Erste Richter lehnen sich auf !
Es gibt erhebliche Zweifel, ob in Deutschland noch das Gewaltteilungsprinzip gilt , vor allem nach dem ESM Urteil wird die Unabhängigkeit der Justiz stark bezweifelt !
Jetzt wurde sogar richterlich festgestellt das wir im Kern in einem Untertanenstaat ohne Gewaltenteilung leben d.h. das GG wird sträflich missachtet ! d.h. unsere jetztiger Vollzug der Verfassungsorgane in der Praxis ist verfassungswidrig !!!
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Mit diesem Absatz des Ewigkeitsartikels wird die Demokratie begründet: das Volk ist der konstitutive Begründer der Staatsgewalt. Damit wird festgehalten, dass es keine Gewalt mehr geben darf, die nicht vom Volk ausgeht.
Dazu bemerkt Richter Udo Hochschild vom Verwaltungsgericht Dresden:[15]
„In Deutschland ist die Justiz fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet. Dieses sachfremde Interesse stellt eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung dar. Richter sind keine Diener der Macht, sondern Diener des Rechts. Deshalb müssen Richter von Machtinteressen frei organisiert sein. In Deutschland sind sie es nicht. In den stenografischen Protokollen des Parlamentarischen Rats [des deutschen Verfassungsgebers] ist wörtlich nachzulesen, dass die Verfasser des Grundgesetzes eine nicht nur rechtliche, sondern auch tatsächliche Gewaltenteilung, einen neuen Staatsaufbau im Sinne des oben dargestellten italienischen Staatsmodells wollten---
---
Das Grundgesetz ist bis heute unerfüllt. Schon damals stieß die ungewohnte Neuerung auf heftigen Widerstand. Bereits in den Kindestagen der Bundesrepublik Deutschland wurde die Gewaltenteilung mit dem Ziele der Beibehaltung des überkommenen, einseitig von der Exekutive dominierten Staatsaufbaus erfolgreich zerredet. Die allenthalben verbreitete Worthülse ‚Gewaltenverschränkung‘ wurde zum Sargdeckel auf der Reformdiskussion.“
das heißt das ESM Urteil wurde vor befangenen Richtern die nicht dem Recht sondern der Macht unterlagen gefällt und ist damit bestenfalls rechtswidrig
hat nicht jeder Recht auf Widerstand steht da nicht irgendwas im GG ???
AW: Erste Richter lehnen sich auf !
Zitat:
Zitat von
Erik der Rote
Es gibt erhebliche Zweifel, ob in Deutschland noch das Gewaltteilungsprinzip gilt , vor allem nach dem ESM Urteil wird die Unabhängigkeit der Justiz stark bezweifelt !
Jetzt wurde sogar richterlich festgestellt das wir im Kern in einem Untertanenstaat ohne Gewaltenteilung leben d.h. das GG wird sträflich missachtet ! d.h. unsere jetztiger Vollzug der Verfassungsorgane in der Praxis ist verfassungswidrig !!!
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Mit diesem Absatz des Ewigkeitsartikels wird die Demokratie begründet: das Volk ist der konstitutive Begründer der Staatsgewalt. Damit wird festgehalten, dass es keine Gewalt mehr geben darf, die nicht vom Volk ausgeht.
Dazu bemerkt Richter Udo Hochschild vom Verwaltungsgericht Dresden:[15]
„In Deutschland ist die Justiz fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet. Dieses sachfremde Interesse stellt eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung dar. Richter sind keine Diener der Macht, sondern Diener des Rechts. Deshalb müssen Richter von Machtinteressen frei organisiert sein. In Deutschland sind sie es nicht. In den stenografischen Protokollen des Parlamentarischen Rats [des deutschen Verfassungsgebers] ist wörtlich nachzulesen, dass die Verfasser des Grundgesetzes eine nicht nur rechtliche, sondern auch tatsächliche Gewaltenteilung, einen neuen Staatsaufbau im Sinne des oben dargestellten italienischen Staatsmodells wollten---
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Das Grundgesetz ist bis heute unerfüllt. Schon damals stieß die ungewohnte Neuerung auf heftigen Widerstand. Bereits in den Kindestagen der Bundesrepublik Deutschland wurde die Gewaltenteilung mit dem Ziele der Beibehaltung des überkommenen, einseitig von der Exekutive dominierten Staatsaufbaus erfolgreich zerredet. Die allenthalben verbreitete Worthülse ‚Gewaltenverschränkung‘ wurde zum Sargdeckel auf der Reformdiskussion.“
das heißt das ESM Urteil wurde vor befangenen Richtern die nicht dem Recht sondern der Macht unterlagen gefällt und ist damit bestenfalls rechtswidrig
hat nicht jeder Recht auf Widerstand steht da nicht irgendwas im GG ???
