AW: Gerichtsvollzieher von Deutscher Polizei gestoppt !
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borisbaran
Lachhaft, irgendwelche Hansel geben sich als Polizei eines toten Staates aus!
Ruhenden Staates, Bobbele! Ruhenden Staates!
Ein toter Staat ist so einer wie Deiner, am toten Meer, dessen Bewohner das letzte Zucken dieses verpesteten Leibes noch mit dem eigenen Abgang begleiten wollen, weil Euer Todeskult Euch das so aufträgt.
AW: Gerichtsvollzieher von Deutscher Polizei gestoppt !
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Gottfried
Sowas macht immer Sinn... Gerade auch ohne Gewalt. Als Vorbild sehe ich die Tschechoslowakei oder das Ende der Sowjetunion (ohne die Panzer).
Inwieweit als Vorbild? Kannst du das bitte etwas genauer ausführen?
AW: Gerichtsvollzieher von Deutscher Polizei gestoppt !
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Gottfried
Mit welchem Recht wird denn hier ein Monopol beansprucht? Wenn die Mitgliedschaft in der Bundesrepublik so vorteilhaft ist, warum werden dann alle Ihre Mitglieder qua Geburt zur Mitgliedschaft gezwungen? Und warum lässt man die Menschen sich nicht freiwillig und friedlich selbst organisieren? So vorteilhaft kann das Ganze ja nicht sein, wenn Zwang und Gewalt im Spiel ist.
Jeder DEUTSCHE (!) ist Reichsbürger und kann aus der Bundesrepublik austreten und sich selbst verwalten:
www.selbstverwaltung-deutschland.de
www.staatliche-selbstverwaltung.de
weitere Infos zur staatlichen Selbstverwaltung:
http://www.google.de/search?client=o...lbstverwaltung
Daneben gibt es dann noch Neudeutschland, ebenfalls mit einer eigenen Polizei:
www.neudeutschland.org
und Königreich Deutschland
http://www.youtube.com/results?searc...ch+deutschland
AW: Gerichtsvollzieher von Deutscher Polizei gestoppt !
Festnahme eines Gerichtsvollziehers durch die Interessengemeinschaft
Vorab ein großes Lob an dieser Stelle für die Polizeibediensteten des Polizeipräsidium Osthessen für Ihren schnellen, souveränen und stressfreien Einsatz vor Ort.
Da im Internet immer mehr Menschen über die Ausbeutung durch Besatzungsstatus, fehlende Rechtsgrundlage in der BRD und Zwangsüberführung in ein EU Konstrukt erfahren, werden Sie in Zukunft noch oft gebraucht.
Da kann das gezeigte Verhalten allen Kollegen als vorbildlich MENSCHLICH und Lösungsfördernd weiter empfohlen werden. So wünschen wir uns Zusammenarbeit – von Mensch zu Mensch statt „Juristische Person“(Sklave nach Personalausweis). Danke. Danke Danke .....
Die Interessengemeinschaft Volksaufklärung Fulda
Zum Sachverhalt:
20.02.2013 gegen 13°° Uhr in Kleinlüder / Fulda:
Aufklärung eines sog. Gerichtsvollziehers unter Zuhilfenahme der Polizei über die tatsächlichen Rechtsgrundlagen in der BRD.
Vorgeschichte:
Einem Unterstützer der Interessengemeinschaft Fulda wurde von der "Ordnungsbehörde Fulda" ein Strafzettel zugestellt. Er soll auf einer Ausfallstraße nachts um 3 Uhr zu schnell gefahren sein. Nach Überprüfung des Tatortes, wo die Geschwindigkeitsübertretung gemessen wurde, befinden sich auf dieser Strecke keinerlei Schilder, die den Tatvorwurf rechtsfertigen würden. Es wurden Lichtbilder als Beweismittel an das Regierungspräsidium Kassel gesandt. Statt sachkundig und fachlich korrekt eine verbindliche Stellungnahme abzugeben wurde einfach ein Bußgeldbescheid erlassen. Dieser Bußgeldbescheid wurde zurückgewiesen. Statt auf die ordentliche Zurückweisung fachlich und sachlich zu antworten, wurde vom Regierungspräsidium Kassel eine Zwangsvollstreckungssache unter dem Aktenzeichen: DR II 112/13 unter dem AZ: 978.962247.4 beim Amtsgericht Fulda eingeleitet. Am 06.02.2013 wurde unser Untersützer schriftlich von Herrn Gerichtsvollzieher Thomas Halsch, wohnhaft in 36039 Fulda, Prof.-Siegmund-Str. 3 Tel. 0661 - 67926324 Fax -25, informiert, dass er am 20.02.2013 zwischen 12:00 Uhr - 15:00 Uhr eine Pfändung durchführen will. Gegen 12:30 Uhr kam Herr Thomas Halsch zu unserem Unterstützer und wurde freundlichst hereingebeten.
