Wie sieht jetzt die Rechtsprechung Sabotage und Vandalismus von Mietern?
Wir leiden hier unter ständigen Sabotagen und Vandalismus en Gros in der Wohnanlage hier! Wir bauen jetzt überall Video-Anlagen auf um die Übeltäter auf frischer Tat zu filmen!
Es sieht aber so aus, daß die Vandalen nicht gepfändet werden können!
Da aber der Vermieter für Folgekosten seiner Mieter haftet, denken wir daran den Vermieter für die Schäden seiner Mieter aufkommen zu lassen.
Da er die Miete teilweise vom Sozialamt bekommt, will er den Übeltätern nicht kündigen. Aber die Schäden seiner Mieter werden teilweise auf die Nebenkosten abgewälzt und von den anderen Mietern, die nichts mit der Sache zu tun haben, mitbezahlt.
Mit dieser Hilfkonstruktion wollen wir versuchen die Saboteure zu entfernen!
Was meint ihr dazu?
AW: Wie sieht jetzt die Rechtsprechung Sabotage und Vandalismus von Mietern?
Zitat:
Zitat von
lupus_maximus
Wir leiden hier unter ständigen Sabotagen und Vandalismus en Gros in der Wohnanlage hier! Wir bauen jetzt überall Video-Anlagen auf um die Übeltäter auf frischer Tat zu filmen!
Es sieht aber so aus, daß die Vandalen nicht gepfändet werden können!
Da aber der Vermieter für Folgekosten seiner Mieter haftet, denken wir daran den Vermieter für die Schäden seiner Mieter aufkommen zu lassen.
Da er die Miete teilweise vom Sozialamt bekommt, will er den Übeltätern nicht kündigen. Aber die Schäden seiner Mieter werden teilweise auf die Nebenkosten abgewälzt und von den anderen Mietern, die nichts mit der Sache zu tun haben, mitbezahlt.
Mit dieser Hilfkonstruktion wollen wir versuchen die Saboteure zu entfernen!
Was meint ihr dazu?
Tja die Videoanlage wird sicherlich von den Justizen per Gerichtsurteil für illegal erklärt ....................
Selbst wenn ihr eine Art "Hausbürgerwehr" aufstellt ...
Es wird Euch dank der krummen Art wie die Juristen in ihrer Parallelwelt denken und entscheiden
nicht nutzen!
AW: Wie sieht jetzt die Rechtsprechung Sabotage und Vandalismus von Mietern?
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Brotzeit
Tja die Videoanlage wird sicherlich von den Justizen per Gerichtsurteil für illegal erklärt ....................
Selbst wenn ihr eine Art "Hausbürgerwehr" aufstellt ...
Es wird Euch dank der krummen Art wie die Juristen in ihrer Parallelwelt denken und entscheiden
nicht nutzen!
Falsch, die Video-Anlagen in den Aufzügen sind schon genehmigt, teilweise schon eingebaut und die der Außenanlage auch schon teilweise genehmigt!
Es geht also nicht um die Video-Anlagen, sondern darum wer die Schäden der Vandalen bezahlt, wenn diese nicht gepfändet werden können!
AW: Wie sieht jetzt die Rechtsprechung Sabotage und Vandalismus von Mietern?
Ihr könnt natürlich Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstatten.
Sinnvoll ist das allerdings nur, wenn der Täter feststeht.
Hinzu kommt, daß Ihr auf Eurem Schaden sitzen bleibt, wenn der Täter kein Geld hat.
Als Vermieter ist man heute der in den Popo gekniffene und als Straftäter ohne Geld hat man Narrenfreiheit.
AW: Wie sieht jetzt die Rechtsprechung Sabotage und Vandalismus von Mietern?
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Stadtknecht
Ihr könnt natürlich Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstatten.
Sinnvoll ist das allerdings nur, wenn der Täter feststeht.
Hinzu kommt, daß Ihr auf Eurem Schaden sitzen bleibt, wenn der Täter kein Geld hat.
Als Vermieter ist man heute der in den Popo gekniffene und als Straftäter ohne Geld hat man Narrenfreiheit.
Wir wollen aber diese Täter raushaben! Nach meiner Ansicht kann man den Vermieter haftbar machen, wenn er den Täter weiterhin in der Wohnanlage wohnen läßt! Praktisch zur Verhinderung weiterer Taten! Sonst bekommen wir das Problem nie in den Griff!
