unterlassene Hilfeleistung?
Die Kurzfassung einer üblen Geschichte:
Eine Patientin klagt über Bauchschmerzen. Nach einer Woche Untersuchungen von Hausarzt/ Gynäkologen/Gastroenterologen waren die Entzündungswerte im Blut so dramatisch hoch, dass am Donnerstag der Gynäkologe im Krankenhaus anrief und seine Patientin als Notfall mit akuten Beschwerden meldete. Er gab einen Brief mit, dass er unverzüglich zu einer Bauchspiegelung raten würde.
Die Patientin also ins KH, bei der Anmeldung wurde ihr gesagt, Freitag um 9.30 wäre sie vorgesehen. Also wieder nach Hause.
Am Freitag wurde sie empfangen von einem Gastroenterologen, der ein Vorgespräch wegen einer Darmspiegelung halten wollte.
Die Patientin bestand auf einem Gynäkologen, der dann auch kam und ihr erklärte, es müsse erst eine Darmspiegelung gemacht werden, und da sie nicht vorbereitet sei, wäre das am Montag. Bauchspiegelung dann Dienstag.
Nach viel Tamtam musste die Patientin wieder nach Hause. Montag Darmspiegelung, natürlich ohne Befund. Dienstag endlich Bauchspiegelung, Eileiterentzündung, der Bauchraum voll Eiter. OP quasi in letzter Minute, bevor sie an Blutvergiftung gestorben wäre.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, das KH zur Rechenschaft zu ziehen? Oder ist das ein aussichtsloses Vorhaben?
AW: unterlassene Hilfeleistung?
Zitat:
Zitat von
Pillefiz
Gibt es irgendeine Möglichkeit, das KH zur Rechenschaft zu ziehen? Oder ist das ein aussichtsloses Vorhaben?
Vermutlich nicht .
Die Diagnostik ist der Einschätzung der behandelnden Ärzte ebenso unterworfen , wie die Behandlung.........
Will sagen wann und welche Diagnosemethoden notwendig sind ist im Ergebnis ein Resultat des Wissens/Könnens der Ärzte - und da kommt es zu sehr unterschiedlichen Entscheidungen und Verfahren.
Habe etwas sehr ähnliches selbst mal erlebt.......
Auch da rätselten die Ärzte tagelang herum und wollten medikamentös und eingriffslos weiterbehandeln ..........
erst das Bestehen auf eine Öffnung der Bauchhöhle und " Nachsehen " vor " "Ort" ( Bauchspiegelung gabs damals noch nicht in örtlichen Krankenhäusern ) brachte die Erkenntnis , was da vorlag ....
Klage halte ich für aussichtslos , eben weil den Ärzten ein gewaltiger Ermessensspielraum eingeräumt wird - selbst der Tod des Patienten würde wahrscheinlich nicht zu Konsequenzen führen .....
In den USA könnte man wohl da vorgehen -........aber hier ?
AW: unterlassene Hilfeleistung?
Zitat:
Zitat von
Pillefiz
... ihr erklärte, es müsse erst eine Darmspiegelung gemacht werden, und da sie nicht vorbereitet sei, wäre das am Montag. Bauchspiegelung dann Dienstag.
Entscheidend ist wohl, inwieweit diese Aussage medizinisch begründet war.
Wobei ich mir als Laie jetzt nicht vorstellen kann, was dagegen gesprochen hätte, diese Bauchspiegelung sofort vorzunehmen.
Eine Klage kann auch Sinn machen, wenn man damit scheitert. In erster Linie sollte es ja darum gehen, das Krankenhaus zum Nachdenken zu zwingen und auf Fehler im System aufmerksam zu machen. Und das tut man auch mit einer gescheiterten Klage.
AW: unterlassene Hilfeleistung?
Ärztepfusch, alltägliche Sache. Die sind versichert...
Geh zum Anwalt.
Wobei es da eben um die Details geht, wie hoch waren die Entzündungswerte? Wars wirklich akut lebensgefährlich usw.
Ansonsten war der Befund ja am Ende richtig.
Dass Ärzte 2-4 Wochen herumuntersuchen, ohne die Ursache zu finden, ist ja erstmal normal..
AW: unterlassene Hilfeleistung?
Zitat:
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Schlummifix
Ärztepfusch, alltägliche Sache. Die sind versichert...
Geh zum Anwalt.
Wobei es da eben um die Details geht, wie hoch waren die Entzündungswerte? Wars wirklich akut lebensgefährlich usw.
Ansonsten war der Befund ja am Ende richtig.
Dass Ärzte 2-4 Wochen herumuntersuchen, ohne die Ursache zu finden, ist ja erstmal normal..
bei einem Gesunden liegt der Wert bei 0,5. Die Patientin hatte am Tag der OP 127, bei 132 ist Schluss
AW: unterlassene Hilfeleistung?
Ein Anmeldungsspast hat nichts zu entscheiden, sondern der im Notdienst tätige Kollege. Der würde üblicherweise mal eben ein Ultraschall machen und weitersehen. Ich würde mit einem auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt auf die Kacke hauen.
