie gegeben hat, außer in der aufgeplusterten medialen Hinrichtung.
Sorry mein lieber Affa, du scheinst dich nicht mit Arbeitsrechtsverfahren auszukennen, wahrscheinlich mit Verfahrensabläufen auch nicht. Die nachträgliche rechtliche Neubeewertung der Aussage ist für die Grundaussage nicht relevant, denn die Grundaussage ist, wie im Recht üblich allgemeinbezogen.
AW: Politker muß zurücktreten ... ZdJ ist empört !
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Herr Schmidt
Es handelt sich um Meinung die aus dem Mittelalter stammen ... der ZdJ gehört eigentlich ................ (das getraue ich mir nicht zu schreiben)
Mein lieber Schmidt, ob eine Meinung aus dem Mittelalter stammt oder aus der Zukunft, ist für das Recht auf freie Meinungsäußerung irrelevant, denn dieses Recht beinhaltet keine Bewertung der Meinung.
AW: Politker muß zurücktreten ... ZdJ ist empört !
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Gehirnnutzer
Kündigt der ZDJ dem Dichter oder sein Arbeitgeber, führt der ZDJ das Verfahren oder die Grünen.
Für die Reaktion von Personen oder Gruppen auf die Meinungsäußerung bestimmter Personen oder Gruppen, kannst du nicht den Äußerer verantwortlich machen, da musst die Handelnen kritisieren.
Sorry mein lieber Affa, du scheinst dich nicht mit Arbeitsrechtsverfahren auszukennen, wahrscheinlich mit Verfahrensabläufen auch nicht. Die nachträgliche rechtliche Neubeewertung der Aussage ist für die Grundaussage nicht relevant, denn die Grundaussage ist, wie im Recht üblich allgemeinbezogen.
Erläutere bitte mal diese sogenannte "Grundaussage".
Was genau hat Eva denn so schlimmes und/oder strafbewehrtes gesagt?
PS: ich war 20 Jahre lang Beamter der "Rechtspflege".