AW: Wulffs Altlasten: Ergänzung des § 167 STGB Koranverbrennung nicht mehr erlaubt
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konfutse
Datum der Meldung: Freitag, 10. September 2010
konfutse, ein kleiner Blick ins Internet reicht, ansonsten kannst du dir ja ein aktuelles StGB kaufen.
Wenn also die letzte Änderung des StGB vom 6.12.2011 stammte, müsste gemäß dem Blog vom 10.09.2010 der entsprechende § 167 besagte Änderung enthalten. Auch im Bundesgesetzblatt ist nichts zu finden und das wäre zwingend notwendig für die Rechtskraft.
AW: Wulffs Altlasten: Ergänzung des § 167 STGB Koranverbrennung nicht mehr erlaubt
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Gehirnnutzer
konfutse, ein kleiner Blick ins
Internet reicht, ansonsten kannst du dir ja ein aktuelles StGB kaufen.
Wenn also die letzte Änderung des StGB vom 6.12.2011 stammte, müsste gemäß dem Blog vom 10.09.2010 der entsprechende § 167 besagte Änderung enthalten. Auch im Bundesgesetzblatt ist nichts zu finden und das wäre zwingend notwendig für die Rechtskraft.
Meine Worte. Das ist eine Falschmeldung.