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Hat Deutschland eine Verfassung ?
Wie einigen bekannt ist gibt es im Grundgesetz den Paragraphen Art. 146, welcher aussagt:
Zitat:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Quelle zum Nachlesen : http://dejure.org/gesetze/GG/146.html
Wie kommt es das dort steht das die "Grundgesetze" durch eine "Verfassung" abgelöst werden wenn das Volk frei diese Entscheidung trifft jene zuerlassen.
Da kommt mir der Gedanke das die Grundgesetze nur provisorisch sein können, welcher Meinung seit ihr ?
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Selbstverständlich nicht. Von welchem "Deutschland" redest Du? Das rundumamputierte Besatzerkonstrukt "BRD"? Ist kein souveräner Staat, kann also keine Verfassung besitzen.
Die einzig gültige deutsche Verfassung für ein souveränes Deutschland wäre diese hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Verfassung
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
Suppenkasper
Selbstverständlich nicht. Von welchem "Deutschland" redest Du? Das rundumamputierte Besatzerkonstrukt "BRD"? Ist kein souveräner Staat, kann also keine Verfassung besitzen.
Die einzig gültige deutsche Verfassung für ein souveränes Deutschland wäre diese hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Verfassung
Das würde bedeuten das das deutsche Volk eine Nationalversammlung ein berufen könnte und eine Verfassung freigeben könnte die ganz legitim das deutsche Reich handlungsfähigmacht, da ja das deutsche Reich handlungsunfähig ist. Aber der wiederspruch der BRD ergibt sich ja dadrin das gerade dieses Gebilde die direkte Nachfolge des deutschen Reiches sein soll, was bedeuten würde das dieses Gebilde auch handlungsunfähig sein müsste. Das ist ein Paradoxum ohne gleichen, kann mir das hier mal jemand erklären und das Rätsel lösen ?
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Diese Frage haben wir hier bereits gefühlte 8742 Mal behandelt.
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Aus folgenden Gründen haben wir ein Grundgesetz und keine verfassung.
Man hat nach der Weimarer Verfassung gelernt, dass eine Verfassung zu einfach "umgeworfen" werden kann. Es gab quasi mit jeder neuen Regierung eine neue Verfassung, diese konnte mit nur wenigen Stimmen geändert werden. Das Grundgesetz hingegen besitzt Artikel, die nicht bzw. nur unter sehr, sehr schweren Bedingungen verändert werden können. Man hat eben gelernt. 1949 war das auch eine Art symbolischer Akt für einen Neuanfang nach den Wirren des Krieges und ein Garant für Sicherheit. Im Prinzip hat das Grundgesetz aber die gleiche Funktion wie eine Verfassung.Unsere Gründerväter und Frau haben schon damals überlegt, das man den SCHNÄUZCHENANHÄNGERN keine Möglichkeit geben darf , wieder an die Macht zu kommen.Also kein Heil Pastors mehr.
staber
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Das haben sie Dir aber brav eingetrichtert, goldig :)):)):))
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
wie nett;
ich dachte schon die "Reichsdeutschen" seien hier ausgestorben.
nun brauche ich nur noch popcorn.
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
Staber
Aus folgenden Gründen haben wir ein Grundgesetz und keine verfassung.
Man hat nach der Weimarer Verfassung gelernt, dass eine Verfassung zu einfach "umgeworfen" werden kann. Es gab quasi mit jeder neuen Regierung eine neue Verfassung, diese konnte mit nur wenigen Stimmen geändert werden. Das Grundgesetz hingegen besitzt Artikel, die nicht bzw. nur unter sehr, sehr schweren Bedingungen verändert werden können. Man hat eben gelernt. 1949 war das auch eine Art symbolischer Akt für einen Neuanfang nach den Wirren des Krieges und ein Garant für Sicherheit. Im Prinzip hat das Grundgesetz aber die gleiche Funktion wie eine Verfassung.Unsere Gründerväter und Frau haben schon damals überlegt, das man den SCHNÄUZCHENANHÄNGERN keine Möglichkeit geben darf , wieder an die Macht zu kommen.Also kein Heil Pastors mehr.
staber
Man kann doch die Verfassung als höchste Instanz nehmen, welche sich der repräsentat oder die representatin des Volkes unterordnen muss, wie soll den da etwas abgeändert werden ?
Gleiche Funktion bedeutet aber nicht das sie eine Verfassung ist, aber man könnte doch eine Nationalversammlung des Volkes einberufen und eine Verfassung völlig legitim einfordern ?
Und wenn da nicht alle Macht vom Volke ausgeht darf dieses Volk dagegen vorgehen ?
Ich wusste garnicht das die anderen 2 Reiche von Nationalsozialisten geführt wurden, zumal das heiligen römische Reich doch ein bisschen länger Stand als die anderen Reiche und auch die heutige BRD wird da nicht ranreichen.
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
twoxego
wie nett;
ich dachte schon die "Reichsdeutschen" seien hier ausgestorben.
nun brauche ich nur noch popcorn.
Dann erklär mir dochmal warum das deutsche Reich als handlungsunfähig beschrieben wird, und erkläre mir warum die BRD der gleiche handlungsunfähige Staat sein soll ?
Das erklärt mir jetzt auch warum die BRD sowenig auf das Volk acht gibt, es ist einfach nur ein Verwalter :))
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Apollyon, deine Fragestellung ist falsch, da sie auf falschen Vorstellungen über Verfassungen aufbaut.
