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Thema: Deutschland doch nicht frei und souverän?

  1. #511
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von malnachdenken Beitrag anzeigen
    Welche Gesetze sind das bspw?
    Vieles geht aus der HKLO „Haager Landkriegsordnung“ von 1907, Art. 43, [RGBl.1910]

    SHAEF- Gesetz- Nr. 3 (veröffentlicht von der Militärregierung für Deutschland - Kontrollgebiet des obersten Befehlshabers, bestätigt und ausgegeben am 15.11.1944)

    SHAEF-Gesetz Nr.52, Art.1 Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces

    Artikel 53 und 107 der UN-Charta

    BGBl. 1990, Teil I, Seite 1274

    BKO (50) 75 vom 29.08.1950 (VOBl. I S.440) in Verbindung mit BKO (51) 56, Abs.2 vom 08.10.1951

    BGBl. 1990, Teil II, Seite 885,890 vom 23.09.1990

    Reicht das ?

  2. #512
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von Ivanhoe999 Beitrag anzeigen
    Also dann zerlegen wir den ersten Absatz
    Alle Rechte und Verpflichtungen ... gemeint ist damit Alle daraus Resultierenden ereignisse vom Kriegsende und der Kapitulation der Wehrmacht unter Großadmiral Döniz bis zum ausrufen der Bundesrepublik Deutschland, bezüglich des Rechtlichen Rahmens der Rechtsvorschriften Haager Landkriegsordnung und des Völkerrechtes und erlasse der SHAEF - Gesetze diese bleiben aufgrund des Überleitvertrages unberührt und in vollem Umfang gültig!
    Gemeint ist damit der Restbestand an noch verbliebenem Besatzungsrecht. Dessen Umfang ist schon nach dem Überleitungsvertrag 1952/54 erheblich geschrumpft, vieles ehemaliges Besatzungsrecht galt danach als deutsches Recht weiter und wurde danach modifiziert oder aufgehoben. Vieles dessen, was du da aufzählst, war auch schon vorher Rechtsbereinigungen des alliierten Kontrollrates zum Opfer gefallen.

    Entscheidend ist nun, daß dieses verbleibende Besatzungsrecht, das mit der Suspendierung und folgenden Beendigung der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte ohnehin seine Rechtsgrundlage verloren hat, als deutsches Recht weitergilt und der Disposition des deutschen Gesetzgebers unterliegt. Ausgeschlossen wird nur die rückwirkende Änderung oder Aufhebung zur Wahrung der Rechtssicherheit.

    Zitat Zitat von Ivanhoe999 Beitrag anzeigen
    zu Absatz 2 bleibt zu sagen

    Das die SHAEF - Gesetze, Haager Landkriegsordnung und VN-Recht über das Grundgesetz gestellt bleiben und davon unberührt weitesgehend die Gesetzgebung und die Politischen rahmenbedingungen für Deutschland weiterhin vorgeben! Das heißt auch das die Siegermächte nach wievor über den Kontrollrat eingreifen können!

    Im klar Text bedeutet das für Deutschland ... das alle Gesetze der Hauptsiegermächte vorrangig jeglicher Gesetzgebung Deutschlands bestehen bleiben!
    Der zitierte Text betrifft ausschließlich die Vergangenheit. Dir ist offenbar unklar, um wie wenig und z.T. wenig bedeutendes Recht es sich handelt.

    Alles andere ist deine Phantasie.

  3. #513
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von Ivanhoe999 Beitrag anzeigen
    Vieles geht aus der HKLO „Haager Landkriegsordnung“ von 1907, Art. 43, [RGBl.1910]
    Die gilt ohnehin als Vertragsvölkerrecht fort, soweit sie nicht durch spätere Abkommen verdrängt wird, nämlich die vier Genfer Abkommen von 1949 und deren Zusatzprotokolle.

