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Die Kränkung, die Deutschland Belgien zufügen wollte, bestand darin, dass es Belgiens Verkehrswege gegen Ersatz alles Schadens benutzen wollte. Der Angriff, den England auf Deutschland machen wollte, begnügte sich nicht mit so etwas, sondern war auf den Lebensnerv des deutschen Volks gerichtet. (Vgl. Iswolsky im Weltkrieg Nr. 224—225 und Asquiths Rede vom 22. 3. 1918).
In einem Artikel im Standard vom 4. 2. 1887 (als Boulanger als Kriegsminister Krieg gegen Deutschland plante), der «Diplomaticus» zur Unterschrift trug und anscheinend halboffiziell war, wurde mit Rücksicht auf die Möglichkeit eines Durchmarsches deutscherseits durch Belgien betont, «es sei ein himmelweiter Unterschied, ob man eines Landes V erkehrswege zum Durchmarsch fordert, selbst wenn man dadurch des Landes Recht verletzt, oder ob man sich dieses Landes bemächtigt. Künstlich — durch Vertrag — konstruierte Hindernisse dürfen nicht als heilige Schranken in einem Kampf auf Leben und Tod aufgestellt werden. Es wäre von England eine Verrücktheit, wollte es dieser Verkehrswege halber sich als zur Teilnahme am Kriege verpflichtet ansehen». Die Redaktion schloss sich dieser im Artikel vertretenen Meinung an, desgleichen andere politische Stellen, und er wurde als Ausdruck des Standpunkts der britischen Regierung angesehen.
Es unterliegt keinem Zweifel, dass dieser Standpunkt prinzipiell richtig ist. Ein geringerer Wert darf nicht das Recht haben, einen grösseren aufzuheben, wenn auch der geringere zuerst da war und durch Rechtsbestimmung oder in Form eines Vertrages geschützt worden ist. Das wird im Völkerrecht durch die Regel «Clausula rebus sic stantibus» ausgedrückt, und in dem bei allen zivilisierten Rechtssystemen bekannten Notrecht. Ein solches Verlangen nach einem Vorrecht des älteren, aber geringeren Wertes hiesse, Sich der Form des Rechts bedienen, um seinen Gedanken zu erdrosseln. Preussen-Deutschland hätte sich 1839 selbstredend nicht verpflichtet, offiziell oder geheim, von belgischem Grund und Boden abzustehen, wenn es gewusst hätte, dass es später einmal von England, Frankreich und Russland angegriffen würde ¦— am allerwenigsten, wo die beiden ersteren selbst einen Angriff auf Deutschland durch belgisches Gebiet beabsichtigten, jedoch aus strategischen Gründen es vorzogen, bis zu einem späteren Zeitpunkt zu warten, weil sie so ihre Mobilmachung besser vollenden konnten. Deutschland führte nur das zuerst aus, was auch die anderen wollten. Und zwar alle beide. Bezüglich Englands hat man die Erklärung des englischen Militärattach0s in Brüssel, Oberstleutnant Bridges, an den belgischen Generalstabschef General Jungbluth vom 23. 4. 1912, nach der England ohne weiteres eine Armee von 6 Divisionen Infanterie und 8 Brigaden Kavallerie bei den Ereignissen im Herbst 1911 hatte landen wollen, ohne Belgien um Erlaubnis zu fragen. Belg. Aktenstücke S. 65—66. Bezüglich Frankreichs und Englands weiss man näheres durch den Plan des belgischen Generalstabs für den Fall eines deutsch-französischen
Krieges und durch das, was der belgische Gesandte, Baron Greindl, hierüber berichtete (B. A. S. 56—60):
«Man hat dort (Paris und London) den Grund gar nicht verheimlicht, aus dem man wünschte, dass die Schelde ohne Verteidigung bliebe. Man verfolgte dabei den Zweck, unbehindert eine englische Garnison nach Antwerpen überführen zu können, also den Zweck, sich bei uns eine Operationsbasis für eine Offensive in der Richtung Niederrhein und Westfalen zu schaffen und uns dann mit fortzureissen . . . Die ebenso perfiden wie naiven Eröffnungen des Obersten Bamadiston zur Zeit des Abschlusses der Entente cordiale haben uns deutlich gezeigt, um was es sich handelte». (Aktenstücke, S. 59—60). Vgl. den Artikel von General Percin in L'Ere Nouvelle 2. 1. 1925 und 26. 1. 1925, vgl. Die Kriegsschuldfrage März 1925, S. 188—190 und Februar 1927.
so wird das recht von putin auch anerkannt. so werden die aktionen der USA auch anerkannt. so ist AHs handeln auch legitim. kurz gesagt »das recht der stärkere«.