Eine Verfassung definiert sich nicht über den Namen sondern über die Aufgabe, die sie zu erfüllen hat. Die dänische und die schwedische Verfassung heißen auch Grundgesetz.
Es gibt die Idealvorstellung das eine Verfassung die Zustimmung des Volkes haben sollte. Es ist die Idealvorstellung, kein zwingendes Muss, damit eine Verfassung eine Verfassung ist.
Hinzukommt das die meisten den Term "Zustimmung des Volkes" immer nur als direkte Zustimmung des Volkes interpretieren, jedoch umschreibt dieser Term drei Arten der Zustimmung:
- die direkte Zustimmung durch das Volk
- die indirekte Zustimmung des Volkes über Volksvertreter (das Grundgesetz wurde durch frei gewählte Länderparlamente ratifiziert)
- die geistige Zustimmung durch die Übereinstimmung mit den Inhalten im Denken.
Das Grundgesetz ist im Sinne dieser aufgeführten Punkte eine Verfassung, daran ändern der Artikel 146 GG und der Umstand, das es ursprünglich als Provisorium erdacht wurde, nichts. Die Schweizer Verfassung hat übrigens einen Passus der dem Artikel 146 GG ähnelt.
Die Frage ist also nicht die, ob das Grundgesetz eine Verfassung ist oder nicht, denn das Grundgesetz ist definitiv eine Verfassung.
Die Frage muss lauten,
Brauchen wir eine neue Verfassung, warum und warum nicht?
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Deutschland hat keine Verfassung
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
Apollyon
Dann erklär mir dochmal warum das deutsche Reich als handlungsunfähig beschrieben wird, und erkläre mir warum die BRD der gleiche handlungsunfähige Staat sein soll ?
Das erklärt mir jetzt auch warum die BRD sowenig auf das Volk acht gibt, es ist einfach nur ein Verwalter
ach, weisst Du;
an den ersten zehn bis zwölf derartiger debatten hatte ich noch freude.
es ist ja nicht so, dass die verschwunden wären.
einfach "OMF-BRD" in die foreneigene suche eingeben und Du hast tagelang zu lesen.
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
Gehirnnutzer
Apollyon, deine Fragestellung ist falsch, da sie auf falschen Vorstellungen über Verfassungen aufbaut.
Eine Verfassung definiert sich nicht über den Namen sondern über die Aufgabe, die sie zu erfüllen hat. Die dänische und die schwedische Verfassung heißen auch Grundgesetz.
Es gibt die Idealvorstellung das eine Verfassung die Zustimmung des Volkes haben sollte. Es ist die Idealvorstellung, kein zwingendes Muss, damit eine Verfassung eine Verfassung ist.
Hinzukommt das die meisten den Term "Zustimmung des Volkes" immer nur als direkte Zustimmung des Volkes interpretieren, jedoch umschreibt dieser Term drei Arten der Zustimmung:
- die direkte Zustimmung durch das Volk
- die indirekte Zustimmung des Volkes über Volksvertreter (das Grundgesetz wurde durch frei gewählte Länderparlamente ratifiziert)
- die geistige Zustimmung durch die Übereinstimmung mit den Inhalten im Denken.
Das Grundgesetz ist im Sinne dieser aufgeführten Punkte eine Verfassung, daran ändern der Artikel 146 GG und der Umstand, das es ursprünglich als Provisorium erdacht wurde, nichts. Die Schweizer Verfassung hat übrigens einen Passus der dem Artikel 146 GG ähnelt.
Die Frage ist also nicht die, ob das Grundgesetz eine Verfassung ist oder nicht, denn das Grundgesetz ist definitiv eine Verfassung.
Die Frage muss lauten,
Brauchen wir eine neue Verfassung, warum und warum nicht?
Aber da steht doch vollkommen klar und deutlich das Grundgesetz getrennt von dem Begriff Verfassung, warum wird es da den mit zwei verschiedenen Begriffen voneinander getrennt wenn dieses Grundgesetz die Verfassung ist, das ist doch paradox, dann müsste doch auch da das Grundgesetz mit der Verfassung gleichgesetzt werden, ich weiß auch was ich in der Schule gelernt habe, aber ich weiß auch das dort diese Begriffe komplett so dargestellt werden das die Grundgesetze nicht die Verfassung sind.
Wenn es Ursprünglich irgentwo als Provisorium benutzt werden sollte, warum wurde es da nicht ersetzt ? Dieser Artikel müsste umformoliert werden wo man tatsächlich sieht das es bei den Grundgesetzen sich um eine Verfassung handelt, doch daheraus sieht man genau das Gegenteil.
Leuchtet mir nicht ein, wenn etwas in einer Gesetzesformulierung so in dieser Art und Weise getrennt wird, auch wenn man irgentwo mal gelernt hat das die Grundgesetze die Verfassung sein sollen.
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
twoxego
ach, weisst Du;
an den ersten zehn bis zwölf derartiger debatten hatte ich noch freude.
es ist ja nicht so, dass die verschwunden wären.
einfach "OMF-BRD" in die foreneigene suche eingeben und Du hast tagelang zu lesen.
Dann war ich wohl noch nicht da wo solche Diskussionen entstanden :(
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Die BRD hat Betriebsvorschriften.
Deutschland hat keine Verfassung weil es Deutschland nicht gibt.
