Deutsche Gerichte wenden Scharia an.
Quelle: der Standard 09. Oktober 2010, 10:47
Zitat:
Laut einem "Spiegel"-Bericht kommt islamisches Recht bei Familien- und Erbrechtsfragen zum Zug.
Hamburg - führende Rechtsexperten widersprechen Deutschlands Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die vorige Woche behauptet hatte, die Scharia gelte in Deutschland nicht. "Wir praktizieren islamisches Recht seit Jahren. Und das ist auch gut so", sagte Hilmar Krüger, Professor für ausländisches Privatrecht an der Universität Köln. Vor allem im Familien- und Erbrecht fänden Normen der Scharia Anwendung. So werden etwa Jordanier in Deutschland nach jordanischem Recht verheiratet - und geschieden, berichtete das Hamburger Magazin "Der Spiegel" in einer Vorabmeldung.
http://derstandard.at/1285200445440/...den-Scharia-an
Der laufende Hosenanzug hat uns doch alle belogen, indem Sie (er) behauptet "die Scharia gelte in Deutschland nicht".
Auf deutschem Boden befinden sich so ca. 150 Nationen aus allen Erdteilen, und ich würde fast behaupten das Es ebenso viele Religionsgemeinschaften, Sekten et cetera gibt.
Wenn deutsche Gerichte dem Islam gefällig sind, und die Scharia anwenden, dann frage ich mich, was ist denn das für eine Integration, was macht man mit den anderen Religionsgemeinschaften, den Sitten und der Rechtsprechung der jeweiligen Herkunftsländer?
AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.
Nun, ich würde mal eher sagen, daß die Kanzlerin nicht gelogen hat sondern das sie es einfach nicht besser weiß bzw. wußte.
Und mal ehrlich, ich wußte bisher auch nicht das es schon Usus ist, daß bestimmte Ausländergruppen z.B. die Möglichkeit haben nach ihrem Landesrecht rechtlich beurteilt zu werden.
Es wäre ein einfaches keine ausländischen Rechtsregeln anzuerkennen- Punkt.
Zumal ich mir bei einigen Konstellationen durchaus eine Diskriminierung von Deutschen vorstellen kann.
Und was heißt denn :
Zitat:
.... lässt das deutsche Recht solche Normen gelten - solange sie nicht der öffentlichen Ordnung und den Grundrechten zuwiderlaufen.
Es läuft, nach m.M.,sehr wohl den Grundrechten zuwider wenn Ausländer eine andere Rechtsprechung genießen als die Deutschen.
AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.
Zitat:
Zitat von
henriof9
Nun, ich würde mal eher sagen, daß die Kanzlerin nicht gelogen hat sondern das sie es einfach nicht besser weiß bzw. wußte.
Und mal ehrlich, ich wußte bisher auch nicht das es schon Usus ist, daß bestimmte Ausländergruppen z.B. die Möglichkeit haben nach ihrem Landesrecht rechtlich beurteilt zu werden.
Es wäre ein einfaches keine ausländischen Rechtsregeln anzuerkennen- Punkt.
Zumal ich mir bei einigen Konstellationen durchaus eine Diskriminierung von Deutschen vorstellen kann.
Und was heißt denn :
Es läuft, nach m.M.,sehr wohl den Grundrechten zuwider wenn Ausländer eine andere Rechtsprechung genießen als die Deutschen.
Naja, generell wird dir da wohl jeder Zustimmen, aber wenn es in Deutschland bzw. im deutschen Recht keine Rechtsgrundlage für zu verhandelnde Fälle gibt, was sollen die Richter sonst machen? Nach Gutdünken entscheiden?
Sollten Fälle von Polygamie hier (warum auch immer) verhandelt werden müssen, bedarf es halt einer Rechtsgrundlage in den deutschen Gesetzbücher dafür und man hätte die Probleme net mehr...
AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.
Zitat:
Zitat:
So lehnte das Bundessozialgericht in Kassel vor einigen Jahren die Klage einer Marokkanerin mit dem Verweis auf islamisches Recht ab. Die Witwe hatte sich geweigert, die Rente ihres Mannes mit der Zweitfrau zu teilen. Beiden Gattinnen stehe der gleiche Rentenanteil zu, betonten die Richter.
Zitat:
In einem anderen Verfahren gestand das Oberverwaltungsgericht in Koblenz auch der Zweitfrau eines Irakers eine Aufenthaltsbefugnis zu. Nach fünf Jahren Ehe in Deutschland sei es ihr nicht zuzumuten, allein in den Irak zurückzukehren.
Zitat:
In Köln verpflichteten Richter einen Iraner, nach der Scheidung 600 Goldmünzen Morgengabe an seine Ex-Frau zu zahlen. Sie stützten sich dabei auf die im Iran geltende Scharia.
Zitat:
Zu einem ähnlichen Urteil kam das Oberlandesgericht Düsseldorf, das einen Türken zu 30.000 Euro Morgengabe an seine ehemalige Schwiegertochter verurteilte. Das Nebeneinander verschiedener Rechtsvorstellungen sei "Ausdruck der Globalisierung", sagte der Erlanger Jurist und Islamwissenschaftler Mathias Rohe, "wir wenden islamisches Recht genauso an wie französisches."
