AW: Gute Opfer, schlechte Opfer (01.11.09) Massaker der Sowjets bleibt ungesühnt.
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Alfred
Die Verbrecher der Roten Armee sollten für dieses Verbrechen sühnen. Und das Gesetz ist ja ein Besatzergesetz das unsere Justiz an der Aufklärung des Falles behindert. War das jetzt so schwer? Oder stört es dich das hier eben Deutsche die Opfer sind und Russen die Täter? Passt ja nicht jedem Linken diese Tatsache.
Was regst du dich eigentlich so kuenstlich auf?
Erstens bin ich kein "Linker", das duerfte auch dir eventuell schon mal irgendwann aufgefallen sein.
Zweitens ist das Gesetz zwar in der tat auf die Besatzungszeit zurueckzufuehren, aber nichtsdestotrotz offenbar immer noch juristisch bedeutsam. Zu sagen haben die "Besatzer" jedenfalls schon lange nichts mehr; dafuer, dass es aus der Zeit noch diverse Relikte gibt, koennen die ja auch nicht viel.
Drittens ist in meinen Augen jedes Opfer ein Opfer zu viel; ob es sich dabei um einen Deutschen oder einen Russen handelt, interessiert mich genausowenig wie das ewige Gegeneinanderaufrechnen diverser Kriegsverbrechen.
Viertens wuesste ich mal gerne, ob von den erwaehnten "Verbrechern der roten Armee" ueberhaupt noch jemand lebt, der die von dir geforderte Suehne dann ja auf sich laden koennte...
AW: Gute Opfer, schlechte Opfer (01.11.09) Massaker der Sowjets bleibt ungesühnt.
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Alfred
Wie der Strangtitel es schon aufzeigt :
[B]Die Tötung von etwa 1000 Zivilisten nach dem Einmarsch der Roten Armee in der Kleinstadt Treuenbrietzen am 23. April 1945 bleibt ungesühnt.
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eine am 23. April 1945 durchgeführte Massenerschießung italienischer Zwangsarbeiter in einer Kiesgrube nahe der Stadt gewesen. Bei dieser Gräueltat - verübt vermutlich durch Angehörige der Waffen-SS - waren 127 Menschen gestorben. Auch dieses Verbrechen ist noch nicht aufgeklärt.
Zwei ungesühnte Verbrechen also. Wer sind die guten Opfer?
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Biskra
Zwei ungesühnte Verbrechen also. Wer sind die guten Opfer?
Ich helfe dir ebens, dann musste nicht selbst Scheisse verzapfen. Die Italiener sind die guten, die Deutschen sind die Beschissenen. Was anderes hättest du eh nicht geschrieben. Und Nein, die SS hat die Italiener nicht ermordet. Was nun?
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Alfred
Ich helfe dir ebens, dann musste nicht selbst Scheisse verzapfen. Die Italiener sind die guten, die Deutschen sind die Beschissenen. Was anderes hättest du eh nicht geschrieben.
Na, da hast du mich aber falsch eingeschätzt. Helfen brauchst du mir da sowieso nicht, du schriebst von guten und schlechten Opfern, nicht ich.
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Und Nein, die SS hat die Italiener nicht ermordet. Was nun?
Wenn du natürlich Beweismittel hast, die der offenbar seit Jahren mit dem Fall überforderten StA Ludwigsburg noch nicht bekannt sind, dann nur raus damit.
AW: Gute Opfer, schlechte Opfer (01.11.09) Massaker der Sowjets bleibt ungesühnt.
Kriegsverbrecher gehören vor Gericht. Alle. Ausnahmslos. Es gibt keine guten und keine schlechten Kriegsverbrechen - genauso wie es keine guten und keine schlechten Opfer gibt.
Inwieweit das Kontrollratsgesetz Nr.4 (das ab 1955 auf dem Gebiet der DDR nicht mehr galt) noch juristisch relevant ist, tät mich auch interessieren. Vielleicht kann ja hier mal jemand für Erhellung sorgen (gerne auch ohne Polemik).
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Zu sagen haben die "Besatzer" jedenfalls schon lange nichts mehr
Natürlich nicht. Und wofür haben die Amis dann Krieg geführt? "Deutschland" so einfach in die Freiheit entlassen? Lächerlich.
Die BRD ist eine von fremden Geheimdiensten infiltrierte amerikanische Kulturkolonie, welcher eigenständige Politik zugunsten des hier einheimischen Volkes wesensfremd ist.