AW: Wie sieht jetzt die Rechtsprechung Sabotage und Vandalismus von Mietern?
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lupus_maximus
Wir wollen aber diese Täter raushaben! Nach meiner Ansicht kann man den Vermieter haftbar machen, wenn er den Täter weiterhin in der Wohnanlage wohnen läßt! Praktisch zur Verhinderung weiterer Taten! Sonst bekommen wir das Problem nie in den Griff!
Wenn sie Sachbeschädigungen begehen, kannst Du ihnen fristlos kündigen.
AW: Wie sieht jetzt die Rechtsprechung Sabotage und Vandalismus von Mietern?
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lupus_maximus
Falsch, die Video-Anlagen in den Aufzügen sind schon genehmigt, teilweise schon eingebaut und die der Außenanlage auch schon teilweise genehmigt!
Es geht also nicht um die Video-Anlagen, sondern darum wer die Schäden der Vandalen bezahlt, wenn diese nicht gepfändet werden können!
Mein Hintergedanke war / ist , daß es meiner Meinung nach sicherlich nicht so ohne Weiteres möglich ist, ohne Weiters einfach eine Freifläche mit Hilfe von Videotechnik (mit)zu scannen ................
Was ist da mit dem Datenschutz ??????
AW: Wie sieht jetzt die Rechtsprechung Sabotage und Vandalismus von Mietern?
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lupus_maximus
Wir leiden hier unter ständigen Sabotagen und Vandalismus en Gros in der Wohnanlage hier! Wir bauen jetzt überall Video-Anlagen auf um die Übeltäter auf frischer Tat zu filmen!
Es sieht aber so aus, daß die Vandalen nicht gepfändet werden können!
Da aber der Vermieter für Folgekosten seiner Mieter haftet, denken wir daran den Vermieter für die Schäden seiner Mieter aufkommen zu lassen.
Da er die Miete teilweise vom Sozialamt bekommt, will er den Übeltätern nicht kündigen. Aber die Schäden seiner Mieter werden teilweise auf die Nebenkosten abgewälzt und von den anderen Mietern, die nichts mit der Sache zu tun haben, mitbezahlt.
Mit dieser Hilfkonstruktion wollen wir versuchen die Saboteure zu entfernen!
Was meint ihr dazu?
Kauf ein Zielfernrohr nebst Zubehör.
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Stadtknecht
Wenn sie Sachbeschädigungen begehen, kannst Du ihnen fristlos kündigen.
Es sind hier über 300 Wohnungen. 2/3 gehören einer Gesesllschaft, 1/3 verschiedenen Eigentümern. Die Unruhestifter sind aber gewöhnlich bei den verschiedenen Eigentümern, die denen aber nicht kündigen wollen. Wenn die aber auf Video sind und der Eigentümer kündigt denen nicht, werden der oder die Eigentümer zur Haftung herangezogen, diesen Vorschlag werde ich dann machen!
Es ist nicht weiter hinnehmbar von den anderen Mietern, für deren Mieter die Vandalenkosten mitzuzahlen!
AW: Wie sieht jetzt die Rechtsprechung Sabotage und Vandalismus von Mietern?
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lupus_maximus
Es ist nicht weiter hinnehmbar von den anderen Mietern, für deren Mieter die Vandalenkosten mitzuzahlen!
In welcher Position bist Du denn eigentlich? Eigentümer oder Mieter?
Na es wird doch sicher sowas wie eine Eigentümerversammlung geben wo man das Thema ansprechen kann.
Die Schäden gleichmäßig verteilen auf alle Eigentümer geht natürlich nicht, insbesondere wenn die Verursacher feststehen.
Konsequent gegen die Randalierer Anzeige erstatten - das ist der strafrechtliche Teil.
Zivilrechtlich: Auch wenn bei denen nichts zu pfänden ist, kann man trotzdem das Konto pfänden lassen. Auf Dauer ist das für die Leute kein schöner Zustand und sie zahlen irgendwann :)
Außerdem den Fall einfach an die Schufa melden :)
Irgendwann wird den Leuten ihre Bonität wichtiger sein als sinnloses Randalieren.