Hat Deutschland eine Verfassung ?
Wie einigen bekannt ist gibt es im Grundgesetz den Paragraphen Art. 146, welcher aussagt:
Zitat:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Quelle zum Nachlesen : http://dejure.org/gesetze/GG/146.html
Wie kommt es das dort steht das die "Grundgesetze" durch eine "Verfassung" abgelöst werden wenn das Volk frei diese Entscheidung trifft jene zuerlassen.
Da kommt mir der Gedanke das die Grundgesetze nur provisorisch sein können, welcher Meinung seit ihr ?
AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Selbstverständlich nicht. Von welchem "Deutschland" redest Du? Das rundumamputierte Besatzerkonstrukt "BRD"? Ist kein souveräner Staat, kann also keine Verfassung besitzen.
Die einzig gültige deutsche Verfassung für ein souveränes Deutschland wäre diese hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Verfassung
AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
Suppenkasper
Selbstverständlich nicht. Von welchem "Deutschland" redest Du? Das rundumamputierte Besatzerkonstrukt "BRD"? Ist kein souveräner Staat, kann also keine Verfassung besitzen.
Die einzig gültige deutsche Verfassung für ein souveränes Deutschland wäre diese hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Verfassung
Das würde bedeuten das das deutsche Volk eine Nationalversammlung ein berufen könnte und eine Verfassung freigeben könnte die ganz legitim das deutsche Reich handlungsfähigmacht, da ja das deutsche Reich handlungsunfähig ist. Aber der wiederspruch der BRD ergibt sich ja dadrin das gerade dieses Gebilde die direkte Nachfolge des deutschen Reiches sein soll, was bedeuten würde das dieses Gebilde auch handlungsunfähig sein müsste. Das ist ein Paradoxum ohne gleichen, kann mir das hier mal jemand erklären und das Rätsel lösen ?
AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
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AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Aus folgenden Gründen haben wir ein Grundgesetz und keine verfassung.
Man hat nach der Weimarer Verfassung gelernt, dass eine Verfassung zu einfach "umgeworfen" werden kann. Es gab quasi mit jeder neuen Regierung eine neue Verfassung, diese konnte mit nur wenigen Stimmen geändert werden. Das Grundgesetz hingegen besitzt Artikel, die nicht bzw. nur unter sehr, sehr schweren Bedingungen verändert werden können. Man hat eben gelernt. 1949 war das auch eine Art symbolischer Akt für einen Neuanfang nach den Wirren des Krieges und ein Garant für Sicherheit. Im Prinzip hat das Grundgesetz aber die gleiche Funktion wie eine Verfassung.Unsere Gründerväter und Frau haben schon damals überlegt, das man den SCHNÄUZCHENANHÄNGERN keine Möglichkeit geben darf , wieder an die Macht zu kommen.Also kein Heil Pastors mehr.
staber
AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Das haben sie Dir aber brav eingetrichtert, goldig :)):)):))
AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
wie nett;
ich dachte schon die "Reichsdeutschen" seien hier ausgestorben.
nun brauche ich nur noch popcorn.
AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
Staber
Aus folgenden Gründen haben wir ein Grundgesetz und keine verfassung.
Man hat nach der Weimarer Verfassung gelernt, dass eine Verfassung zu einfach "umgeworfen" werden kann. Es gab quasi mit jeder neuen Regierung eine neue Verfassung, diese konnte mit nur wenigen Stimmen geändert werden. Das Grundgesetz hingegen besitzt Artikel, die nicht bzw. nur unter sehr, sehr schweren Bedingungen verändert werden können. Man hat eben gelernt. 1949 war das auch eine Art symbolischer Akt für einen Neuanfang nach den Wirren des Krieges und ein Garant für Sicherheit. Im Prinzip hat das Grundgesetz aber die gleiche Funktion wie eine Verfassung.Unsere Gründerväter und Frau haben schon damals überlegt, das man den SCHNÄUZCHENANHÄNGERN keine Möglichkeit geben darf , wieder an die Macht zu kommen.Also kein Heil Pastors mehr.
staber
Man kann doch die Verfassung als höchste Instanz nehmen, welche sich der repräsentat oder die representatin des Volkes unterordnen muss, wie soll den da etwas abgeändert werden ?
Gleiche Funktion bedeutet aber nicht das sie eine Verfassung ist, aber man könnte doch eine Nationalversammlung des Volkes einberufen und eine Verfassung völlig legitim einfordern ?
Und wenn da nicht alle Macht vom Volke ausgeht darf dieses Volk dagegen vorgehen ?
Ich wusste garnicht das die anderen 2 Reiche von Nationalsozialisten geführt wurden, zumal das heiligen römische Reich doch ein bisschen länger Stand als die anderen Reiche und auch die heutige BRD wird da nicht ranreichen.
AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
twoxego
wie nett;
ich dachte schon die "Reichsdeutschen" seien hier ausgestorben.
nun brauche ich nur noch popcorn.
Dann erklär mir dochmal warum das deutsche Reich als handlungsunfähig beschrieben wird, und erkläre mir warum die BRD der gleiche handlungsunfähige Staat sein soll ?
Das erklärt mir jetzt auch warum die BRD sowenig auf das Volk acht gibt, es ist einfach nur ein Verwalter :))
AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Apollyon, deine Fragestellung ist falsch, da sie auf falschen Vorstellungen über Verfassungen aufbaut.
Eine Verfassung definiert sich nicht über den Namen sondern über die Aufgabe, die sie zu erfüllen hat. Die dänische und die schwedische Verfassung heißen auch Grundgesetz.
Es gibt die Idealvorstellung das eine Verfassung die Zustimmung des Volkes haben sollte. Es ist die Idealvorstellung, kein zwingendes Muss, damit eine Verfassung eine Verfassung ist.
Hinzukommt das die meisten den Term "Zustimmung des Volkes" immer nur als direkte Zustimmung des Volkes interpretieren, jedoch umschreibt dieser Term drei Arten der Zustimmung:
- die direkte Zustimmung durch das Volk
- die indirekte Zustimmung des Volkes über Volksvertreter (das Grundgesetz wurde durch frei gewählte Länderparlamente ratifiziert)
- die geistige Zustimmung durch die Übereinstimmung mit den Inhalten im Denken.
Das Grundgesetz ist im Sinne dieser aufgeführten Punkte eine Verfassung, daran ändern der Artikel 146 GG und der Umstand, das es ursprünglich als Provisorium erdacht wurde, nichts. Die Schweizer Verfassung hat übrigens einen Passus der dem Artikel 146 GG ähnelt.
Die Frage ist also nicht die, ob das Grundgesetz eine Verfassung ist oder nicht, denn das Grundgesetz ist definitiv eine Verfassung.
Die Frage muss lauten,
Brauchen wir eine neue Verfassung, warum und warum nicht?