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
Apollyon
Aber da steht doch vollkommen klar und deutlich das Grundgesetz getrennt von dem Begriff Verfassung, warum wird es da den mit zwei verschiedenen Begriffen voneinander getrennt wenn dieses Grundgesetz die Verfassung ist, das ist doch paradox, dann müsste doch auch da das Grundgesetz mit der Verfassung gleichgesetzt werden, ich weiß auch was ich in der Schule gelernt habe, aber ich weiß auch das dort diese Begriffe komplett so dargestellt werden das die Grundgesetze nicht die Verfassung sind.
Wenn es Ursprünglich irgentwo als Provisorium benutzt werden sollte, warum wurde es da nicht ersetzt ? Dieser Artikel müsste umformoliert werden wo man tatsächlich sieht das es bei den Grundgesetzen sich um eine Verfassung handelt, doch daheraus sieht man genau das Gegenteil.
Leuchtet mir nicht ein, wenn etwas in einer Gesetzesformulierung so in dieser Art und Weise getrennt wird, auch wenn man irgentwo mal gelernt hat das die Grundgesetze die Verfassung sein sollen.
Apollyon, du hast mein Posting nicht verstanden, du scheinst Probleme zu haben bestimmte Dinge getrennt zu betrachten.
Du stellst die Frage: Hat Deutschland eine Verfassung oder nicht?
Das impliziert automatisch die Frage ob das Grundgesetz eine Verfassung ist oder nicht. Eine Verfassung definiert sich über die Aufgabe und es gibt allgemeinrechtliche Gesichtspunkte nach dem man dies bestimmt.
Dabei spielen Bezeichnungen und Formulierungen kaum eine Rolle. Weder Dänen noch Schweden behaupten, das sie keine Verfassung haben, nur weil es bei ihnen auch Grundgesetz heißt. Oder nehmen wir das Vereinigte Königreich, das hat keine Verfassungsdokument wie unser Grundgesetz oder die Verfassung der Vereinigten Staaten, dort bildet die Summe der Gesetze die Verfassung.
Willst du behaupten, die Briten hätten keine Verfassung.
Das Grundgesetz ist eine Verfassung, weil es wie jede andere Verfassung, den Grundaufbau des Staates und das Verhältnis Staat <-> Bürger organisiert und zu diesem Zweck erlassen wurde.
Ich könnte jetzt noch weitere Ausführungen über Formulierung, rechtliche Bestimmungen etc. pp. machen, aber man kann es auf eine von rechtlichen Gesichtspunkten weitgehenst befreiten Frage reduzieren:
Erfüllt das Grundgesetz die Aufgaben einer Verfassung? Die Antwort lautet ja und damit ist das GG eine Verfassung.
Jetzt kommen wir zum eigentlichen Knackpunkt der Geschichte. Eine Verfassung dient der Organisation des Staates und wird manchmal auch mit Staatszielen versehen und gerade diese Ziele sind von Bedeutung bei der Betrachtung des GG.
Als die Väter des GG diese entwarfen, hatten wir es mit einer speziellen Situation und speziellen Umständen zu tun. Ich will jetzt nicht auf jeden einzelnen Punkt genau eingehen, sondern bringe es mit einem Zitat aus der Rede von Calo Schmid vor dem parlamentarischen Rat auf das wesentliche,
"Es geht nicht darum einen neuen Staat zu erschaffen, sondern darum einen Teil des deutschen Staates zu reorganisieren"
Daraus ist klar zu ersehen, das die Väter des GG auf Grund der damaligen Situation, das GG als eine Art Interimsverfassung erdacht haben, das einen Teil Deutschlands reorganisiert und die Wiedererlangung der Einheit des deutschen Staates als eines ihrer Ziele beinhaltete.
Übrigens daraus resultiert auch die Rechtsauffassung und das Selbstverständnis, das die Bundesrepublik und das Deutsche Reich identisch sind.
Wie wir bereits festgestellt haben und das steht vollkommen unabhängig von dem eben genannten, ist das GG eine Verfassung, aber auf Grund ihres Ursprunges ergeben sich folgende Fragen, deren Antworten für die Beantwortung der eigentlichen Frage ob Deutschland eine neue Verfassung benötigt oder nicht, wichtig sind?
1. Das GG ist eine Verfassung die zur Reorganisation eines Teils des deutschen Staates erschaffen worden ist. Ist es auch zur Organisation des gesamten Staates geeignet?
2. Das GG enthielt in seiner ursprünglichen Form die Ziele der Einheit und der Souveränität des gesamten deutschen Volkes?
Ist das GG trotz erreichens dieser Ziele noch als Verfassung geeignet?
etc. pp.
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
Gehirnnutzer
Erfüllt das Grundgesetz die Aufgaben einer Verfassung? Die Antwort lautet ja und damit ist das GG eine Verfassung.
Damit weisst Du mehr als die Urheber des GG, denn im Artikel 146 wurde UNZWEIDEUTIG festgestellt, dass Dutschland noch auf eine Verfassung warten muss, bis diese vom deutschen Volk in FREIER SELBSTBESTIMMUNG entschieden wird.
Da wir bis heute unter alliierter Besatzung stehen (70.000 US-Besatzertruppen im Land, zum Vergleich : Afghanistan 60.000), 25% des deutschen Territoriums von fremden Mächten verwaltet wird und wir somit keinesfalls über freie Selbstbestimmung verfügen, kann das Warten auf eine Verfassung in Deutschland getrost bis auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben werden.
Es sei den...
