Gesetze fallen nicht vom Himmel, die werden von Menschen gemacht, von Menschen angewendet und durchgesetzt.
Druckbare Version
In der Gefahr für das eigene Leib und Leben ist die Notwehr auch eine Art persönliche Selbstjustiz, daher kann man davon reden das es in bestimmten Fällen sogar Lebenserhaltend ist. Es ist der ganz natürliche Selbsterhaltungstrieb.
Vor allem in einem Staat in dem Justitia ihre Augen nichtmehr verbunden hat.
http://data.motor-talk.de/data/galle...58265-2305.jpg
Zitat:
LIBER LXXVII - Liber Oz
Das Gesetz der Starken:
das ist unser Gesetz
und die Freude der Welt.
AL. II. 21
Tu was du willst, sei das ganze Gesetz. AL. I. 40
Du hast kein Recht denn deinen Willen zu tun.
Tue dies, und keiner soll nein sagen.AL. I. 42 - 3
Jeder Mann und jede Frau ist ein Stern. AL. I. 3
ES GIBT KEINEN GOTT AUSSER DEM MENSCHEN
1. Der Mensch hat das Recht, nach seinem eigenen Gesetz zu leben -
zu leben, wie er will,
zu arbeiten, wie er will,
zu spielen, wie er will,
zu ruhen, wie er will,
zu sterben, wann und wie er will.
2. Der Mensch hat das Recht, zu essen, was er will,
zu trinken, was er will,
zu wohnen, wo er will,
sich auf dem Antlitz der Erde
umherzubewegen, wie er will.
3. Der Mensch hat das Recht, zu denken, was er will,
zu sagen, was er will,
zu schreiben, was er will,
zu zeichnen, malen, schnitzen,
ätzen, formen, bauen, was er will,
sich zu kleiden, wie er will.
4. Der Mensch hat das Recht, zu lieben, wie er will,
"erfüllt euch nach Willen in Liebe, wie ihr es wollt,
wann, wo und mit wem ihr wollt." - AL. I. 51
5. Der Mensch hat das Recht, jene zu töten, die ihm
diese Rechte streitig machen wollen.
"die Sklaven sollen dienen." - AL. II. 58
"Liebe ist das Gesetz, Liebe unter Willen." - AL. I. 57
Dies ist kein Freibrief für antisoziale Ausbrüche.
Dies ist lediglich eine radikale Verdeutlichung des kategorischen Imperativs, wer andere nicht so behandelt wie er gerne behandelt werden möchte "jeder Mann und jede Frau ist ein Stern" - und wenn dieses sogar noch gesetzlich gedeckt wird (Zumutbarkeitsregelungen am Arbeitsmarkt, finanzielles Raubrittertum, Vollzugsdefizit staatlicher Kontrollorgane in den soeben beschriebenen Angelegenheiten), dann wird an der Anwendung von Selbstjustiz (oder zumindest von "zivilem Ungehorsam") in manchen Dingen wohl unumgänglich sein.
Der User Lobo hat hierzu die entsprechende Signatur im Profil.
Nur stehen Richter und Henker am Ende eine Ermittlungskette an dem viele Personen beteiligt sind.
Selbstjustiz beruht in den meisten Fällen nicht auf einer Ermittlungskette, sondern auf persönlichen Annahmen und Emotionen. Auch wenn die Möglichkeit besteht, das Ermittlungsarbeiten fehlerhaft waren, ist die Wahrscheinlichkeit dafür weit geringer als bei Selbstjustiz, die auf Laienbewertung und Laienentscheidung beruht.
Es ist nun mal so und das wird in diversen Diskussionen hier immer bewiesen, das der Laie einzelne Spuren und Beweise als Schuldbeleg sieht, die alleine gar nicht die Schuld belegen können.
Selbstjustiz dient in erster Linie nicht, die Tat zu ahnden, sondern eher das Gefühlschaos der Menschen, die eine Straftat an Personen ihres Umkreises erfahren mussten, zu bereinigen.
Ein Ermittler, der einen Verdächtigen hat, muss Beweise, Spuren und Indizien immer in beiden Richtungen untersuchen und bewerten, jeder Laie, du eingeschlossen wird Beweise, Spuren und Indizien nur in eine Richtung untersuchen und bewerten, nämlich in der Form, das sie unabhängig von der tatsächlichen Schuld, die Schuld der Person, die man verdächtigt belegt.
Das ist unstrittig. Wenn nun aber am Ende dieser Ermittlungskette eben Bewährungsstrafen für Gangrapes, Mord und Totschlag stehen, so muss ich dem Recht dann nachträglich und final Genüge tun.
Selbstjustiz dient daher nicht, wie fälschlicherweise von dir unterstellt, der niederen Triebbefriedigung, sondern entspringt der Gerechtigkeit.
Falsch Revisor, denn hier entspringt die Selbstjustiz der Unzufriedenheit und als fehlerhafte Lösung mehrerer Probleme. Denn wenn du die Legitimation von Selbstjustiz an der Strafbemessung festmachst, hat das nichts mit Gerechtigkeit zu tun. Denn auch wenn unsere Richter Strafen mit der vollen Härte des Gesetzes verhängen würden, ist trotzdem bei einigen Menschen Unzufriedenheit damit vorprogrammiert.
Nehmen wir mal einen Totschlag im Affekt an, der Richter verhängt eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren. Jeder rational denkende Mensch der keinen Bezug zu dem Opfer hat, würde diese Strafe durchaus als angemessen und gerecht ansehen, die Angehörigen des Opfers aber nicht, sie sehen Mord, die emotionalen Gründe dazu sind durchaus verständlich. Würden nun die Angehörigen zur Selbstjustiz greifen, hätte dies wenig mit Gerechtigkeit zu tun, sondern ist eine emotionale Handlung.