BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer
Jetzt wundert es mich nicht mehr, warum viele Gemeinden pleite sind, denn dieser Paragraph ist das Einstiegstor für jeden Ausländer ins Schlaraffenland Deutschland.
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BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer
Ausländern, die sich in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich aufhalten, ist Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe bei Krankheit, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft und Hilfe zur Pflege nach diesem Gesetz zu gewähren. Im übrigen kann Sozialhilfe gewährt werden, soweit dies im Einzelfall gerechtfertigt ist. Rechtsvorschriften, nach denen außer den in Satz 1 genannten Leistungen auch sonstige Sozialhilfe zu gewähren ist oder gewährt werden soll, bleiben unberührt.
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AW: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer
Ja und? Willst Du die Leute verhungern lassen? (Die Antwort kann ich mir schon denken...)
Damit Leute wie Du sich nicht vor lauter Angst die Fingernaegel bis zum Ellenbogen abnagen muessen, gibt es den Grenzschutz, der das "Einstiegstor" zum - hoechstens - Spalt verengt. Ausserdem gibt es Abschiebungen et al., so dass nicht jeder, der hier ist, auch hier bleibt. Im uebrigen gibt es Beschraekungen bei der Arbeitsaufnahme, damit nicht mal Arbeitsplaetze von Asylberwerbern besetzt werden.
AW: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer
Das schlimme daran ist, keiner kann genau sagen wie lange er schon nach diesen Paragraphen gesucht hat.
Es könnten Jahre sein......Jahre die vergeudet sind....
Und nun hör auf ihn seine Hassthese mit solchen Unwichtigkeiten zu zerstören. Schließlich hat er das freiheitlich verbriefte Recht zu jammern und sich über die Ausländer zu beschweren.
AW: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer
Zitat:
Zitat von Klopperhorst
Jetzt wundert es mich nicht mehr, warum viele Gemeinden pleite sind, denn dieser Paragraph ist das Einstiegstor für jeden Ausländer ins Schlaraffenland Deutschland.
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BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer
Ausländern, die sich in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich aufhalten, ist Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe bei Krankheit, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft und Hilfe zur Pflege nach diesem Gesetz zu gewähren. Im übrigen kann Sozialhilfe gewährt werden, soweit dies im Einzelfall gerechtfertigt ist. Rechtsvorschriften, nach denen außer den in Satz 1 genannten Leistungen auch sonstige Sozialhilfe zu gewähren ist oder gewährt werden soll, bleiben unberührt.
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Lebenserhaltende und medizinische Versorgung ist natürlich gerechtfertigt, zumindest für einen begrenzten Zeitraum. Das würde ich von jedem zivilisiertem Land erwarten, Aber Sozialhilfe? Für Nicht-Deutsche? Warum?
AW: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer
Zitat:
Zitat von ochmensch
Lebenserhaltende und medizinische Versorgung ist natürlich gerechtfertigt, zumindest für einen begrenzten Zeitraum. Das würde ich von jedem zivilisiertem Land erwarten, Aber Sozialhilfe? Für Nicht-Deutsche? Warum?
Deswegen:
Zitat:
Zitat von ochmensch
Lebenserhaltende und medizinische Versorgung ist natürlich gerechtfertigt
Weil Deutschland eben nicht das Schlaraffenland ist, waechst hier nix auf Baeumen, sondern im Supermarkt. Und da muss man bezahlen...
AW: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer
Zitat:
Zitat von Klopperhorst
Jetzt wundert es mich nicht mehr, warum viele Gemeinden pleite sind, denn dieser Paragraph ist das Einstiegstor für jeden Ausländer ins Schlaraffenland Deutschland.
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BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer
Ausländern, die sich in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich aufhalten, ist Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe bei Krankheit, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft und Hilfe zur Pflege nach diesem Gesetz zu gewähren. Im übrigen kann Sozialhilfe gewährt werden, soweit dies im Einzelfall gerechtfertigt ist. Rechtsvorschriften, nach denen außer den in Satz 1 genannten Leistungen auch sonstige Sozialhilfe zu gewähren ist oder gewährt werden soll, bleiben unberührt.
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Ich habe schon mit netten Ausländern hier gesprochen.... ihnen wirds wirklich nicht leicht gemacht.
Diese hat Gewerbe angemeldet und steigt nun bei uns ins Geschäft mit ein, da es noch eine Weile brauchen wird bis sie Geld verdient wäre es mir nur recht sie nicht an der nächsten Ecke liegen zu sehen.
Sie war sich sogar zu Stolz in Sozialamt zu gehen und sich von "uns" Geld geben zu lassen.
Man sieht also nicht alle denken ans SChmarotzertum...... Sie ist übrigens wieder nach Polen abgereist.... sie kommt aber (hoffe ich) wieder.
Ich wäre für eine temporär verkürzte Sozialhilfe, danach........"gute Heimreise"
AW: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer
Zitat:
Zitat von Student123
Deswegen:
Weil Deutschland eben nicht das Schlaraffenland ist, waechst hier nix auf Baeumen, sondern im Supermarkt. Und da muss man bezahlen...
Lies nochmal den Gesetztext (also den im Ausgangsbeitrag) und dann solltest du dir noch klar machen, dass es für Sozialhilfe Gesetze gibt.
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Zitat:
Zitat von ochmensch
Lies nochmal den Gesetztext (also den im Ausgangsbeitrag) und dann solltest du dir noch klar machen, dass es für Sozialhilfe Gesetze gibt.
Fertig. Und jetzt?
AW: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer
Zitat:
Zitat von Student123
Fertig. Und jetzt?
Geh schlafen.
AW: BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer
Also, die weiteren Gesetze bleiben unberuehrt, steht da. Sozialhilfe selbst als Beihilfe zum Lebensunterhalt ist nicht ueppig, medizinische Hilfe noetig und Schwangerschaft halte ich auch fuer schuetzenswert. 345 Euro und ne Wohnung ist kein Luxusleben, und mehr wird ja wohl auch nicht gewaehrt.