Zitat:
Zitat von
Gehirnnutzer
Jetzt kommen wir zum eigentlichen Knackpunkt der Geschichte. Eine Verfassung dient der Organisation des Staates und wird manchmal auch mit Staatszielen versehen und gerade diese Ziele sind von Bedeutung bei der Betrachtung des GG.
Und damit triffst DU den Knackpunkt:
Das GG ist eine Betriebsvorschrift der Staatsimulation BRD unter siegermächtlicher Aufsicht.
Nicht mehr, und nicht weniger.
Es ist wie bei einem Heiratsschwindler:
solange ihm niemand in die Karten schaut, weiss niemand dass zuhause die verlassene Braut wartet, und er kann allen etwas vormachen.
Das Schicksal der Staatssimulation ist nun, dass Tag für Tag inzwischen immer mehr Menschen ERFAHREN, dass wir es bei der BRD mit einem der größten Schwindel zu tun haben.
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
Apollyon
Aber da steht doch vollkommen klar und deutlich das Grundgesetz getrennt von dem Begriff Verfassung, warum wird es da den mit zwei verschiedenen Begriffen voneinander getrennt wenn dieses Grundgesetz die Verfassung ist, das ist doch paradox, dann müsste doch auch da das Grundgesetz mit der Verfassung gleichgesetzt werden, ich weiß auch was ich in der Schule gelernt habe, aber ich weiß auch das dort diese Begriffe komplett so dargestellt werden das die Grundgesetze nicht die Verfassung sind.
Wenn es Ursprünglich irgentwo als Provisorium benutzt werden sollte, warum wurde es da nicht ersetzt ?
Ich kenne Menschen, die 1990 seit Jahrzehnten darauf gewartet hatten, dass der provisorische Charakter der BRD mit der sogenannten Wiedervereinigung endlich durch eine Verfassung für "Deutschland" aufgehoben würde.
Als sie dann erkennen mußten, dass die Jahrzehnte aufrechterhaltene Lüge aus Hybris einfach weitergeführt würde, haben sie ihr Heimatland für immer verlassen.
Der Kern des BRD-Charakters ist:
Die BRD ist eine Staatssimulation zur Abschöpfung der deutschen Arbeitskraft zugunsten anderer und zur Auslöschung der deutschen Ethnie
Die zweite Funktion wurde seit der sogenannten Wiedervereinigung in neue Höhen getrieben und hat innerhalb 20 Jahren zu 30% Fremdbevölkerung auf deutschem Boden (nur BRD) geführt.
Jedes Jahr werden 300.000 Deutsche vor der Geburt ermordet, während zugleich 600.000 Migranten ins Land strömen. Um das alles noch zu toppen, werden jedes Jahr noch 300.000 Deutsche ausser Landes getrieben.
Könnte man einen Bevölkerungsaustausch noch besser organisieren als durch ein INLÄNDERFEINDLICHES SYSTEM wie die BRD?
in diesem Strang fragte ich schon einmal:
wie vernichte ich ein Volk ohne Krieg?
http://www.politikforen.net/showthre...=83555&page=16
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Nein, eine von den Besatzern aufoktruiertes Konstrukt;das Grundgesetz der BRD heißt
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
Ajax
Diese Frage haben wir hier bereits gefühlte 8742 Mal behandelt.
richtig. und es gibt immer noch figuren, die bestreiten, daß es eine verfassung der bundesrepublik deutschland gibt. diesen leuten kann ich zwei dinge empfehlen:
1. stationären aufenthalt in einer fachklinik für psychosen
2. wohnortwechsel nach neuschwabenland
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
das ist nur deine unrelevante Meinung dazu, die BRD hat keine Verfassung, wohlweislich von den Besatzern so gewollt.
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
na dann tschüss IRrelevanter sterntaler.
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
Gehirnnutzer
Die Schweizer Verfassung hat übrigens einen Passus der dem Artikel 146 GG ähnelt.
Das ist nicht korrekt, in dem Passus geht es darum, dass die Schweizer sich jederzeit (nicht nur bezogen auf die gerade aktuelle Verfassung) eine neue Verfassung geben können. Dadurch wird bewirkt, dass das Prinzip der direkten Demokratie über jeden staatsrechtlichen Zweifel erhaben ist.
Im Artikel 146 geht es tatsächlich nur darum, dass das GG im Jahre 1949 als Provisorium gedacht war und noch keinen Anspruch erheben sollte, die endgültige Verfassung Deutschlands zu sein.
Ob deswegen ausgeschlossen ist, dass das GG nach 1990 zur endgültigen Verfassung geworden ist, ist eine ganz andere Frage.
Die würde ich grundsätzlich bejahen, aber nur unter dem Vorbehalt, dass wegen Art. 146 GG die Frage direktdemokratischer Elemente im GG noch nie entschieden wurde.
Das haben wir ja hier detailliert besprochen:
Grundgesetz Aktivierer > Diskussion des Verfassungsentwurfes > Artikel 146
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
twoxego
wie nett;
ich dachte schon die "Reichsdeutsche" seien hier ausgestorben.
nun brauche ich nur noch popcorn.
Wie sollten sie? Die BRD ist offiziell der Rechtsnachfolger des Reiches und seine Bürger dürfen dessen "Schulden" abzahlen.
Du kannst die BRD Bürger nicht als Reichbürger zahlen lassen und ihnen sonst diesen Titel absprechen.:rolleyes:
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
Sterntaler
Nein, eine von den Besatzern aufoktruiertes Konstrukt;das Grundgesetz der BRD heißt
Erstens heißt es dann oktroyierte Verfassung.
