AW: Gute Opfer, schlechte Opfer (01.11.09) Massaker der Sowjets bleibt ungesühnt.
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Gehirnnutzer
Götz, du solltest dir mal das entsprechende
Gesetz anschauen, insbesondere den Artikel III Satz d, denn wüsstest du, das dieses Gesetz während seiner Gültigkeit einen weiten Rahmen hatte und die Entscheidungen des Militärbefehlshaber mit einschloß.
Im Übrigen ignorierst du, das dieses Gesetz die Zuständigkeit der Gerichte betrifft, nicht aber eine Tat selber. Es bedeutet einfach, das über Schuld oder Unschuld bei den entsprechenden Taten eben nicht deutsche Gerichte entscheiden konnten und können.
Zudem hat dieses Gesetz nicht nur Auswirkungen auf das deutsche Rechtssystem sondern auch auf die Rechtssysteme der Alliierten. Eine entsprechende Klage/ bzw. Anzeige vor Gerichten der Alliierten muss von diesen Gerichten behandelt werden, wie Anzeigen in ihrem Rechtssystem auch.
Klagezulassung, Verfahren etc. unterliegen dann den Bestimmungen ihres Rechtssystems, wie auch Revision und Berufung.
Der Kernpunkt meiner Äusserung wird dadurch nicht angefochten. Die Alliierten erklärten ihre Soldaten gesetzlich , zumindest bezüglich der Verlierer, für immun und dieser Bestandteil des Besatzungsrechtes wird von unserem Staat nach wie vor akzeptiert, oder zumindest als Rechtfertigung herangezogen um heikle Tatbestände nicht untersuchen zu müssen. Eigentlich geht es darum ob es sich nur um eine bequeme Ausrede handelt oder ob Relikte der Besatzungszeit tatsächlich für Deutschland und die "+4 Mächte" auch heutzutage noch rechtlich verbindlich sind.
Im Grunde hast Du diese Frage zu Gunsten der zweiten viel übleren Option beantwortet. Dafür meinen Dank.
AW: Gute Opfer, schlechte Opfer (01.11.09) Massaker der Sowjets bleibt ungesühnt.
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Götz
Das ist richtig. Aber kein Sieg währt ewig.
auch keine Niederlage!
AW: Gute Opfer, schlechte Opfer (01.11.09) Massaker der Sowjets bleibt ungesühnt.
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bernhard44
auch keine Niederlage!
Was man uns aber einzureden und per Verträge dauerhaft zu zementieren versucht .