Er setzte sich auf einen für ihn reservierten Stuhl und wurde von allen Anwesenden begrüsst.
Herr Halsch wurde aufgefordert sich entsprechend auszuweisen und gab seinen für Ihn gültigen Ausweis zur Prüfung bereitwillig ab. Wir mussten feststellen, dass Herr Halsch mit einem Dienstausweis und nicht mit einem Amtsausweis ausgestattet wurde. Wenn jemand hoheitliche Aufgabe vornehmen will, ist ein Amtsausweis zwingend erforderlich. Da Herr Halsch seit 01.08.2012 durch die Änderung der Gerichtsvollzieherverordnung als freischaffender privater Unternehmer für die Firma Amtsgericht Fulda seine Arbeit verrichtet, hat er sich nachfolgender Straftaten schuldig gemacht:
Amtsanmaßung § 132 StGB:
sachliche Zuständigkeit von Vollstreckungsbeamten wurde aufgehoben - siehe §1, § 24 GVO vom 01.08.2012
Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen § 132a StGB:
wenn ein Finanzbeamter(in) kein Beamter mehr ist (§1 GVO), so ist er auch keine Amtsperson, welche zu hoheitlichem Handeln befugt ist – siehe § 11 StGB
Täuschung im Rechtsverkehr § 270 StGB:
Vorlage von falschen Dokumenten
Urkundenfälschung § 267 StGB:
Gebrauch von gefälschten Urkunden, der Versuch ist strafbar
Mittelbare Falschbeurkundung § 271StGB:
Verwendung von Entwürfen bzw. Abschriften mit Deklaration als Urkunde
Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen §276 StGB:
Vorlage von Dienstausweis mit Deklaration als Amtsausweis, dadurch Täuschung im Rechtsverkehr
Nötigung nach § 240 und § 241 Abs.2 StGB:
die Anmaßung als Amtsperson mit Drohung und Nötigung zur Erschleichung von Leistungen ist strafbar
Betrug § 263 StGB:
Verschaffung von Vermögensvorteil durch Vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar
Hochverrat gegen den Bund oder ein Land §81,82 StGB: wer es unternimmt, die verfassungsgemäße Ordnung zu ändern, begeht Hochverrat
Weitere schwere Vorwürfe, die sich aus der Tatsache, dass der die Täter rechtlich grundgeschult ist sind, ergeben:
- vorsätzlicher Betrug
- vorsätzliche Täuschung
- vorsätzliche Amtsanmaßung
- vorsätzliche Urkundenfälschung § 267 StGB
- vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB
- Anleitung zur vorsätzliche Begünstigung § 257 Abs.1 StGB
- vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung §81 und §82 StGB
Daraus ist eine den Täter(in)n vorsätzliche Rechtsbeugung nach § 339 StGB in Betracht zu ziehen.
Aufgrund dieser schweren Vorwürfe wurde der angebliche Gerichtsvollzieher gemäß § 127 StPO von der freien Arbeits- und Interessengemeinschaft Volksaufklärung vorläufig festgenommen. Herr Halsch wurde ausführlich informiert und wir reichten und boten ihm belegte Brötchen und Kaffee an sowie konnte er über ein Festnetztelefon jederzeit telefonieren, da er sein Handy im Auto hat liegen lassen. Er nutzte die Möglichkeit des Telefons.
