AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
Mariko
Mann Mann Mann...
Da liest man mal eine Weile nicht im Forum mit, und schon taucht wieder so ein Art. 146-Thread auf:D Die Dummen und Verwirrten sterben wohl nie aus...
Nochmal: Eine "Verfassung" ist das zugrunde liegende Normenkonstrukt eines Staates, das die zentralen Aufgaben des Staates und seine Organisation regelt. Es spielt keine Rolle, wie dieses Normenkonstrukt zustandekommt oder wie es heißt, es muss nicht einmal einen zusammenhängenden Gesetzestext geben (siehe Großbritannien). "Verfassung" ist nur ein Wort.
Alle paranoiden "Deutschland hat keine Verfassung!!!!1111eineinseins"-Sektierer können sich ja mal ein Exemplar des GG zulegen, dick "Verfassung" auf den Titel schreiben - und dann schauen, ob sich was dadurch verändert;)
Ist das ein Grund, hier derart herumzupöbeln?
Wenns Dir das so am After vorbeizicht, dann halt Dich einfach raus!
Aber, daß Du Dich derart unfundiert äußerst, zeigt doch unmißverständlich, daß Dir die Dikussion und Kritik am Grundgesetz nicht zu passen scheint. Warum?
Nur weil Du so unheimlich glücklich mit Deinem staatssimulierenden Normenkonstrukt bist und Dir offensichtlich egal ist, wie es zustand kommt und was drinsteht, bzw. wie man diese Deine Mogelpackung nennt!
Schwing weiter das schwarz rot goldene Windfähnchen und laß Dir die Eier melken!
;)
AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
Buella
Ist das ein Grund, hier derart herumzupöbeln?
Wenns Dir das so am After vorbeizicht, dann halt Dich einfach raus!
Aber, daß Du Dich derart unfundiert äußerst, zeigt doch unmißverständlich, daß Dir die Dikussion und Kritik am Grundgesetz nicht zu passen scheint. Warum?
Nur weil Du so unheimlich glücklich mit Deinem staatssimulierenden Normenkonstrukt bist und Dir offensichtlich egal ist, wie es zustand kommt und was drinsteht, bzw. wie man diese Deine Mogelpackung nennt!
Schwing weiter das schwarz rot goldene Windfähnchen und laß Dir die Eier melken!
;)
Wieso "herumpöbeln"? Ich habe mich prächtig amüsiert:D
Und was genau ist an meinen Aussagen zum Verfassungsbegriff nun "unfundiert"? Da bin ich gespannt....;)
AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
Mariko
Wieso "herumpöbeln"? Ich habe mich prächtig amüsiert:D
Und was genau ist an meinen Aussagen zum Verfassungsbegriff nun "unfundiert"? Da bin ich gespannt....;)
Der Abschlußsatz der Anrede und Schlußakkord der blumigen Ansprache Deinerseits:
Zitat:
Zitat von
Mariko
... Die Dummen und Verwirrten sterben wohl nie aus ... Alle paranoiden "Deutschland hat keine Verfassung!!!!1111eineinseins"-Sektierer ...
Hier, die Logik, daß man genausogut eine Rolle Klopapier nehmen kann, dort ein paar Regeln hineinschmiert, egal wie sie zustandekommen, und diesem großartigen "Normenkonstrukt" noch den Stempel "Verfassung" aufdrückt!
Zitat:
Zitat von
Mariko
... Es spielt keine Rolle, wie dieses Normenkonstrukt zustandekommt oder wie es heißt, es muss nicht einmal einen zusammenhängenden Gesetzestext geben (siehe Großbritannien). "Verfassung" ist nur ein Wort. ...
Im Provisorium Grundgesetz ist jedoch geregelt, wie eine deutsche Verfassung zustande zukommen hat, bzw. daß das Grundgesetz keine Verfassung ist!
AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
Registrierter
Der Zwei-plus-Vier-Vertrag sagt nichts dergleichen. Falls doch, bitte Stelle belegen. Die Quelle, die du da anführst, ist höchst amüsant, aber sonst nichts.
Zitat:
Zitat von
Registrierter
In der Haager Landkriegsordnung ist auch festgehalten wie mit einem Verlierer NACH dem Krieg zu verfahren ist.
Nebenbei: OFFIZIELL gilt IMMER NOCH Kriegszustand, denn erstens gibt es bis heute keinen Friedensvertrag, Deutschland hat nicht kapituliert, sondern nur die Wehrmacht und zweitens gilt nach wie vor die UNO-Feindstaatenklausel gegen Deutschland und Japan.
Die Haager Landkriegsordnung gilt nur im Krieg, und auch dann nur unter gewissen Bedingungen. Die Westmächte haben den Krieg gegen Deutschland 1951 beendet, die Sowjetunion 1955. Wie eine Friedensregelung auszusehen hat, darüber sagt die HLKO überhaupt nichts. Sie regelt nur die Besatzung.
