Deutschland hat Behinderte, Einfältige, Narzissten und verkrachte Existenzen an der Spitze, das wird immer klarer.
Es ist schrecklich.
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Och Mädel, selbst denken und googeln ist Dir nicht gegeben, oder? http://www.gesetze-im-internet.de/uzwg/__10.html
Und höre auf von Asylanten und Flüchtlinge zu reden, das sind die keinesfalls.
Im GG steht so vieles nicht.
Jedenfalls ist in letzter Konsequenz Schusswaffengebrauch nicht auszuschließen. Die Mehrheit der Asylheimanzünder sind übrigens Asylanten.
Rechnen wir mal: 80 Mio. Deutschnazis zünden ebenso viele Asylantenheime an wie 1 Mio. Asylanten, das heißt, dass die Wahrscheinlichkeit, ein Asylantenheim anzuzünden, bei Asylanten 80mal höher ist. Wenn du also etwas gg brennende Asylheime machen willst, lasse keine Asylanten rein!
Illegaler Grenzübertritt ist eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit. Das GG beschäftigt sich nicht mit Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,dafür gibts andere Gesetze.
Und im Polizeigesetz §54 steht:
Ein Verbrechen ist laut Rechtswissenschaft in erster Linie die strafbare Handlung (Straftat) an sich und als solche.Zitat:
PolG § 54
Schußwaffengebrauch gegenüber Personen
(1) Schußwaffen dürfen gegen einzelne Personen nur gebraucht werden,
1. um die unmittelbar bevorstehende Ausführung oder die Fortsetzung einer rechtswidrigen Tat zu verhindern, die sich den Umständen nach a) als ein Verbrechen oder .... darstellt.
Also- der Schusswaffengebrauch ist gegen illegale Grenzübetreter ist gesetzlich erlaubt !
Ich bin nicht mehr jung und erinnere mich noch gut an die Zeit, als die deutschen Grenzübergänge in alle Nachbarländer vom Zoll und Bundesgrenzschutz gesichert und kontrolliert wurden. Ja, das war fast 60 Jahre lang möglich....
Wenn ich an so einem damaligen Grenzübergang nun kontrolliert werden sollte, ich mich aber weigerte und einfach weitergegangen/gefahren wäre, hätte man im schlimmsten Falle auf mich geschossen.
Das wußte jeder Mensch ! Und sicher entsprach es auch dem geltenden Gesetz !
Wurden diese Gesetze mit den Grenzfällen abgeschafft ?
Sehr interessant wäre es, hier den genauen Inhalt dieser damaligen "Grenzgesetze" zu erfahren und auch, ob sie nicht heute noch gelten !
Man könnte sie den Aufschreiern wie Gabriel mal genüßlich zitieren :dg:
Was ist daran "unglücklich", wenn man auf geltendes Recht hinweist und dessen Durchsetzung anmahnt? "Unglücklich" ist lediglich was man jetzt daraus macht und da ist "unglücklich" sehr höflich formuliert! Für mich ist das eine absolute Sauerei und hat mit demokratischen Spielregeln nichts mehr zu tun. Nicht Frauke Petry, sondern ein Herr Oppermann und ein Herr Gabriel, haben den Boden der Demokratie verlassen, indem sie den politischen Gegner dämonisieren und kriminalisieren, Aussagen entstellen und verdrehen!
Hier wurde die nächste Eskalationsstufe in der medialen Auseinandersetzung gezündet. die staatstragenden Medien und solch Knallchargen wie du spielen dabei aktiv und willig mit!
Natürlich bist du ein Brandstifter. Ebensowenig wie Frau Roth das Grundgesetz kennt, kennst du die Gesetzeslage in Deutschland. Oder bist du der Meinung das wir hier im wilden Westen leben? Wenn die staatlichen Organe (Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr) während ihres Dienstes Waffen tragen, dann können sie diese im Rahmen der Gesetze natürlich auch in Einsatz bringen. Oder meinst du etwa das staatliche Gewaltmonopol sei ein Kindergarten wo jeder mal so eben rumballern kann? Wie hohl muß man sein?
Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)
§ 11 Schusswaffengebrauch im Grenzdienst
(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schusswaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, dass die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuss ersetzt werden.“