Zweitens würde es sich, selbst wenn das GG eine oktroyierte Verfassung wäre, immer noch um eine Verfassung handeln.
Drittens handelt es sich beim GG nicht um eine oktroyierte Verfassung. Die Alliierten haben kein Verfassung genehmigt sondern nur den Entwurf.
Zur Verfassung wurde das GG erst durch die Ratefizierung in den frei gewählten Länderparlamenten.
Kleine Geschichtsstunde, der Bayrische Landtag hat mit 101 zu 63 Stimmen gegen das GG gestimmt.
In einer 2 Abstimmung wurde aber beschlossen, das das GG für den Freistaat Bayern verbindlich ist, wenn es wie vorgeschriebene Zustimmung von 2/3 der Bundesländer ratefiziert wird (beschlossen mit 97 zu 6 Stimmen bei 70 Enthaltungen).
Hätten mehr Länder gegen das GG gestimmt, wäre es nicht in Kraft getreten.
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
GG146
Das ist nicht korrekt, in dem Passus geht es darum, dass die Schweizer sich
jederzeit (nicht nur bezogen auf die gerade aktuelle Verfassung) eine neue Verfassung geben können. Dadurch wird bewirkt, dass das Prinzip der direkten Demokratie über jeden staatsrechtlichen Zweifel erhaben ist.
Im Artikel 146 geht es tatsächlich nur darum, dass das GG im Jahre 1949 als Provisorium gedacht war und
noch keinen Anspruch erheben sollte, die endgültige Verfassung Deutschlands zu sein.
Ob deswegen ausgeschlossen ist, dass das GG nach 1990 zur endgültigen Verfassung geworden ist, ist eine ganz andere Frage.
Die würde ich grundsätzlich bejahen, aber nur unter dem Vorbehalt, dass wegen Art. 146 GG die Frage direktdemokratischer Elemente im GG noch nie entschieden wurde.
Das haben wir ja hier detailliert besprochen:
Grundgesetz Aktivierer > Diskussion des Verfassungsentwurfs > Artikel 146
GG146 du verstehst die Basis meines Vergleiches nicht, denn es ging nur um die reine Frage ob das GG eine Verfassung ist oder nicht.
Das man die Artikel 146 GG von seinen Auswirkungen her nicht mit den Artikel 193 bis 195 der Verfassung der Schweizer Eidgenossenschaft, ist eigentlich klar.
Es ging nur darum, zu erklären, das die Existenz des Artikels 146 GG keinen Einfluss auf die Grundfrage hat, ob das GG eine Verfassung ist oder nicht.
Ausgehend von der allgemeinen Rechtsauffassung, das sich ein souveränes Volk jederzeit eine neue Verfassung geben kann, sind solche Passagen wie der Artikel 146 GG oder die besagten Artikel 193 bis 195 der Schweizer Verfassung nicht notwendig.
Das soll nicht heißen, das diese Artikel bedeutungslos sind, sonder nur für die Klärung des allgemeinen Verfassungsbegriffes ohne Bedeutung sind.
Wie bereits gesagt, muss die Frage des Threads lauten, ob Deutschland eine neuer Verfassung braucht und nicht ob Deutschland eine Verfassung hat, denn das GG ist definitiv eine Verfassung.
Es gibt viele Gründe, die für eine neue Verfassung oder eine Überarbeitung des GGes sprechen und der Artikel 146 GG wäre dabei eine gute Argumentationsgrundlage von vielen.
Jedoch kann man in dieser Richtung nichts erreichen, wenn man einfach nur verneint das das GG eine Verfassung ist, denn das GG ist eine Verfassung, die 60 Jahre funktioniert hat, ob nun gut oder schlecht, muss jeder selbst entscheiden.
Das das GG funktioniert hat, steht fest im Denken der Mehrheit der Bürger und das ist etwas, was jemand berücksichtigen muss, wenn er genau diese Bürger überzeugen will, das eine neue Verfassung notwendig ist.
Das Funktionieren steht wie gesagt im Denken der meisten Menschen im Vordergrund, von den rechtlichen Feinheiten, die hier aufgezählt wurden, wissen die wenigsten.
Wenn man also die Menschen bewegen will, etwas zu ersetzen, das funktioniert hat, dann muss man sie davon überzeugen das etwas anderes besser funktionieren wird.
Der einfache Mensch fragt sich nicht ob das GG eine Verfassung ist oder nicht, er sieht nur das es funktioniert hat und die falsche Behauptung, das GG sei keine Verfassung wird dies auch nicht ändern.
Argumente, die sich mit mehr direkter Demokratie beschäftigen oder damit beschäftigen, wie sich die wieder erlangte Einheit und Souveränität besser und verständlicher für jeden ausdrücken lassen, sind da sinnvoller.
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
hephland
richtig. und es gibt immer noch figuren, die bestreiten, daß es eine verfassung der bundesrepublik deutschland gibt. diesen leuten kann ich zwei dinge empfehlen:
1. stationären aufenthalt in einer fachklinik für psychosen
2. wohnortwechsel nach neuschwabenland
Die BRD ist kein Staat, hat deshalb auch folglich keine Verfassung und kann streng genommen auch kein Recht sprechen.
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Polizei Haukommissar stellt BRD in Frage:
http://www.youtube.com/watch?v=j0DRtv8Pkeo
:D
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
BRDDR_geschaedigter
Die BRD ist kein Staat, hat deshalb auch folglich keine Verfassung und kann streng genommen auch kein Recht sprechen.