Herr Halsch bestätigte uns, dass er in keiner Weise von seimem Vorgesetzen Herr Dr. Liesching, Geschäftsführer der Firma Amtsgericht Fulda über die Änderungen der Gerichtsvollzieherverordnung informiert wurde. Wir forderten eine Polizeistreife über die Rufnummer 110 an und nach kurzer Zeit war ein Streifenwagen der POLIZEI des Polizeipräsidium Osthessen mit drei Polizeibediensteten vor Ort. Wir klärten in ruhige Atmosphäre den Sachverhalt ausführlich auf und die Polizeibediensteten nahmen die persönlichen Daten des angeblichen Gerichtsvollzieher Halsch auf. Hier der Link zur aktuellen Gerichtsvollzieherverordnung vom 01.08.2012:
GERICHTSVOLLZIEHERVERORDNUNG 01.08.2012
Es wurde jetzt Strafanzeige, Strafantrag und Strafverfolgungsantrag aus allen rechtlichen Gründen beim Polizeipräsidium Osthessen gegen nachfolgende Privatpersonen:
A) Herr Thomas Halsch, tätig als Gerichtsvollzieher, Prof.-Siegmund-Str. 3, 36039 Fulda, im Verfahren DR II 112/13
B) Herr Patrick Liesching, tätig als CEO Geschäftsführer der Firma Amtsgericht Fulda, Königstr. 38, 36037 Fulda im Verfahren DR II 112/13
C) Herr Jörg Uwe Hahn, tätig als Der Minister der Justiz, für Integration und Europa und stellvertretende Ministerpräsident, der CEO Firma Hessisches Ministerium der Justiz, Luisenstraße 13, 65185 Wiesbaden gestellt.
Quelle: http://www.dpvm.de/danke-der-polizei.html
http://www.staatliche-selbstverwaltu...llziehers.html
Gerichte und Ministerien der BRD sind lediglich noch Firmen.
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Erik der Rote
auf die Verärgerung nach einer Polizeireform wo viele Poliezistellen abgebaut wurden hat ein Gewerkschafter der Polizei seine eigene Deutsche Polizei gegründet - er setzt sich für den Schutz der Bürger und auch gegen die Willkür des BRD Staates ein !
die deutsche Polizei erkennt die BRD als Staat nicht an !!!
In Radeburg bei Dresden haben etwa 20 selbsternannte "Polizisten" des so genannten "Deutschen Polizei-Hilfswerks (DPHW)" einen Gerichtsvollzieher überfallen und "verhaftet". Dieser wollte dort eine Zwangsvollstreckung durchführen und alarmierte nach dem Überfall die echte Polizei.
"Die Personen trugen alte Polizei-Uniformen, Ausweise des Deutschen Reiches und gaben sich als ,private Polizei‘ aus", informierte ein Sprecher der richtigen Polizei. Bei der DPHW handelt es sich um einen obskuren Trupp, welcher schon länger vom sächsischen Verfassungsschutz beobachtet wird.
Zu den führenden Köpfen der DPHW gehört auch ein gewisser Volker Schöne. Er war einmal Mitarbeiter der Polizeigewerkschaft. Im Internet verbreitet er wirre Parolen, so beispielsweise einmal den Reichsadler mit dem Runen-Schriftzug "Nur der Sieg zählt". Die DPHW erkennt die Bundesrepublik nicht an.
http://www.shortnews.de/id/998299/Sa...chtsvollzieher
hier zu den Beweggründen und der Selbstdarstellung der Deutschen Polizei !
http://www.dphw.de/wir.htm
Hier tagt das DPHW:
http://www.youtube.com/watch?v=0eGajUwNAgA
AW: Gerichtsvollzieher von Deutscher Polizei gestoppt !
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Untergrundkämpfer
Inwieweit als Vorbild? Kannst du das bitte etwas genauer ausführen?
Ist doch ganz einfach. Die Tschechoslowaken und Sowjets haben erkannt, dass sie in einem Schweinestaat leben und dem ganzen friedlich ein Ende gesetzt.
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Gottfried
Ist doch ganz einfach. Die Tschechoslowaken und Sowjets haben erkannt, dass sie in einem Schweinestaat leben und dem ganzen friedlich ein Ende gesetzt.
Bei den Tschechen und Slowaken war das so. Jedoch hat sich die UdSSR nicht wirklich friedlich aufgelöst.
AW: Gerichtsvollzieher von Deutscher Polizei gestoppt !
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Registrierter
Festnahme eines Gerichtsvollziehers durch die Interessengemeinschaft
Vorab ein großes Lob an dieser Stelle für die Polizeibediensteten des Polizeipräsidium Osthessen für Ihren schnellen, souveränen und stressfreien Einsatz vor Ort.