AW: unterlassene Hilfeleistung?
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Zitat von
Stättler
Vermutlich nicht .
Die Diagnostik ist der Einschätzung der behandelnden Ärzte ebenso unterworfen , wie die Behandlung.........
Will sagen wann und welche Diagnosemethoden notwendig sind ist im Ergebnis ein Resultat des Wissens/Könnens der Ärzte - und da kommt es zu sehr unterschiedlichen Entscheidungen und Verfahren.
Habe etwas sehr ähnliches selbst mal erlebt.......
Auch da rätselten die Ärzte tagelang herum und wollten medikamentös und eingriffslos weiterbehandeln ..........
erst das Bestehen auf eine Öffnung der Bauchhöhle und " Nachsehen " vor " "Ort" ( Bauchspiegelung gabs damals noch nicht in örtlichen Krankenhäusern ) brachte die Erkenntnis , was da vorlag ....
Klage halte ich für aussichtslos , eben weil den Ärzten ein gewaltiger Ermessensspielraum eingeräumt wird - selbst der Tod des Patienten würde wahrscheinlich nicht zu Konsequenzen führen .....
In den USA könnte man wohl da vorgehen -........aber hier ?
Ich kam vor Jahren aus Afrika nach einer Gallenblasenkolik zurück. Wurde in München ohne erkennbares Ergebnis geröngt.
Doch der Arzt entschied: aufschneiden mit dem Hinweis operieren heisst u.a. nachschauen!
Nach der Operation: Da liegt er ja unser "steinreicher" Mann.
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Pillefiz
.....
Gibt es irgendeine Möglichkeit, das KH zur Rechenschaft zu ziehen? Oder ist das ein aussichtsloses Vorhaben?
Unter Umständen stehen die Chancen gar nicht mal so schlecht.
Das kommt darauf an, wie der Verlauf dokumentiert ist und ob anhand dieser Dokumentation nachzuweisen ist, daß Fehlverhalten
vorliegt.
Ein Anwalt sollte erstmal Akteneinsicht nehmen und dann entscheiden.
Wenn man Glück hat, ist alles lückenlos dokumentiert.
AW: unterlassene Hilfeleistung?
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Zitat von
Pillefiz
Die Kurzfassung einer üblen Geschichte:
Eine Patientin klagt über Bauchschmerzen. Nach einer Woche Untersuchungen von Hausarzt/ Gynäkologen/Gastroenterologen waren die Entzündungswerte im Blut so dramatisch hoch, dass am Donnerstag der Gynäkologe im Krankenhaus anrief und seine Patientin als Notfall mit akuten Beschwerden meldete. Er gab einen Brief mit, dass er unverzüglich zu einer Bauchspiegelung raten würde.
Die Patientin also ins KH, bei der Anmeldung wurde ihr gesagt, Freitag um 9.30 wäre sie vorgesehen. Also wieder nach Hause.
Am Freitag wurde sie empfangen von einem Gastroenterologen, der ein Vorgespräch wegen einer Darmspiegelung halten wollte.
Die Patientin bestand auf einem Gynäkologen, der dann auch kam und ihr erklärte, es müsse erst eine Darmspiegelung gemacht werden, und da sie nicht vorbereitet sei, wäre das am Montag. Bauchspiegelung dann Dienstag.
Nach viel Tamtam musste die Patientin wieder nach Hause. Montag Darmspiegelung, natürlich ohne Befund. Dienstag endlich Bauchspiegelung, Eileiterentzündung, der Bauchraum voll Eiter. OP quasi in letzter Minute, bevor sie an Blutvergiftung gestorben wäre.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, das KH zur Rechenschaft zu ziehen? Oder ist das ein aussichtsloses Vorhaben?
Ja, ist es. Das ganze firmiert schlimmstenfalls unter "Behandlungsfehler" und wird auf eine schweineteure Gutachterschlacht hinauslaufen.
AW: unterlassene Hilfeleistung?
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purple
Unter Umständen stehen die Chancen gar nicht mal so schlecht.
Das kommt darauf an, wie der Verlauf dokumentiert ist und ob anhand dieser Dokumentation nachzuweisen ist, daß Fehlverhalten
vorliegt.
Ein Anwalt sollte erstmal Akteneinsicht nehmen und dann entscheiden.
Wenn man Glück hat, ist alles lückenlos dokumentiert.
es geht ja nicht mal um Schmerzensgeld o.ä. , sondern um die Arroganz aus den Gesichtern der "Götter in weiss" zu holen. Mindestens eine Entschuldigung sollte man erwarten können. Niemand verlangt, dass Ärzte unfehlbar sind, aber den Hinweis des einweisenden Arztes, dass akuter Handlungsbedarf besteht, einfach zu ignorieren, dazu gehört schon was. Und die Patientin noch 4 Tage auf die OP warten zu lassen, sogar nach Hause zu schicken, ist einfach verantwortungslos