Das Abgeben der restlichen Souveränität an fremde Mächte kann nicht GG-konform sein. Richter die das absegnen, begehen nach meinem Verständnis Hochverrat.
AW: Erste Richter lehnen sich auf !
Zitat:
Zitat von
Irmingsul
Das Abgeben der restlichen Souveränität an fremde Mächte kann nicht GG-konform sein. Richter die das absegnen, begehen nach meinem Verständnis Hochverrat.
Und wer möchte diese ......... anzeigen und wo und bei wem ?
AW: Erste Richter lehnen sich auf !
Zitat:
Zitat von
latrop
Und wer möchte diese ......... anzeigen und wo und bei wem ?
Das ist der Knackpunkt...
AW: Erste Richter lehnen sich auf !
Zitat:
Zitat von
Irmingsul
Das Abgeben der restlichen Souveränität an fremde Mächte kann nicht GG-konform sein. Richter die das absegnen, begehen nach meinem Verständnis Hochverrat.
Das GG ermöglicht im Notfall sogar die Abgabe sämtlicher Souveränität.
AW: Erste Richter lehnen sich auf !
Zitat:
Zitat von
Erik der Rote
Es gibt erhebliche Zweifel, ob in Deutschland noch das Gewaltteilungsprinzip gilt , vor allem nach dem ESM Urteil wird die Unabhängigkeit der Justiz stark bezweifelt !
Jetzt wurde sogar richterlich festgestellt das wir im Kern in einem Untertanenstaat ohne Gewaltenteilung leben d.h. das GG wird sträflich missachtet ! d.h. unsere jetztiger Vollzug der Verfassungsorgane in der Praxis ist verfassungswidrig !!!
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Mit diesem Absatz des Ewigkeitsartikels wird die Demokratie begründet: das Volk ist der konstitutive Begründer der Staatsgewalt. Damit wird festgehalten, dass es keine Gewalt mehr geben darf, die nicht vom Volk ausgeht.
Dazu bemerkt Richter Udo Hochschild vom Verwaltungsgericht Dresden:[15]
„In Deutschland ist die Justiz fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet. Dieses sachfremde Interesse stellt eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung dar. Richter sind keine Diener der Macht, sondern Diener des Rechts. Deshalb müssen Richter von Machtinteressen frei organisiert sein. In Deutschland sind sie es nicht. In den stenografischen Protokollen des Parlamentarischen Rats [des deutschen Verfassungsgebers] ist wörtlich nachzulesen, dass die Verfasser des Grundgesetzes eine nicht nur rechtliche, sondern auch tatsächliche Gewaltenteilung, einen neuen Staatsaufbau im Sinne des oben dargestellten italienischen Staatsmodells wollten---
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Das Grundgesetz ist bis heute unerfüllt. Schon damals stieß die ungewohnte Neuerung auf heftigen Widerstand. Bereits in den Kindestagen der Bundesrepublik Deutschland wurde die Gewaltenteilung mit dem Ziele der Beibehaltung des überkommenen, einseitig von der Exekutive dominierten Staatsaufbaus erfolgreich zerredet. Die allenthalben verbreitete Worthülse ‚Gewaltenverschränkung‘ wurde zum Sargdeckel auf der Reformdiskussion.“
das heißt das ESM Urteil wurde vor befangenen Richtern die nicht dem Recht sondern der Macht unterlagen gefällt und ist damit bestenfalls rechtswidrig
hat nicht jeder Recht auf Widerstand steht da nicht irgendwas im GG ???