Die Feindstaatenklausel der UN-Charta musst du dir mal mit Verstand durchlesen und darüber nachdenken, was man daraus unter den heutigen Umständen folgern kann. Ist sehr amüsant. Aber völlig unerheblich, weil die Vereinten Nationen diese Klauseln als überholt und irrelevant ansehen und sie bei einer demnächst mal fälligen Generalrevision der Charta rausfliegen sollen. Mit ihrem Beitritt zu den UN hörten Japan und die deutschen Staaten auf, Feindstaaten zu sein.
AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
Buella
Im Provisorium Grundgesetz ist jedoch geregelt, wie eine deutsche Verfassung zustande zukommen hat, bzw. daß das Grundgesetz keine Verfassung ist!
Wenn das Grundgesetz keine Verfassung wäre, könnte es auch keine Bindungswirkung für eine zukünftige verfassunggebende Gewalt entfalten. Der Artikel 146 GG kann nur in einer Verfassung stehen, nirgends sonst.
Außerdem beschäftigt sich der Artikel 146 nur mit einer eventuellen zukünftigen neuen oder anderen Verfassung, nicht mit dem Grundgesetz selbst.
AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
GSch
Wenn das Grundgesetz keine Verfassung wäre, könnte es auch keine Bindungswirkung für eine zukünftige verfassunggebende Gewalt entfalten.
Warum? Das sahen die Grundgesetz - Väter, z. b. Carlo Schmid aber anders:
Carlo Schmid zum Charakter des Grundgesetzes
hier auch akustisch:
Carlo Schmid - Das Grundgesetz
Zitat:
Zitat von
GSch
Der Artikel 146 GG kann nur in einer Verfassung stehen, nirgends sonst.
Da sagt der Artikel 146 GG himself aber was ganz anderes!
Zitat:
Zitat von
GSch
Außerdem beschäftigt sich der Artikel 146 nur mit einer eventuellen zukünftigen neuen oder anderen Verfassung, nicht mit dem Grundgesetz selbst.
Außer des "eventuelles" ist die Aussage richtig, was außerdem Deine vorangegangenen Aussagen ad absurdum führt!
Es ist die Pflicht des GG, im 146 beschrieben, eine Verfassung, per freiem Beschluß, in freier Entscheidung und Selbstbestimmung des deutschen Volkes, zu verwirklichen!
AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
GSch
Der Zwei-plus-Vier-Vertrag sagt nichts dergleichen. Falls doch, bitte Stelle belegen. Die Quelle, die du da anführst, ist höchst amüsant, aber sonst nichts.
Die Haager Landkriegsordnung gilt nur im Krieg, und auch dann nur unter gewissen Bedingungen. Die Westmächte haben den Krieg gegen Deutschland 1951 beendet, die Sowjetunion 1955. Wie eine Friedensregelung auszusehen hat, darüber sagt die HLKO überhaupt nichts. Sie regelt nur die Besatzung.
Die Feindstaatenklausel der UN-Charta musst du dir mal mit Verstand durchlesen und darüber nachdenken, was man daraus unter den heutigen Umständen folgern kann. Ist sehr amüsant. Aber völlig unerheblich, weil die Vereinten Nationen diese Klauseln als überholt und irrelevant ansehen und sie bei einer demnächst mal fälligen Generalrevision der Charta rausfliegen sollen. Mit ihrem Beitritt zu den UN hörten Japan und die deutschen Staaten auf, Feindstaaten zu sein.
Haager Abkommen, Haager Konventionen
1) H.A., H.K. werden verschiedene völkerrechtliche Verträge genannt, die in Den Haag abgeschlossen wurden, insbesondere: das Haager Kulturgüterschutzabkommen von 1954 (das Kulturgüter im Kriegsfall schützt), die Haager Landkriegsordnung von 1899 und 1907 (die definiert, wer Kriegsführender ist, die Stellung von Kriegsgefangenen bestimmt, die Verwendung bestimmter Waffen etc. einschränkt und die Rechte auf besetztem Gebiet festlegt; sie wird durch die Vereinbarungen von Genf von 1929 und 1949 ergänzt) und das Haager Luftpiraterieübereinkommen von 1970 (das Luftpiraten weltweiter Verfolgung aussetzt).
2) H.A., H.K. werden auch Vereinbarungen zum internationalen Privatrecht (zwischen-staatliche Rechtshilfe), Familienrecht (Vormundschaft, Eheschließung, Scheidung) und Zivilprozessrecht genannt.
Geh mal auf die Suche nach einem Friedensvertrag (oder ähnlichem) zwischen Deutschland und den Siegermächten! Hoffentlich bist Du erfolgreich!
In der UN hat Deutschland keinen Sitz, sondern ist dort durch die BRD vertreten!
Und die Brd ist Alles, nur kein souveräner Staat!
Aber, das fällt unseren System-Günstlingen und Auftragsschmieren zu schwer, zu begreifen, weil das System sie schließlich unterhält!
Gell?
;)
AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
Registrierter
Und hier beginnt die grosse Illusion. Man könnte, nein
man MUSS es Lüge nennen.
