Da kommt der alte Spruch zur Anwendung: "Wo kein Kläger, da ist auch kein Richter".
Die Landesstellen für Denkmalpflege sind ziemlich unterschiedlich hinsichtlich der Auslegung der Eigentumsverhältnisse von Bodenfunden. Ein ziemlich komplexes Thema.
Und natürlich kann man Funde unterschlagen und geheim halten, aber das Problem dabei ist, dass man sie dann nicht verscherbeln kann. Auch ein paar Kilo alter Silbermünzen unter einem Kirschenbaum (wie kürzlich in der Schweiz) bringen nur den Materialwert, wenn man sie nicht verkaufen kann.
Wir haben ja beim Eklat um die Himmelsscheibe von Nebra gesehen, wie solche Aktionen in die Hose gehen können.
Die Finder der Scheibe kamen sich besonders schlau vor und wollten das Ding in einem Basler Hotel an einen gut zahlenden Interessenten verkloppen, haben aber nicht bemerkt, dass ihnen die Staatsanwaltschaft auf den Fersen war. Und schon hatten sie ein richtiges Problem an den Hacken.
Nicht so einfach.... :))