Doch während etwa Kanada für seine Einwanderer grundsätzlich keine ausländischen Rechtsregeln anerkennt, lässt das deutsche Recht solche Normen gelten - solange sie nicht der öffentlichen Ordnung und den Grundrechten zuwiderlaufen. Zwangsehen und Steinigungen sind deshalb
(noch) verboten.
http://derstandard.at/1285200445440/...den-Scharia-an
Hervorhebung durch mich:
AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.
mal sehen, wann der erste User auftaucht und uns erklärt, das dies alles völlig normal und im Sinne der Sache ist.
AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.
Zitat:
Zitat von
Polemi666
Naja, generell wird dir da wohl jeder Zustimmen, aber wenn es in Deutschland bzw. im deutschen Recht keine Rechtsgrundlage für zu verhandelnde Fälle gibt, was sollen die Richter sonst machen? Nach Gutdünken entscheiden?
Sollten Fälle von Polygamie hier (warum auch immer) verhandelt werden müssen, bedarf es halt einer Rechtsgrundlage in den deutschen Gesetzbücher dafür und man hätte die Probleme net mehr...
Warum nach Gutdünken ? Einfach nur nach deutschem Recht- fertig.
Wenn in Deutschland z.B. die Polygamie verboten ist, dann bekommt eben die erste Ehefrau die Witwenrente.
Und wenn der Aufenthalt einer irakischen Frau hier rechtfertigt, daß sie nicht in den Irak zurück muß, dann darf dies nichts mit ihrem Status als Zweitfrau zu tun haben sondern der Aufenthalt in D hätte schon seinerzeit abgelehnt werden müssen eben weil in D die Polygamie verboten ist.
Ich sehe kein Problem dabei die deutsche Rechtsprechung auch anzuwenden und schon gar nicht diese schon im Vorfeld bei bestimmten Entscheidungen immer im Auge zu behalten.
Dann würde es auch nicht zu solchen Urteilen kommen.
AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.
Zitat:
Zitat von
henriof9
Warum nach Gutdünken ? Einfach nur nach deutschem Recht- fertig.
Wenn in Deutschland z.B. die Polygamie verboten ist, dann bekommt eben die erste Ehefrau die Witwenrente.
Und wenn der Aufenthalt einer irakischen Frau hier rechtfertigt, daß sie nicht in den Irak zurück muß, dann darf dies nichts mit ihrem Status als Zweitfrau zu tun haben sondern der Aufenthalt in D hätte schon seinerzeit abgelehnt werden müssen eben weil in D die Polygamie verboten ist.
Ich sehe kein Problem dabei die deutsche Rechtsprechung auch anzuwenden und schon gar nicht diese schon im Vorfeld bei bestimmten Entscheidungen immer im Auge zu behalten.
Dann würde es auch nicht zu solchen Urteilen kommen.
Naja, ich weiß halt nicht - dazu kenne ich mich zuwenig im islamischen Recht aus - in wie weit sich der Status von Erst- und Zweitfrau unterscheiden - sollten diese quasi gleichgestellt sein, also egtl. alle beide die Frau sein, nur, dass eben zu unterschiedlichen Zeitpunkten geheiratet wurde, kann man zumindest hinterfragen, ob unsere Auffassung von Ehe dem angedachten Verhältnis entspricht - wobei ich dir auf der anderen Seite Recht geben würde, egtl. ist das zu viel Arbeit, die man sich nicht unbedingt machen muss.
AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.
Zitat:
Zitat von
Polemi666
Naja, ich weiß halt nicht - dazu kenne ich mich zuwenig im islamischen Recht aus - in wie weit sich der Status von Erst- und Zweitfrau unterscheiden - sollten diese quasi gleichgestellt sein, also egtl. alle beide die Frau sein, nur, dass eben zu unterschiedlichen Zeitpunkten geheiratet wurde, kann man zumindest hinterfragen, ob unsere Auffassung von Ehe dem angedachten Verhältnis entspricht - wobei ich dir auf der anderen Seite Recht geben würde, egtl. ist das zu viel Arbeit, die man sich nicht unbedingt machen muss.
Siehst Du, und da fängt schon der, typisch für Deutschland, Denkfehler an.
Gar nicht erst damit befassen wie der Status der Ehefrauen im islamischen Recht ist und schon gar nicht anfangen unsere Auffassungen deswegen zu hinterfragen.
AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.
Der Fehler liegt hier ganz eindeutig im EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch).
Man lese den dritten Abschnitt "Familienrecht". Sowohl die Vorraussetzungen für die Eheschließung als auch die allgemeinen Wirkungen der Ehe und auch das Scheidungsrecht unterliegen bei Ausländern dem Recht des Staates, dem er angehört.
Und so findet die Scharia Anwendung. Das müsste dringend geändert werden. Egal woher jemand kommt, das deutsche Recht muss bei dem gewöhnlichen Aufenthalt im Inland Anwendung finden!
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bg...6BJNG032501140
AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.
Zitat:
Zitat von
bernhard44
mal sehen, wann der erste User auftaucht und uns erklärt, das dies alles völlig normal und im Sinne der Sache ist.
Bernhard44, zivilrechtlich gesehen ist das ganze auch normal und hat seine Rechtsgrundlage im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch zweites Kapitel.