4 Jahre Knast für Kino.to-Programmierer
Knapp vier Jahre Haft für kino.to-Programmierer
Zuletzt fungierte er als Chef von kino.to: Der Programmierer des Raubkopie-Verzeichnisses ist in Leipzig zu fast vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht rechnete ihm sein Geständnis an und blieb unter dem vom Staatsanwalt geforderten Strafmaß.
Info
Der Chef-Programmierer des illegalen Filmportals kino.to ist zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig sprach den 29-Jährigen der massenhaften Verletzung des Urheberrechts schuldig.
Der Programmierer aus Hamburg hatte zum Prozessauftakt am 30. März eingeräumt, die Infrastruktur hinter der Website von Anfang an programmiert zu haben. Das Geständnis legten die Richter zu seinen Gunsten aus. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zwei Monate Gefängnis gefordert, die Verteidigung lediglich ein "angemessenes Strafmaß".
"Dass das Portal als solches tatsächlich Gefängnis bedeuten würde, wusste ich nicht", hatte der Mann Ende März vor Gericht gesagt. Er sitzt seit vergangenem Jahr in Untersuchungshaft. kino.to war im vergangenen Sommer von der Polizei stillgelegt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte dem Mann eine massenhafte Verletzung des Urheberrechts vorgeworfen. Über die von ihm programmierte Seite waren 135.000 raubkopierte Filme, Serien und Dokumentationen zu erreichen, die bei sogenannten Filehostern lagerten. (...)"
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...826929,00.html
Was ist das eigentlich für ein Land, in dem man für Sachbeschädigung oder Urheberrechtsverletzung langjährige Haftstrafen kassiert, wohingegen solche, die in U-Bahnhöfen oder sonstwo arglose Zeitgenossen halbtotschlagen oder bei einer Hetzjagd vor ein Auto in den Tod jagen, mit Bewährungsstrafen davonkommen?
AW: 4 Jahre Knast für Kino.to-Programmierer
Eigentum wird hier immer mehr geschützt, als alles andere. Ist in nahezu allen Systemen so.
AW: 4 Jahre Knast für Kino.to-Programmierer
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Der Gelehrte
Was ist das eigentlich für ein Land, in dem man für Sachbeschädigung oder Urheberrechtsverletzung langjährige Haftstrafen kassiert, wohingegen solche, die in U-Bahnhöfen oder sonstwo arglose Zeitgenossen halbtotschlagen oder bei einer Hetzjagd vor ein Auto in den Tod jagen, mit Bewährungsstrafen davonkommen?
Für einen normalen Menschen ist diese Rechtsprechung nicht mehr erklärbar.
Das Vertrauen in die Legislative ist schon fast verloren gegangen. Die Judikative folgt mit großen Schritten...
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Ähähähähä!
Vielleicht versteht das jetzt nicht jeder, aber wer PHP "programmiert", der gehört schon irgendwie bestraft.
Muhahaha :D
Aber Spaß beiseite, der Gelehrte hat in diesem Fall völlig recht:
Zitat:
Was ist das eigentlich für ein Land, in dem man für Sachbeschädigung oder Urheberrechtsverletzung langjährige Haftstrafen kassiert, wohingegen solche, die in U-Bahnhöfen oder sonstwo arglose Zeitgenossen halbtotschlagen oder bei einer Hetzjagd vor ein Auto in den Tod jagen, mit Bewährungsstrafen davonkommen?
Die Rechtsgrundsätze sind in der BRD übel, sie sind falsch und verschoben. Gelten muß eigentlich: bei Eigentumsdelikten bzw. Urheberrechtsverletzungen sollte immer der Grundsatz gelten daß der Schaden durch den Verurteilten zu ersetzen ist. Bei großen Schäden kann es dann sein, daß jemand auch ruhig 10 oder 20 Jahre lang zahlen muß, selbst wenn das nicht ausreicht um die volle Summe zu ersetzen.
Bei Straftaten gegen Leib und Leben, also Schäden die idR. irreversibel und quasi unbezahlbar sind, muß zwangsläufig eine Haftstrafe folgen.