Da im Internet immer mehr Menschen über die Ausbeutung durch Besatzungsstatus, fehlende Rechtsgrundlage in der BRD und Zwangsüberführung in ein EU Konstrukt erfahren, werden Sie in Zukunft noch oft gebraucht.
Da kann das gezeigte Verhalten allen Kollegen als vorbildlich MENSCHLICH und Lösungsfördernd weiter empfohlen werden. So wünschen wir uns Zusammenarbeit – von Mensch zu Mensch statt „Juristische Person“(Sklave nach Personalausweis). Danke. Danke Danke .....
Die Interessengemeinschaft Volksaufklärung Fulda
Zum Sachverhalt:
20.02.2013 gegen 13°° Uhr in Kleinlüder / Fulda:
Aufklärung eines sog. Gerichtsvollziehers unter Zuhilfenahme der Polizei über die tatsächlichen Rechtsgrundlagen in der BRD.
Vorgeschichte:
Einem Unterstützer der Interessengemeinschaft Fulda wurde von der "Ordnungsbehörde Fulda" ein Strafzettel zugestellt. Er soll auf einer Ausfallstraße nachts um 3 Uhr zu schnell gefahren sein. Nach Überprüfung des Tatortes, wo die Geschwindigkeitsübertretung gemessen wurde, befinden sich auf dieser Strecke keinerlei Schilder, die den Tatvorwurf rechtsfertigen würden. Es wurden Lichtbilder als Beweismittel an das Regierungspräsidium Kassel gesandt. Statt sachkundig und fachlich korrekt eine verbindliche Stellungnahme abzugeben wurde einfach ein Bußgeldbescheid erlassen. Dieser Bußgeldbescheid wurde zurückgewiesen. Statt auf die ordentliche Zurückweisung fachlich und sachlich zu antworten, wurde vom Regierungspräsidium Kassel eine Zwangsvollstreckungssache unter dem Aktenzeichen: DR II 112/13 unter dem AZ: 978.962247.4 beim Amtsgericht Fulda eingeleitet. Am 06.02.2013 wurde unser Untersützer schriftlich von Herrn Gerichtsvollzieher Thomas Halsch, wohnhaft in 36039 Fulda, Prof.-Siegmund-Str. 3 Tel. 0661 - 67926324 Fax -25, informiert, dass er am 20.02.2013 zwischen 12:00 Uhr - 15:00 Uhr eine Pfändung durchführen will. Gegen 12:30 Uhr kam Herr Thomas Halsch zu unserem Unterstützer und wurde freundlichst hereingebeten.
Er setzte sich auf einen für ihn reservierten Stuhl und wurde von allen Anwesenden begrüsst.
Herr Halsch wurde aufgefordert sich entsprechend auszuweisen und gab seinen für Ihn gültigen Ausweis zur Prüfung bereitwillig ab. Wir mussten feststellen, dass Herr Halsch mit einem Dienstausweis und nicht mit einem Amtsausweis ausgestattet wurde. Wenn jemand hoheitliche Aufgabe vornehmen will, ist ein Amtsausweis zwingend erforderlich. Da Herr Halsch seit 01.08.2012 durch die Änderung der Gerichtsvollzieherverordnung als freischaffender privater Unternehmer für die Firma Amtsgericht Fulda seine Arbeit verrichtet, hat er sich nachfolgender Straftaten schuldig gemacht:
Amtsanmaßung § 132 StGB:
sachliche Zuständigkeit von Vollstreckungsbeamten wurde aufgehoben - siehe §1, § 24 GVO vom 01.08.2012
Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen § 132a StGB:
wenn ein Finanzbeamter(in) kein Beamter mehr ist (§1 GVO), so ist er auch keine Amtsperson, welche zu hoheitlichem Handeln befugt ist – siehe § 11 StGB
Täuschung im Rechtsverkehr § 270 StGB:
Vorlage von falschen Dokumenten
Urkundenfälschung § 267 StGB:
Gebrauch von gefälschten Urkunden, der Versuch ist strafbar
Mittelbare Falschbeurkundung § 271StGB:
Verwendung von Entwürfen bzw. Abschriften mit Deklaration als Urkunde
Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen §276 StGB:
Vorlage von Dienstausweis mit Deklaration als Amtsausweis, dadurch Täuschung im Rechtsverkehr
Nötigung nach § 240 und § 241 Abs.2 StGB:
die Anmaßung als Amtsperson mit Drohung und Nötigung zur Erschleichung von Leistungen ist strafbar
Betrug § 263 StGB:
Verschaffung von Vermögensvorteil durch Vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar
Hochverrat gegen den Bund oder ein Land §81,82 StGB: wer es unternimmt, die verfassungsgemäße Ordnung zu ändern, begeht Hochverrat
Weitere schwere Vorwürfe, die sich aus der Tatsache, dass der die Täter rechtlich grundgeschult ist sind, ergeben:
- vorsätzlicher Betrug
- vorsätzliche Täuschung
- vorsätzliche Amtsanmaßung
- vorsätzliche Urkundenfälschung § 267 StGB
- vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB
- Anleitung zur vorsätzliche Begünstigung § 257 Abs.1 StGB
- vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung §81 und §82 StGB
Daraus ist eine den Täter(in)n vorsätzliche Rechtsbeugung nach § 339 StGB in Betracht zu ziehen.