    Zitat Zitat von Ivanhoe999 Beitrag anzeigen
    SHAEF- Gesetz- Nr. 3 (veröffentlicht von der Militärregierung für Deutschland - Kontrollgebiet des obersten Befehlshabers, bestätigt und ausgegeben am 15.11.1944)
    Den gibt es seit 14.7.1945, seit Auflösung des SHAEF, nicht mehr.

    Zitat Zitat von Ivanhoe999 Beitrag anzeigen
    Artikel 53 und 107 der UN-Charta
    Von der Generalversammlung in Res. 50/53 für obsolet erklärt. Außerdem gegenstandslos seit Suspendierung und Beendigung der Rechte der Vier Mächte in Bezug auf Deutschland.

    Zitat Zitat von Ivanhoe999 Beitrag anzeigen
    BGBl. 1990, Teil I, Seite 1274
    als deutscher Rechtsakt ohnehin davon nicht betroffen.

    Zitat Zitat von Ivanhoe999 Beitrag anzeigen
    BKO (50) 75 vom 29.08.1950 (VOBl. I S.440) in Verbindung mit BKO (51) 56, Abs.2 vom 08.10.1951
    Und was soll uns das sagen?

    Zitat Zitat von Ivanhoe999 Beitrag anzeigen
    BGBl. 1990, Teil II, Seite 885,890 vom 23.09.1990
    Reicht das ?
    Nicht, um deine Behauptung zu stützen.

  4. #514
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von Fachmaf Beitrag anzeigen
    Gemeint ist damit der Restbestand an noch verbliebenem Besatzungsrecht. Dessen Umfang ist schon nach dem Überleitungsvertrag 1952/54 erheblich geschrumpft, vieles ehemaliges Besatzungsrecht galt danach als deutsches Recht weiter und wurde danach modifiziert oder aufgehoben. Vieles dessen, was du da aufzählst, war auch schon vorher Rechtsbereinigungen des alliierten Kontrollrates zum Opfer gefallen.

    Entscheidend ist nun, daß dieses verbleibende Besatzungsrecht, das mit der Suspendierung und folgenden Beendigung der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte ohnehin seine Rechtsgrundlage verloren hat, als deutsches Recht weitergilt und der Disposition des deutschen Gesetzgebers unterliegt. Ausgeschlossen wird nur die rückwirkende Änderung oder Aufhebung zur Wahrung der Rechtssicherheit.



    Der zitierte Text betrifft ausschließlich die Vergangenheit. Dir ist offenbar unklar, um wie wenig und z.T. wenig bedeutendes Recht es sich handelt.

    Alles andere ist deine Phantasie.
    Tut mir ja leid sie entäuschen zu müssen ... aber zu keiner zeit wurden die Besatzungsrechte und alle daraus entstandenen Rechte und Gesetze der Alliierten in irgend einer form aufgehoben, abgeshafft oder beschnitten!

    Das kann ihnen jeder Jurist, der nicht auf Europäischen Boden lebt, bestätigen!

  5. #515
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von Ivanhoe999 Beitrag anzeigen
    Vieles geht aus der HKLO „Haager Landkriegsordnung“ von 1907, Art. 43, [RGBl.1910]

    SHAEF- Gesetz- Nr. 3 (veröffentlicht von der Militärregierung für Deutschland - Kontrollgebiet des obersten Befehlshabers, bestätigt und ausgegeben am 15.11.1944)

    SHAEF-Gesetz Nr.52, Art.1 Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces

    Artikel 53 und 107 der UN-Charta

    BGBl. 1990, Teil I, Seite 1274

    BKO (50) 75 vom 29.08.1950 (VOBl. I S.440) in Verbindung mit BKO (51) 56, Abs.2 vom 08.10.1951

    BGBl. 1990, Teil II, Seite 885,890 vom 23.09.1990

    Reicht das ?
    Kannst Du das bitte näher erläutern? Welche deutschen Gesetze (wenns geht aktuelle nach der Wende, und keine aus den 50ern oder so) unterliegen denn den SHAEF-Gesetzen?

