Appolyon, die interpetierst in den Artikel 146 GG etwas falsches rein. Er besagt nämlich nicht, das das Grundgesetz keine Verfassung ist, sondern besagt nur den Zeitpunkt an dem das GG sein Gültigkeit verliert und stellt Bedingungen an die Verfassung, die die Verfassung Grundgesetz ersetzen soll.
Das ist zwar der Situation geschuldet, die damals bestand, als das Grundgesetz gemacht wurde, jedoch nicht ungewöhnlich für eine Verfassung (
siehe Artikel 192 bis 195 Schweizer Verfassung).
Appolyon du hast Probleme mit rechtlichen Definitionen, deswegen kommst du zur der falschen Annahme, das das Grundgesetz keine Verfassung ist. Du verstehst z.B. nicht, was rechtlich als Zustimmung hinsichtlich der Legitimation definiert ist, das ist kein Vorwurf, denn viele rechtliche Definitionen weichen von dem ab, was der Laie logisch unter ihnen verstehen würde.
Deine Gedankengänge sind nicht umbedingt völlig falsch, weil sie sich mit einigen Mankos des GG auseinandersetzen, die gute Argumente liefern für die Notwendigkeit einer neuen Verfassung, nur die Schlußfolgerung und die Prämisse, die du daraus ziehst, das das Grundgesetz keine Verfassung ist, ist rechtlich gesehen falsch.
Nach rechtlichen Gesichtspunkten ist das GG trotz aller Kritik eine Verfassung.
Da ich mich des öfteren zu diesem Thema geäußert habe, verweise ich nochmal auf eine Erläuterung aus einem anderen
Thread.
Appolyon, ich empfehle dir, dich mal grundlegend mit dem Verfassungsbegriff zu beschäftigen.