Ist ja nichts Neues. Neu ist nur, daß ein Richter den Mut hat, auf die richterliche Unabhängigkeitsfarce hinzuweisen. Es knistert schon an allen Ecken und Enden im verheuchelten Demokratiegebälk!
kd
AW: Erste Richter lehnen sich auf !
Und wo kommts wieder her...?
AW: Erste Richter lehnen sich auf !
Zitat:
Zitat von
Sloth
Das GG ermöglicht im Notfall sogar die Abgabe sämtlicher Souveränität.
Wir befinden uns in keinem Notfall.
AW: Erste Richter lehnen sich auf !
Zitat:
Zitat von
Erik der Rote
Es gibt erhebliche Zweifel, ob in Deutschland noch das Gewaltteilungsprinzip gilt , vor allem nach dem ESM Urteil wird die Unabhängigkeit der Justiz stark bezweifelt !
Jetzt wurde sogar richterlich festgestellt das wir im Kern in einem Untertanenstaat ohne Gewaltenteilung leben d.h. das GG wird sträflich missachtet ! d.h. unsere jetztiger Vollzug der Verfassungsorgane in der Praxis ist verfassungswidrig !!!
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Mit diesem Absatz des Ewigkeitsartikels wird die Demokratie begründet: das Volk ist der konstitutive Begründer der Staatsgewalt. Damit wird festgehalten, dass es keine Gewalt mehr geben darf, die nicht vom Volk ausgeht.
Dazu bemerkt Richter Udo Hochschild vom Verwaltungsgericht Dresden:[15]
„In Deutschland ist die Justiz fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet. Dieses sachfremde Interesse stellt eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung dar. Richter sind keine Diener der Macht, sondern Diener des Rechts. Deshalb müssen Richter von Machtinteressen frei organisiert sein. In Deutschland sind sie es nicht. In den stenografischen Protokollen des Parlamentarischen Rats [des deutschen Verfassungsgebers] ist wörtlich nachzulesen, dass die Verfasser des Grundgesetzes eine nicht nur rechtliche, sondern auch tatsächliche Gewaltenteilung, einen neuen Staatsaufbau im Sinne des oben dargestellten italienischen Staatsmodells wollten---
---
Das Grundgesetz ist bis heute unerfüllt. Schon damals stieß die ungewohnte Neuerung auf heftigen Widerstand. Bereits in den Kindestagen der Bundesrepublik Deutschland wurde die Gewaltenteilung mit dem Ziele der Beibehaltung des überkommenen, einseitig von der Exekutive dominierten Staatsaufbaus erfolgreich zerredet. Die allenthalben verbreitete Worthülse ‚Gewaltenverschränkung‘ wurde zum Sargdeckel auf der Reformdiskussion.“
das heißt das ESM Urteil wurde vor befangenen Richtern die nicht dem Recht sondern der Macht unterlagen gefällt und ist damit bestenfalls rechtswidrig
hat nicht jeder Recht auf Widerstand steht da nicht irgendwas im GG ???
http://i.imgur.com/8sJ0V.jpg
AW: Erste Richter lehnen sich auf !
"Gehirnnutzer" wird Dir sicherlich sehr bald erklären, dass Du Blödsinn schreibst ;)
Zitat:
Im Jahr 2008 erhob Frank Fahsel, ehemaliger Richter am Landgericht Stuttgart, massive Vorwürfe gegen frühere Kollegen, denen er „ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen“ anlastete. Der Landgerichtspräsident Franz Steinle bezeichnete diese Vorwürfe als „reine Diffamierungen“; BundesjustizministerinBrigitte Zypries äußerte sich im gleichen Sinne. Der Sachbuchautor Hans-Joachim Selenz stimmte Fahsel hingegen zu. Zu einer gerichtlichen Klärung der Vorwürfe kam es nicht
http://de.wikipedia.org/wiki/Landger..._Vergangenheit
http://www.odenwald-geschichten.de/w...highlight1.gif
Mehr ist dazu nicht zu sagen, als das hier: Gewaltenteilung ist in Deutschland nicht existent, die Justiz ist die Hure der Mächtigen.