AW: Gute Opfer, schlechte Opfer (01.11.09) Massaker der Sowjets bleibt ungesühnt.
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Settembrini
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Zweitens ist das Gesetz zwar in der tat auf die Besatzungszeit zurueckzufuehren, aber nichtsdestotrotz offenbar immer noch juristisch bedeutsam. Zu sagen haben die "Besatzer" jedenfalls schon lange nichts mehr; dafuer, dass es aus der Zeit noch diverse Relikte gibt, koennen die ja auch nicht viel.
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Die aus der Besatzungszeit herrührenden Gesetze finden heute noch Anwendung, obwohl die Besatzer lt. Deiner kühnen Behauptung nichts mehr zu sagen haben. Das ist aber schon erklärungsbedürftig und kann nicht so billig damit abgetan werden, daß die Besatzer nichts dafür können. Wer denn dann, Deiner Meinung nach?
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ErhardWittek
Die aus der Besatzungszeit herrührenden Gesetze finden heute noch Anwendung, obwohl die Besatzer lt. Deiner kühnen Behauptung nichts mehr zu sagen haben. Das ist aber schon erklärungsbedürftig und kann nicht so billig damit abgetan werden, daß die Besatzer nichts dafür können. Wer denn dann, Deiner Meinung nach?
Eine gute Frage...
AW: Gute Opfer, schlechte Opfer (01.11.09) Massaker der Sowjets bleibt ungesühnt.
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Alfred
Wie der Strangtitel es schon aufzeigt :
Die Tötung von etwa 1000 Zivilisten nach dem Einmarsch der Roten Armee in der Kleinstadt Treuenbrietzen am 23. April 1945 bleibt ungesühnt. "Wegen eines Verfahrenshindernisses" habe die Staatsanwaltschaft Potsdam das Verfahren wegen Mordes eingestellt, teilte Oberstaatsanwalt Helmut Lange mit.
Hier sieht man wer noch immer das sagen hat in der BRD :
Bei dem „Hindernis“ handele es sich nach einer Stellungnahme des Bundesjustizministeriums um den Artikel III des Kontrollratsgesetzes Nr. 4 vom 20. Oktober 1945. Er schloss die Zuständigkeit deutscher Gerichte für strafbare Handlungen von Militärpersonen der Alliierten Streitkräfte oder Alliierte Staatsangehörige aus. „Nach diesem Gesetz können wir nicht weiter ermitteln“, sagte der Oberstaatsanwalt. Man wolle jetzt aber prüfen, ob russische Behörden um Mithilfe gebeten werden sollen.
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Der gleiche Fall, aber intensiver geschildert bei der Berliner Morgenpost :
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Zitate :
Etwa 1000 Zivilisten sollen an diesem 23. April 1945 in Treuenbrietzen getötet worden sein. In der Kleinstadt wurde jahrzehntelang über dieses Massaker geschwiegen. Das änderte sich erst 1989 nach der politischen Wende.
Für "nicht haltbar" hält Wolfgang Ucksche die Version, Anlass sei eine am 23. April 1945 durchgeführte Massenerschießung italienischer Zwangsarbeiter in einer Kiesgrube nahe der Stadt gewesen. Bei dieser Gräueltat - verübt vermutlich durch Angehörige der Waffen-SS - waren 127 Menschen gestorben. Auch dieses Verbrechen ist noch nicht aufgeklärt. Das Verfahren wird in der Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg (Baden-Württemberg) geführt.
Letztlich sei das Vorgehen nach einem Befehl des Oberbefehlshabers der Weißrussischen Front, Marschall Schukow, vom 15. April 1945 ja auch gedeckt gewesen, sagt Ucksche. "Geiselnahmen und Erschießungen von Mitgliedern der ortsansässigen Bevölkerung waren darin eindeutig vorgesehen."
Interessant, demnach gelten "Kontrollratsgesetze" nach wie vor. Wie lässt sich dies mit unserer vollen Souveränität vereinbaren, die wir doch angeblich im 2+4 Vertrag zugestanden bekamen ?
Mich interessiert die Meinung von Verfechtern dieser angeblichen Souveränität , insbesondere von einigen Mitgliedern der liberalen Fraktion.
AW: Gute Opfer, schlechte Opfer (01.11.09) Massaker der Sowjets bleibt ungesühnt.
Warum hebt man das Gesetz nicht einfach nachträglich auf?