Unsinn, es ist ein Staat, nach allem Recht der Welt!
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
Gehirnnutzer
Apollyon, deine Fragestellung ist falsch, da sie auf falschen Vorstellungen über Verfassungen aufbaut.
Eine Verfassung definiert sich nicht über den Namen sondern über die Aufgabe, die sie zu erfüllen hat. Die dänische und die schwedische Verfassung heißen auch Grundgesetz.
Es gibt die Idealvorstellung das eine Verfassung die Zustimmung des Volkes haben sollte. Es ist die Idealvorstellung, kein zwingendes Muss, damit eine Verfassung eine Verfassung ist.
Hinzukommt das die meisten den Term "Zustimmung des Volkes" immer nur als direkte Zustimmung des Volkes interpretieren, jedoch umschreibt dieser Term drei Arten der Zustimmung:
- die direkte Zustimmung durch das Volk
- die indirekte Zustimmung des Volkes über Volksvertreter (das Grundgesetz wurde durch frei gewählte Länderparlamente ratifiziert)
- die geistige Zustimmung durch die Übereinstimmung mit den Inhalten im Denken.
Das Grundgesetz ist im Sinne dieser aufgeführten Punkte eine Verfassung, daran ändern der Artikel 146 GG und der Umstand, das es ursprünglich als Provisorium erdacht wurde, nichts. Die Schweizer Verfassung hat übrigens einen Passus der dem Artikel 146 GG ähnelt.
Die Frage ist also nicht die, ob das Grundgesetz eine Verfassung ist oder nicht, denn das Grundgesetz ist definitiv eine Verfassung.
Die Frage muss lauten,
Brauchen wir eine neue Verfassung, warum und warum nicht?
Gemeinsam mit der dänischen und schwedischen Verfassung ist vielleicht der Name. Was unser Grundgesetz aber von fast allen Verfassungen der Welt unterscheidet, ist sein Zustandekommen nur mit Genehmigung von Besatzungsmächten.
1990 hat die große Chance bestanden, diesen Makel durch eine neue, in direkter Abstimmung des vereinten deutschen Volkes gewählten Verfassung auszubügeln.
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
Registrierter
Die BRD ist eine Staatssimulation ...
Mach dir mal Gedanken über das Effektivitätsprinzip des Völkerrechts.
Eine hinreichend gut gemachte und überzeugende "Staatssimulation", die eine gewisse Zeit lang durchgehalten wird, ist ... EIN STAAT!
Die Bundesrepublik hat ja viele Jahre lang der DDR die Staatlichkeit abgesprochen, sie also zur Staatssimulation erklärt. Aber irgendwann musste man sie dann doch zwar nicht als Ausland, aber doch als Staat anerkennen.
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
BRDDR_geschaedigter
Polizei Haukommissar stellt BRD in Frage:
Dass brave Bürger manchmal von Polizisten misshandelt werden, soll ja vorkommen. Aber dass sich das schon im Dienstgrad ausdrückt, ist ja doch ein ziemlich starkes Stück.
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
Gehirnnutzer
....
Wie bereits gesagt, muss die Frage des Threads lauten, ob Deutschland eine neuer Verfassung braucht und nicht ob Deutschland eine Verfassung hat, denn das GG ist definitiv eine Verfassung.
...
genau so ist es. das geschwätz der verfassungsleugner ist gegenstandslos.
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
die BRD hat definitiv keine Verfassung
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
Stanley_Beamish
Gemeinsam mit der dänischen und schwedischen Verfassung ist vielleicht der Name. Was unser Grundgesetz aber von fast allen Verfassungen der Welt unterscheidet, ist sein Zustandekommen nur mit Genehmigung von Besatzungsmächten.
1990 hat die große Chance bestanden, diesen Makel durch eine neue, in direkter Abstimmung des vereinten deutschen Volkes gewählten Verfassung auszubügeln.
Hier irrst du dich Stanley, wie schon gesagt, die Alliierten haben einen Entwurf genehmigt, keine Verfassung. Entscheidend war die Ratefizierung durch die frei gewählten Länderparlamente.
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
rumburak
Wie sollten sie? Die BRD ist offiziell der Rechtsnachfolger des Reiches und seine Bürger dürfen dessen "Schulden" abzahlen.
Du kannst die BRD Bürger nicht als Reichbürger zahlen lassen und ihnen sonst diesen Titel absprechen.:rolleyes:
Wie kann es der Nachfolger sein wenn das deutsche Reich handlungsunfähig ist, müsste dann die BRD nicht auch Handlungsunfähig sein ?
Zitat:
Zitat von
hephland
genau so ist es. das geschwätz der verfassungsleugner ist gegenstandslos.
Ich bin kein Leugner von irgentwas, darum stelle ich ja die Frage weil es in den Grundgesetzten steht das es keine Verfassung gibt, warum steht es denn dort wenn es eine "Verfassung" gibt und nicht ein ähnliches Gebilde welche nur die organisation legimitiert solange das Volk seinen entschluss getroffen hat.
Mir kommt es so vor das sich diese Regierung welche nur die Verwaltung der Wirtschaft übernommen hat mit allen Mitteln versucht eine vom Volk ausgehende Gesellschaft zu zerstreuen, das deutsche Volk konnte ein deutsches Reich schaffen welches komplett die direkte Demokratie verkörpert. Denn ihr vergisst das es nicht nur das 3. Reich gab, welches unsere Freiheit verspielt hat, man muss den Begriff deutsches Reich nicht zwangläufig mit Hitlerdikatur gleichsetzen.