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Der Gelehrte
Knapp vier Jahre Haft für kino.to-Programmierer
Zuletzt fungierte er als Chef von kino.to: Der Programmierer des Raubkopie-Verzeichnisses ist in Leipzig zu fast vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht rechnete ihm sein Geständnis an und blieb unter dem vom Staatsanwalt geforderten Strafmaß.
Info
Der Chef-Programmierer des illegalen Filmportals kino.to ist zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig sprach den 29-Jährigen der massenhaften Verletzung des Urheberrechts schuldig.
Der Programmierer aus Hamburg hatte zum Prozessauftakt am 30. März eingeräumt, die Infrastruktur hinter der Website von Anfang an programmiert zu haben. Das Geständnis legten die Richter zu seinen Gunsten aus. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zwei Monate Gefängnis gefordert, die Verteidigung lediglich ein "angemessenes Strafmaß".
"Dass das Portal als solches tatsächlich Gefängnis bedeuten würde, wusste ich nicht", hatte der Mann Ende März vor Gericht gesagt. Er sitzt seit vergangenem Jahr in Untersuchungshaft. kino.to war im vergangenen Sommer von der Polizei stillgelegt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte dem Mann eine massenhafte Verletzung des Urheberrechts vorgeworfen. Über die von ihm programmierte Seite waren 135.000 raubkopierte Filme, Serien und Dokumentationen zu erreichen, die bei sogenannten Filehostern lagerten. (...)"
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...826929,00.html
Was ist das eigentlich für ein Land, in dem man für Sachbeschädigung oder Urheberrechtsverletzung langjährige Haftstrafen kassiert, wohingegen solche, die in U-Bahnhöfen oder sonstwo arglose Zeitgenossen halbtotschlagen oder bei einer Hetzjagd vor ein Auto in den Tod jagen, mit Bewährungsstrafen davonkommen?
Und das noch mit einem "strafmildernden" Geständnis... Na ja, hier ist es nötig, das Strafmaß zu reduzieren.
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Der Gelehrte
Was ist das eigentlich für ein Land, in dem man für Sachbeschädigung oder Urheberrechtsverletzung langjährige Haftstrafen kassiert, wohingegen solche, die in U-Bahnhöfen oder sonstwo arglose Zeitgenossen halbtotschlagen oder bei einer Hetzjagd vor ein Auto in den Tod jagen, mit Bewährungsstrafen davonkommen?
Auf Deine sicher rhetorische Frage eine kurze knappe Antwort:
Es ist kein Land. Es ist eine Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft.
Nach den gültigen Verträgen noch bis 2099, also bis 150 Jahre nach Kriegsende.
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Adanos
Eigentum wird hier immer mehr geschützt, als alles andere. Ist in nahezu allen Systemen so.
Aller Umvolkungslogik der BRD zufolge müßte es beim Totschlagen eines steuerzahlenden jungen Deutschen höhere Strafen geben als bei einem deutschen Opfer, welches kurz von seiner Pensionierung steht.
Beim Totschlag eines deutschen Rentners wird es in naher Zukunft Prämien geben.
Dagegen ist bei Totschlag eines für die schnellstmögliche Umvolkung wertvollen Migranten durch einen Deutschen die Höchststrafe anzusetzen.
Sollte der Islam sich in etwa 20 Jahren aufgrund der Mehrheitsverhältnisse deutlich schwerer in die Rechtssprechung der BRD einmischen können, so ist zu erwarten, dass deutsche Täter bei jedem kleinen Delikt die Todesstrafe zu erwarten haben, während die Rechtgläubigen weitestgehend von Strafe zu verschonen sind.
Insbesondere, wenn sich die Tat gegen Deutsche richtet.
Auch hier ist je nach Taterfolg natürlich eine Belohnung für den rechtgläubigen Täter auszuloben.
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Adanos
Eigentum wird hier immer mehr geschützt, als alles andere. Ist in nahezu allen Systemen so.
Vor allem dann wenn es um das Eigentum jener Großverdiener geht.
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schastar
Vor allem dann wenn es um das Eigentum jener Großverdiener geht.
Genau deswegen!
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Adanos
Eigentum wird hier immer mehr geschützt, als alles andere. Ist in nahezu allen Systemen so.
Crime pays - bei Wirtschafts- und Computerkriminalität.