Die BRD ist NICHT Deutschland.
noch einmal das Bundesverfassungsgericht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsch...htliche_Fragen
Ein Drittel des Territoriums Deutschlands stehen nach wie vor unter Besetzung fremder Mächte. Man nennt es "unter Verwaltung".
Wir halten fest: die Bundesrepublik wurde nicht als Staat eggründet, wird aber seinen Bürgern als Staat verkauft.
Es ist eine veritable STAATSSIMULATION, eine beinahe perfekte MAtrix.
Leider haben die verlogenen Grundgesetzväter nicht mit der Erfindung des Internets als Werkzeug des Aufwachprozesses gerechnet.
Es wird Zeit, Deutschland als Ganzes wiederherzustellen.
Es ist interessant das du gerade das Urteil der BVerfG aus dem Jahre 1973 zitierst.
Um so interessanter ist, das du bewußt etwas unterschlägst bei deine Zitat, denn das Urteil besagt nämlich viel mehr:
Zitat:
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, .....
Bis dahin zitierst du, dummerweise geht der Satz mit eine besonderen Aussage weiter
Zitat:
......sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.
Warum unterschlägst du denn diesen Teil des Urteils?
AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
Apollyon
Da kommt mir der Gedanke das die Grundgesetze nur provisorisch sein können, welcher Meinung seit ihr ?
Erstens: Das hatten wir gefühlte zigtausende von Malen schon.
Zweitens: Das Grundgesetz ist, angesichts der Art seines Zustandekommens, nicht gerade das, was ich einen Ausdruck souveräner deutscher Staatlichkeit nennen würde.
Drittens: Im Sinne dessen, was angeblich intendiert war, hätte die Annexion der DDR durch die BRD zu der Erarbeitung und Zurabstimmungstellung einer neuen Verfassung führen sollen.
Viertens: Dann hatte man aber offenbar Angst, dass dabei womöglich was anderes als ein "weiter wie bislang" rauskommen könnte.
Fünfstens: Die letzte halbwegs als im Sinne der Souveränität legitim anzusehende Verfassung scheint mir die Weimarer Reichsverfassung zu sein. Nicht wegen irgendwelchem rechtlichen Firlefanz, sondern qua nationaler Souveränität.
Sechstens: Das ist aber letztlich uninteressant. Faktisch wirksam ist das GG, und wird es wohl auch noch ein Weilchen bleiben.
Siebtens: Vorrübergehend ist das GG selbstverständlich in dem Sinne, in dem es alle Verfassungen sind. Deutschland hatte schon viele davon, und auch diese wird kein Endpunkt einer damit abgeschlossenen Entwicklung sein.
Achtens: Der ganze Ansatz ist völlig hanebüchen. Die relevante Frage im Hinblick auf die Verhältnisse und deren mögliche Änderung ist keine rechtliche, sondern eine machtpolitische Frage. Nicht "was müsste EIGENTLICH passieren, wenn man sich denn an das hielte, was auf irgendeinem Papier steht, das in irgendeiner Schublade verstaubt?", sondern "Wem folgen Polizei und Militär, wer kann auf dieser Grundlage Recht setzen, wie sichert er diesen seinen Status - und wie können wir das ändern?".
Daher: "Ich bin anderer Meinung" - denn ich halte die Frage für völlig irrelevant.
AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?
Zitat:
Zitat von
Sauerländer
Zweitens: Das Grundgesetz ist, angesichts der Art seines Zustandekommens, nicht gerade das, was ich einen Ausdruck souveräner deutscher Staatlichkeit nennen würde.
Darum genau sollte es gehen, wenn man auf die Sache abhebt. Sonst erlebt man, daß sich die Diskussion, ob Deutschland eine Verfassung hat, früher oder später in einen unergiebigen Streit um Worte verwandelt.
Der Verlauf dieses Strangs stellt das wieder einmal eindrucksvoll unter Beweis.
Daran, daß das GG nie und nimmer Selbstbestimmung und Souveränität der BRD organisiert, kann nicht der geringste Zweifel bestehen. Carlo Schmids Ausführungen sind in dem Punkt völlig unmißverständlich, wenn auch ein wenig spröde gehalten.
Ob man die *Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft* als Verfassung bezeichnen möchte, oder nicht, darüber zu streiten, lohnt sich wirklich nicht.
Wenn es der Klarheit dient und die Auseinandersetzung versachlicht, hätte ich nicht das geringste Problem, das GG als Verfassung zu bezeichnen.
Ich würde jedoch immer klar machen, daß es sich ganz bestimmt nicht um eine Verfassung im Sinne der nationalen Selbstbestimmung handelt, sondern um einen rechtlichen Rahmen, den die Alliierten verordnet haben, um das besiegte Deutschland auf Dauer im Zustand des Unterworfen-Seins zu halten, dessen wesentlichste Aufgabe darin besteht, Tribute abzuliefern und Soldaten zu stellen.
Ob man diesen Zustand für akzeptabel hält, bleibt jedem selbst überlassen.