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Für mich ist es jedenfalls äusserst unlogisch zu behaupten das es eine echte"Verfassung" geben soll wenn es da so gesondert steht, alles andere sind für mich Spekulationen da diese eben nicht im Grundgesetz stehen, dieses Grundgesetz ist nur zur Regelung des öffentlichen friedens gedacht und das für eine bestimmte Zeit.
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
Apollyon
Wie kann es der Nachfolger sein wenn das deutsche Reich handlungsunfähig ist, müsste dann die BRD nicht auch Handlungsunfähig sein ?
Die BRD ist auch nicht Rechtsnachfolger, sondern nach Rechtstradition und eigener Rechtsauffassung mit dem Deutschen Reich identisch. Siehe Beschlüsse der Bundesverfassungsgerichtes (Teso, Grundlagenvertrag, Reichskonkordat)
Völkerrechtlich sind das Deutsche Kaisereich, die Weimarer Republik, das Dritte Reich und die Bundesrepblik Deutschland, ein und das selbe, nämlich das Völkerrechtssubjekt Deutschland.
Zitat:
Ich bin kein Leugner von irgentwas, darum stelle ich ja die Frage weil es in den Grundgesetzten steht das es keine Verfassung gibt, warum steht es denn dort wenn es eine "Verfassung" gibt und nicht ein ähnliches Gebilde welche nur die organisation legimitiert solange das Volk seinen entschluss getroffen hat.
Mir kommt es so vor das sich diese Regierung welche nur die Verwaltung der Wirtschaft übernommen hat mit allen Mitteln versucht eine vom Volk ausgehende Gesellschaft zu zerstreuen, das deutsche Volk konnte ein deutsches Reich schaffen welches komplett die direkte Demokratie verkörpert. Denn ihr vergisst das es nicht nur das 3. Reich gab, welches unsere Freiheit verspielt hat, man muss den Begriff deutsches Reich nicht zwangläufig mit Hitlerdikatur gleichsetzen.
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Für mich ist es jedenfalls äusserst unlogisch zu behaupten das es eine echte"Verfassung" geben soll wenn es da so gesondert steht, alles andere sind für mich Spekulationen da diese eben nicht im Grundgesetz stehen, dieses Grundgesetz ist nur zur Regelung des öffentlichen friedens gedacht und das für eine bestimmte Zeit.
Appolyon, die interpetierst in den Artikel 146 GG etwas falsches rein. Er besagt nämlich nicht, das das Grundgesetz keine Verfassung ist, sondern besagt nur den Zeitpunkt an dem das GG sein Gültigkeit verliert und stellt Bedingungen an die Verfassung, die die Verfassung Grundgesetz ersetzen soll.
Das ist zwar der Situation geschuldet, die damals bestand, als das Grundgesetz gemacht wurde, jedoch nicht ungewöhnlich für eine Verfassung (siehe Artikel 192 bis 195 Schweizer Verfassung).
Appolyon du hast Probleme mit rechtlichen Definitionen, deswegen kommst du zur der falschen Annahme, das das Grundgesetz keine Verfassung ist. Du verstehst z.B. nicht, was rechtlich als Zustimmung hinsichtlich der Legitimation definiert ist, das ist kein Vorwurf, denn viele rechtliche Definitionen weichen von dem ab, was der Laie logisch unter ihnen verstehen würde.
Deine Gedankengänge sind nicht umbedingt völlig falsch, weil sie sich mit einigen Mankos des GG auseinandersetzen, die gute Argumente liefern für die Notwendigkeit einer neuen Verfassung, nur die Schlußfolgerung und die Prämisse, die du daraus ziehst, das das Grundgesetz keine Verfassung ist, ist rechtlich gesehen falsch.
Nach rechtlichen Gesichtspunkten ist das GG trotz aller Kritik eine Verfassung.
Da ich mich des öfteren zu diesem Thema geäußert habe, verweise ich nochmal auf eine Erläuterung aus einem anderen Thread.
Appolyon, ich empfehle dir, dich mal grundlegend mit dem Verfassungsbegriff zu beschäftigen.
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
Gehirnnutzer
Die BRD ist auch nicht Rechtsnachfolger, sondern nach Rechtstradition und eigener Rechtsauffassung mit dem Deutschen Reich identisch. Siehe Beschlüsse der Bundesverfassungsgerichtes (Teso, Grundlagenvertrag, Reichskonkordat)
Völkerrechtlich sind das Deutsche Kaisereich, die Weimarer Republik, das Dritte Reich und die Bundesrepblik Deutschland, ein und das selbe, nämlich das Völkerrechtssubjekt Deutschland.
Wie kann die BRD mit dem deutschen Reich identisch sein, wenn das deutsche Reich handlungsunfähig ist ? Dann müsste die BRD der identische Staat auch Handlungsunfähig sein, also kann er schlussfolglich nicht 100 % identisch sein.
Zitat:
Zitat von
Gehirnnutzer
Appolyon, die interpetierst in den Artikel 146 GG etwas falsches rein. Er besagt nämlich nicht, das das Grundgesetz keine Verfassung ist, sondern besagt nur den Zeitpunkt an dem das GG sein Gültigkeit verliert und stellt Bedingungen an die Verfassung, die die Verfassung Grundgesetz ersetzen soll.
