Schweiz Müll ohne Ende
Skandal in der Schweiz: Grüne Richterin entscheidet voreingenommen gegen Impfgegner
11 Mai 2024 13:33 Uhr
Während der Urteilsberatung im Zürcher Arbeitsgericht bezüglich einer missbräuchlichen Kündigung mussten die Parteien den Saal verlassen,
wobei der gegen seine Kündigung klagende Impfgegner heimlich ein Aufzeichnungsgerät zurückließ. Die Offenlegung dieser Aufnahmen wirft ernsthafte Zweifel an der Unparteilichkeit der Richterin auf.
Ein bemerkenswerter Vorfall erschüttert die Schweiz und wirft ein kritisches Licht auf die Unparteilichkeit der Justiz: Eine Richterin in Zürich, die zugleich Mitglied der Grünen Partei ist, traf kürzlich eine äußerst kontroverse Entscheidung, bei der sie sich gegen einen Impfgegner stellte. Diese Angelegenheit hat nicht nur wegen ihrer politischen Dimension, sondern auch aufgrund der angeblichen Voreingenommenheit der Richterin und ihrer Assistentinnen während des Prozesses große Empörung ausgelöst.
M., ehemaliger Webentwickler bei einer Marketingfirma, wurde im September 2021 nach einer mehrmonatigen Home-Office-Phase von seiner Frima entlassen. Im Kündigungsgespräch sei er zugleich nach seinem Impfstatus gefragt worden, was ihn "stutzig gemacht" habe, erinnert sich M. Er legte gegen seine Kündigung Widerspruch ein.
Bezirksgericht Zürich Richterin: Simone Nabholz Hier auf twitter
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In der Schweiz gilt Rechtsbeugung, als Amtsmissbrauch. Das heisst es gilt Artikel 312 StGB für den es bis zu 5 Jahre Haft gibt
Foto der Geistes Gestörten Verbrecherin
https://twitter.com/milankrizanek/st...e-richterin%2F
Die Richterin entschied gegen den Impfgegner, obwohl sie einräumte, dass die vorgebrachte mangelnde Arbeitsleistung des Arbeitgebers offensichtlich nur als Vorwand diente, um das wahre Motiv der Kündigung zu verschleiern: die Verweigerung der Corona-Impfung.
https://rtnewsde.com/schweiz/205396-...ene-richterin/
Züricher Richter
Fall Vincenz: Eine neue Peinlichkeit bringt die Ankläger in Bedrängnis
Die Zürcher Staatsanwälte haben die Anklage durch einen externen Experten prüfen lassen – ohne dies offenzulegen. Führende Rechtsgelehrte bezeichnen dies als «No-Go». Das Vorgehen schüre Zweifel an der Integrität der Ankläger.
Schon wieder droht der Zürcher Staatsanwaltschaft Ärger. Nicht genug, dass der Chefankläger Marc Jean-Richard-dit-Bressel im Fall Vincenz Schiffbruch erlitten hat. Seine Anklage wurde vom Obergericht in Bausch und Bogen zurückgewiesen – aufgrund «schwerwiegender Verfahrensfehler», denn die Anklageschrift sei zu ausschweifend und unpräzise.
Nun steht plötzlich auch der Vorwurf im Raum, die Staatsanwälte unter Jean-Richard hätten in diesem Vorzeigefall unprofessionell gearbeitet. Wie ist es dazu gekommen? Nach dem Verdikt des Obergerichts hatte ein
Frage der Befangenheit
Der Berner Rechtsprofessor Peter V. Kunz bezeichnet die externe Überprüfung als «höchst ungewöhnlich» und «nicht nachvollziehbar»: «Das Verfassen der Anklageschrift fällt in die ureigene Kompetenz der Staatsanwaltschaft. Es darf nicht sein, dass der Staat solche hoheitlichen Aufgaben auslagert.»
Wenn Aussenstehende Einfluss auf die Anklageschrift nähmen, stelle sich unweigerlich die Frage nach einer möglichen Befangenheit, sagt Kunz. «Ein Gutachter könnte in einem Interessenkonflikt stehen. Deshalb müssen sowohl die Angeklagten als auch das Gericht davon Kenntnis haben, wenn eine externe Person beigezogen wird.»
Auch der Strafrechtsprofessor Marcel Niggli von der Universität Freiburg spricht von einem «No-Go». Irritierend sei nicht nur, dass die Ankläger offenbar an ihren eigenen Fähigkeiten zweifelten. «Es geht hier um den Grundsatz der Gewaltenteilung. Deshalb muss die Justiz ohne äussere Beeinflussung funktionieren können. Zudem gilt für jedes Strafverfahren das Fairnessgebot, wonach alle Parteien über gleich lange Spiesse verfügen sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft aber zusätzliche Ressourcen von ausserhalb in Anspruch nimmt, so verschiebt sich die Macht zu ihren Gunsten.»
https://www.nzz.ch/wirtschaft/neue-g...enz-ld.1821156
Zürich, dort haben Dumm Kriminelle die Staatsanwaltschaft übernommen