AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
Zitat:
Zitat von
Beißer
Doch. Denn während die Vergabe von Mumus eben nicht per Gesetz geregelt wird, ist das bei Steuern und staatlichen Subventionen sehr wohl der Fall.
Es geht ja nicht um Gleichheit allgemein, sondern nur um Gleichheit vor dem Gesetz. Deshalb wäre beispielsweise die einzig grundgesetzkonforme Steuer eine für alle gleiche Kopfsteuer bei Abschaffung sämtlicher anderer Steuerarten.
Nein, das ist nicht Sinn dieses Artikels. Ausdrücklich verboten ist nur die in Art. 3.3 genannte Diskriminierung "wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen" sowie Benachteiligung "wegen seiner Behinderung". Der Rest ist Auslegungssache und steht in Konkurrenz zu anderen Grundrechten wie z.B. dem des Art. 14 GG. U.A. aus Art. 14 2 GG geht die Rechtmäßigkeit der Besteuerung nach Einkommensklassen hervor. Eigentum verpflichtet. ;)
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
Zitat:
Zitat von
Biskra
Nein, das ist nicht Sinn dieses Artikels.
Behauptet wer?
Ich halte mich nur an den Buchstaben des Gesetzes, und dem wird vom BRD-Regime nicht gehorcht.
Mir ist es egal, wer welchen »Sinn« in ein Gesetz hineinzuinterpretieren versucht. Artikel 3 ist unmißverständlich formuliert. Da gibt es nichts zu »interpretieren«.
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
Zitat:
Zitat von
Beißer
Behauptet wer?
Ich halte mich nur an den Buchstaben des Gesetzes, und dem wird vom BRD-Regime nicht gehorcht.
Mir ist es egal, wer welchen »Sinn« in ein Gesetz hineinzuinterpretieren versucht. Artikel 3 ist unmißverständlich formuliert. Da gibt es nichts zu »interpretieren«.
Tja, im Bereich Jura bist du ganz offensichtlich völlig unbefleckt, auch bei den Grundrechten. Da dir absolute Gleichheit so wichtig ist, gehe ich mal davon aus, daß du Sozialist bist. Da wirst du dich mit deiner eigenwilligen Interpretation des GG auch an Art 14 Abs. 2 und 3 erfreuen:
Zitat:
- Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
- Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Soso, bevorzugt werden darf also auch keiner?
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
Zitat:
Zitat von
Bernhard44
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?
Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Heute ist vor allem auf das Wort bevorzugt zu achten (betrifft heute die positive Diskriminierung, also bevorzugte Minderheiten und Gruppen(wie Frauen) denen Sonderrechte eingeräumt werden. ;)
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
Zitat:
Zitat von
Hexenhammer
Soso, bevorzugt werden darf also auch keiner?
Richtig, außer den Behinderten.
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
Zitat:
Zitat von
Biskra
Tja, im Bereich Jura bist du ganz offensichtlich völlig unbefleckt, auch bei den Grundrechten. Da dir absolute Gleichheit so wichtig ist, gehe ich mal davon aus, daß du Sozialist bist.
Eben nicht. Wie ich nun schon mehrmals betonte, geht es mir nicht um Gleichheit, sondern um die grundgesetzlich geforderte Gleichheit vor dem Gesetz.
Artikel 14 ist insoweit irrelevant, da er gegen den höherwertigen Artikel 3 verstößt, indem er Sonderpflichten für Eigentümer schafft, die es für Mittellose nicht gibt, wodurch Eigentümer und Mittellose eben nicht vor dem Gesetz gleich wären. Durch den Punkt hinter dem zweiten Wort wird außerdem vermieden zu formulieren, wozu Eigentum verpflichtet. Der schwammige Nachsatz »Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen« trifft auf jedes Eigentum zu, da vor allem im Gesetz nicht formuliert ist, was als »Wohl« zu betrachten ist.
Fazit: Artikel 14 ist schlampige, irrelevante Gesetzgebung.
Außerdem geht es hier um Artikel 3, der in diesem Staate nicht beachtet wird. Das ist ein Verfassungsskandal allerschlimmster Sorte. Wann endlich wird der Verfassungsschutz aktiv?
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
Zitat:
Zitat von
Beißer
Artikel 14 ist insoweit irrelevant, da er gegen den höherwertigen Artikel 3 verstößt
Inwiefern ist Artikel 3 höherwertig? :))
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
Er steht weiter vorn. :P
Außerdem habe ich noch eine Reihe weiterer Gründe für seine Irrelevanz angeführt.
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
Zitat:
Zitat von
Beißer
Er steht weiter vorn. :P
Außerdem habe ich noch eine Reihe weiterer Gründe für seine Irrelevanz angeführt.
Das einzige weitere Argument war, daß er dir nicht klar genug formuliert ist. Das ist aber kein Argument. Die Menschenwürde in Artikel 1 ist auch nicht definiert.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, wie ein Artikel auszulegen ist und ob andere Gesetze dagegen verstoßen. Gerade bei den Steuergesetzgebungen gab es schon mehrere Urteile, hab aber keine Lust die rauszusuchen.