Das ist zwar der Situation geschuldet, die damals bestand, als das Grundgesetz gemacht wurde, jedoch nicht ungewöhnlich für eine Verfassung (
siehe Artikel 192 bis 195 Schweizer Verfassung).
Appolyon du hast Probleme mit rechtlichen Definitionen, deswegen kommst du zur der falschen Annahme, das das Grundgesetz keine Verfassung ist. Du verstehst z.B. nicht, was rechtlich als Zustimmung hinsichtlich der Legitimation definiert ist, das ist kein Vorwurf, denn viele rechtliche Definitionen weichen von dem ab, was der Laie logisch unter ihnen verstehen würde.
Deine Gedankengänge sind nicht umbedingt völlig falsch, weil sie sich mit einigen Mankos des GG auseinandersetzen, die gute Argumente liefern für die Notwendigkeit einer neuen Verfassung, nur die Schlußfolgerung und die Prämisse, die du daraus ziehst, das das Grundgesetz keine Verfassung ist, ist rechtlich gesehen falsch.
Nach rechtlichen Gesichtspunkten ist das GG trotz aller Kritik eine Verfassung.
Da ich mich des öfteren zu diesem Thema geäußert habe, verweise ich nochmal auf eine Erläuterung aus einem anderen
Thread.
Appolyon, ich empfehle dir, dich mal grundlegend mit dem Verfassungsbegriff zu beschäftigen.
Ich sehe die GG als Verfassungsähnlich, aber nicht als Verfassung. Das Problem für mich ist es es nachzuvollziehen da es in den meisten Artikeln des GG darum geht Grundgesetze zu ändern, die sich immer nur auf Organe des Bundes (siehe Art. 79 des GG)konzentrieren und nicht auf das Volk selber, es geht immer um die GG aber in Art. 146 steht es eindeutig das "Die Grundgesetze" mit dem entschluss des Volkes durch "eine Verfassung" ersetzt werden können, das zeigt mir deutlich das die Grundgesetze wie auch in anderen Artikel vom Bund geändert werden können, aber eine Verfassung kann nur vom Volk aufgesetzt werden.
Im Art. 140 werden die "Grundgesetze" mit bezug auf die Verfassung von 1919 genannt, auch hier ist eine klare unterteilung.
Art. 135 ist auch sehr intressant hier kommt das "Landgesetz", undsoweit ich weiß steht in diesen Landgesetz das man gesetze schaffen kann die für den inneren Frieden dienlich sind, aber nur für eine bestimmte Zeit, das wiederum bedeutet das es auch hier nur Gesetze gibt welche eine Regelfunktion haben, aber keine Verfassung sind.
Ich bin nicht aufgeklärter als vorher, aber je mehr ich mich damit beschäftige, desto mehr glaube ich das die BRD ein wirtschaftliches Verwaltunginstrument ist was staatlichen Charakter hat aber nicht 100 % identisch mit dem handlungsunfähigen deutschen Reich ist.
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
Apollyon
Wie kann die BRD mit dem deutschen Reich identisch sein, wenn das deutsche Reich handlungsunfähig ist ? Dann müsste die BRD der identische Staat auch Handlungsunfähig sein, also kann er schlussfolglich nicht 100 % identisch sein.
Ich sehe die GG als Verfassungsähnlich, aber nicht als Verfassung. Das Problem für mich ist es es nachzuvollziehen da es in den meisten Artikeln des GG darum geht Grundgesetze zu ändern, die sich immer nur auf Organe des Bundes (siehe Art. 79 des GG)konzentrieren und nicht auf das Volk selber, es geht immer um die GG aber in Art. 146 steht es eindeutig das "Die Grundgesetze" mit dem entschluss des Volkes durch "eine Verfassung" ersetzt werden können, das zeigt mir deutlich das die Grundgesetze wie auch in anderen Artikel vom Bund geändert werden können, aber eine Verfassung kann nur vom Volk aufgesetzt werden.
Im Art. 140 werden die "Grundgesetze" mit bezug auf die Verfassung von 1919 genannt, auch hier ist eine klare unterteilung.
Art. 135 ist auch sehr intressant hier kommt das "Landgesetz", undsoweit ich weiß steht in diesen Landgesetz das man gesetze schaffen kann die für den inneren Frieden dienlich sind, aber nur für eine bestimmte Zeit, das wiederum bedeutet das es auch hier nur Gesetze gibt welche eine Regelfunktion haben, aber keine Verfassung sind.
Ich bin nicht aufgeklärter als vorher, aber je mehr ich mich damit beschäftige, desto mehr glaube ich das die BRD ein wirtschaftliches Verwaltunginstrument ist was staatlichen Charakter hat aber nicht 100 % identisch mit dem handlungsunfähigen deutschen Reich ist.
Appolyon, mit dem Recht ist es so eine Sache. Die Rechtslehre kennt klare Regeln zur Auslegung von Gesetzesnormen, auch eine Verfassung ist eine Gesetzesnorm.
Wenn ich nur meine subjektive Wahrnehmung zu Grunde lege, mich aber nicht über allgemeine und spezifische Zusammenhänge informiere und nicht den kleinsten objektiven und allgemeingültigen Maßstab anlege, kann alles und jeden zu etwas oder nicht zu etwas erklären.
Du versuchst dich gar nicht mit den Informationen, die man dir unterbreitet und die für jeden zu verifizieren sind, auseinanderzusetzen.