Aufgrund dieser schweren Vorwürfe wurde der angebliche Gerichtsvollzieher gemäß § 127 StPO von der freien Arbeits- und Interessengemeinschaft Volksaufklärung vorläufig festgenommen. Herr Halsch wurde ausführlich informiert und wir reichten und boten ihm belegte Brötchen und Kaffee an sowie konnte er über ein Festnetztelefon jederzeit telefonieren, da er sein Handy im Auto hat liegen lassen. Er nutzte die Möglichkeit des Telefons.
Herr Halsch bestätigte uns, dass er in keiner Weise von seimem Vorgesetzen Herr Dr. Liesching, Geschäftsführer der Firma Amtsgericht Fulda über die Änderungen der Gerichtsvollzieherverordnung informiert wurde. Wir forderten eine Polizeistreife über die Rufnummer 110 an und nach kurzer Zeit war ein Streifenwagen der POLIZEI des Polizeipräsidium Osthessen mit drei Polizeibediensteten vor Ort. Wir klärten in ruhige Atmosphäre den Sachverhalt ausführlich auf und die Polizeibediensteten nahmen die persönlichen Daten des angeblichen Gerichtsvollzieher Halsch auf. Hier der Link zur aktuellen Gerichtsvollzieherverordnung vom 01.08.2012:
GERICHTSVOLLZIEHERVERORDNUNG 01.08.2012
Es wurde jetzt Strafanzeige, Strafantrag und Strafverfolgungsantrag aus allen rechtlichen Gründen beim Polizeipräsidium Osthessen gegen nachfolgende Privatpersonen:
A) Herr Thomas Halsch, tätig als Gerichtsvollzieher, Prof.-Siegmund-Str. 3, 36039 Fulda, im Verfahren DR II 112/13
B) Herr Patrick Liesching, tätig als CEO Geschäftsführer der Firma Amtsgericht Fulda, Königstr. 38, 36037 Fulda im Verfahren DR II 112/13
C) Herr Jörg Uwe Hahn, tätig als Der Minister der Justiz, für Integration und Europa und stellvertretende Ministerpräsident, der CEO Firma Hessisches Ministerium der Justiz, Luisenstraße 13, 65185 Wiesbaden gestellt.
Quelle: http://www.dpvm.de/danke-der-polizei.html
http://www.staatliche-selbstverwaltu...llziehers.html
Gerichte und Ministerien der BRD sind lediglich noch Firmen.
Die "Firma" Amtsgericht Fulda wird mit diesen Gestörten vermutlich ebenso verfahren wie mit den Aktionären des "Staates" Germanitien.
http://www.augsburger-allgemeine.de/...d23203571.html
AW: Gerichtsvollzieher von Deutscher Polizei gestoppt !
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Untergrundkämpfer
Bei den Tschechen und Slowaken war das so. Jedoch hat sich die UdSSR nicht wirklich friedlich aufgelöst.
Ein paar Schüsse sind gefallen. Das war's dann aber auch schon. Gemessen daran,wie sich der Schweinestaat UdSSR in seiner Geschichte sonst so verhalten hat, ein Fürzchen.
AW: Gerichtsvollzieher von Deutscher Polizei gestoppt !
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Gottfried
Ein paar Schüsse sind gefallen. Das war's dann aber auch schon. Gemessen daran,wie sich der Schweinestaat UdSSR in seiner Geschichte sonst so verhalten hat, ein Fürzchen.
Ah ja, sag das mal einem Litauer...