AW: Müssen Pflichtverteidiger neutral sein und was, wenn nicht ?
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Finch
Das hat er wohl gewusst.
Der Fall Daniel Siefert war aber anders gelagert. Wenn ich mich recht erinnere ist der Täter wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden.
Dieses Urteil war meiner Auffassung nach ein Skandal. Denn entscheidend war, dass dem Täter der Tötungsvorsatz nicht nachgewiesen werden konnte. Für eine Verurteilung reicht jedoch Eventualvorsatz, also das Erkennen der Todesgefahr und das billigend Inkaufnehmen des Erfolges. Dies hat mit Sicherheit vorgelegen. Denn wenn jemand einem anderen gegen Kopf und Hals tritt und das mehrfach, muss dieser zumindest damit gerechnet haben, sein Opfer tödlich zu treffen.
Ja, eben- du sprichst von dem Täter. Der war aber nicht allein, sondern mit einer Meute seiner Freunde ( sogar wohl mit dem Telefon geordert) da.
Sind denn dann alle an diesem Vorfall Beteiligten, dem Prinzip, dass alle Mittäter gleich bestraft werden, ebenfalls wegen Körperverletzung mit Todesfolge bestraft worden, oder waren dies für den Richter auf einmal keine Mittäter, sondern nur zufällig am Tatort Anwesende ?
AW: Müssen Pflichtverteidiger neutral sein und was, wenn nicht ?
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Murmillo
Ja, eben- du sprichst von dem Täter. Der war aber nicht allein, sondern mit einer Meute seiner Freunde ( sogar wohl mit dem Telefon geordert) da.
Sind denn dann alle an diesem Vorfall Beteiligten, dem Prinzip, dass alle Mittäter gleich bestraft werden, ebenfalls wegen Körperverletzung mit Todesfolge bestraft worden, oder waren dies für den Richter auf einmal keine Mittäter, sondern nur zufällig am Tatort Anwesende ?
Die Details des Prozesses kenne ich nicht. Ob die Beteiligten als Mittäter oder wegen Beihilfe bestraft wurden, wird davon abgehangen haben, welche Tatbeiträge ihnen zugerechnet werden konnten.
AW: Müssen Pflichtverteidiger neutral sein und was, wenn nicht ?
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Finch
Die Details des Prozesses kenne ich nicht. Ob die Beteiligten als Mittäter oder wegen Beihilfe bestraft wurden, wird davon abgehangen haben, welche Tatbeiträge ihnen zugerechnet werden konnten.
Dann müsste die ja auch für Tschäpe gelten, und so lange man ihr nicht nachweist, selbst abgedrückt zu haben, kann sie dann auch nicht wegen Mordes verurteilt werden, oder ? Tatplan und Leisten eines wesentlichen Beitrages zur Tat qualifizieren doch nur zur Beihilfe.
AW: Müssen Pflichtverteidiger neutral sein und was, wenn nicht ?
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Murmillo
Dann müsste die ja auch für Tschäpe gelten, und so lange man ihr nicht nachweist, selbst abgedrückt zu haben, kann sie dann auch nicht wegen Mordes verurteilt werden, oder ? Tatplan und Leisten eines wesentlichen Beitrages zur Tat qualifizieren doch nur zur Beihilfe.
Ein gemeinsamer Tatplan und ein wesentlicher Tatbeitrag qualifiziert zur Mittäterschaft. Beihilfe setzt lediglich eine Handlung zur Förderung der Hauptat voraus.
Also muss Tschäpe damit rechnen, als Mittäterin bestraft zu werden.
AW: Müssen Pflichtverteidiger neutral sein und was, wenn nicht ?
Ja, sie sitzt in der Falle - ....