  6. #516
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von Ivanhoe999 Beitrag anzeigen
    Tut mir ja leid sie entäuschen zu müssen ... aber zu keiner zeit wurden die Besatzungsrechte und alle daraus entstandenen Rechte und Gesetze der Alliierten in irgend einer form aufgehoben, abgeshafft oder beschnitten!

    Das kann ihnen jeder Jurist, der nicht auf Europäischen Boden lebt, bestätigen!
    Nenne mir 20, die als renomiert und seriös gelten.

  7. #517
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Vielleicht meint er damit den amerikanischen Anwalt Edgar Roman Ludowici, Graf von Roit zu Hoya, der allerdings auf deutschem Boden lebt. Aber er hat sich mal hier im Forum als amerikanischer Anwalt beeichnet.

    Ob er rennomiert ist, wage ich zu bezweifeln. Immerhin ist sein Grafentitel echt. Er hat ihn ehrlich bei Ebay ersteigert. Und dafür musste er 299 Euro +7,90 Euro Versandkosten für die Urkunde berappen.

    Es ist der einzige US-amerikanische Anwalt, von dem ich weiß, dass er die Auffasung von Ivanhoe999 teilt.

  8. #518
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von Ivanhoe999 Beitrag anzeigen
    Tut mir ja leid sie entäuschen zu müssen ... aber zu keiner zeit wurden die Besatzungsrechte und alle daraus entstandenen Rechte und Gesetze der Alliierten in irgend einer form aufgehoben, abgeshafft oder beschnitten!
    Einzelheiten dazu in der Dissertation von Rensmann, Michael, Besatzungsrecht im wiedervereinten Deutschland - Abbauprobleme und Restbestände, Baden-Baden 2002. Der hat das Schicksal des Besatzungsrechts in Deutschland mal in Einzelheiten aufgedröselt.

    Ausserdem ist vielleicht aufgefallen, daß Berlin seit dem 23.11.1995 eine neue Verfassung hat. Das kann ja mit der Behauptung vom Fortgelten der BKOs zur früheren Berliner Verfassung nicht ganz zusammenpassen.

    Zitat Zitat von Ivanhoe999 Beitrag anzeigen
    Das kann ihnen jeder Jurist, der nicht auf Europäischen Boden lebt, bestätigen!
    Damit wäre ich vorsichtig, denn zunächst ist diese Behaupt offenkundiger Unsinn, weil niemand wissen kann, was "jeder Jurist, der nicht auf Europäischem Boden lebt" weiß.

    Mir würde auch zu denken geben, wenn an US Law Schools in Kursen über die Geschichte des Völkerrechts auch das deutsche Besatzungsregime zur Sprache kommt. Was man da lernt, hört sich deutlich anders an.

  9. #519
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    [QUOTE=Fachmaf;1231894]Die gilt ohnehin als Vertragsvölkerrecht fort, soweit sie nicht durch spätere Abkommen verdrängt wird, nämlich die vier Genfer Abkommen von 1949 und deren Zusatzprotokolle.



    Den gibt es seit 14.7.1945, seit Auflösung des SHAEF, nicht mehr.

    Falsch alles was in zusammenhang mit SHAEF stand oder steht, steht nach auflösung von SHAEF unter direkter Direktive der/des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika. Die auflösung des SHAEF betrifft nur die Kommandostruktur nicht aber die Gesetze die daraus Resultierten!

    Von der Generalversammlung in Res. 50/53 für obsolet erklärt. Außerdem gegenstandslos seit Suspendierung und Beendigung der Rechte der Vier Mächte in Bezug auf Deutschland.

    Ändert nichts daran das mit keinem der 47 Staaten ein Friedensvertrag geschlossen ist!

  10. #520
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von Apifera Beitrag anzeigen
    Es ist der einzige US-amerikanische Anwalt, von dem ich weiß, dass er die Auffasung von Ivanhoe999 teilt.
    Anwalt? Ich meine, mal wo gelesen zu haben, daß er sich als "US paralegal" bezeichnet. Ein paralegal ist eher so etwas wie ein Rechtsanwaltsgehilfe.

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