Einstein: "Wissenschaft ohne Religion ist lahm, Religion ohne Wissenschaft blind."- Fallersleben: "Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt..."
Mitglied der AfD
Dazu passt auch der Artikel aus der WELT (die ist jetzt umgeschwenkt, und schreibt jetzt kritisch):
Den Migranten habe Wulff keinen Gefallen getan, kritisiert der deutsch-ägyptische Politologe Hamed Abdel-Samad. "Sie sind doch in erster Linie Türken, Pakistani, Marokkaner - warum spricht man sie als Muslime an?" Die Muslime schlüpften so "mehr und mehr in ihre Rolle, islamische Verbände gewinnen an Einfluss". Der Islam sei in der Integrationsdebatte eher ein Hindernis - denn zu ihm gehörten auch die Scharia, die Unterdrückung der Frauen und der Meinungsfreiheit.
Ein guter Schritt! Jetzt müssen in Mekka noch Jesus und im Vatikan Judas verehrt werden.Deutsche Gerichte wenden Scharia an.
GG146, was hilft der Rechtsgedanke hinter dem EGBGB, wenn du Leute ihn nicht verstehen wollen.
Glaubst du, das die Teilnehmer in diese Diskussion hier überhaupt erfassen, das diese Regelungen sich nicht nur auf die Scharia beziehen, sondern auch auf anderes ausländisches Recht.
Sie erfassen ja nichtmal folgendes:
1. Es geht um Zivilrecht, nicht um Strafrecht.
2. Es geht um ganz bestimmte Rechtsbereiche im Zivilrecht.
3. Es betrifft ganz bestimmte Rechtsverhältnisse.
Das Wort Scharia erzeugt bei Ihnen einen solchen Focus, das sie nicht erfassen, das entsprechende Regelungen dazu dienen, Problematiken und Konflikte zwischen deutschen Recht und ausländischem Recht, nicht nur von Ländern in die die Scharia gilt, zu vermeiden.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Soweit verständlich, trotzdem für einen Laien nicht hinnehmbar.
Kannst Du ein Beispiel zu Problematiken und Konflikte zwischen deutschen Recht und ausländischem Recht bringen, wo dies auch für uns Unbedarfte plausibel wird?
Nach deutschem/europäischen Recht ist Vielehe verboten, dennoch wird sie bei Zugewanderten anerkannt. Zweierlei Maßstäbe, die unser Rechtsempfinden gehörig zweifeln läßt.
Also selbst wenn der Hauptfocus auf der Sharia liegen mag, es ist aber das beste Beispiel für den Maßstab eines Rechts, daß in einigen Fällen durchaus gegen unser GG verstößt weil es mit einer Ungleichbehandlung einhergeht.
Und die rechtlichen Unterschiede innerhalb der EU dürften nun so gravierend nicht sein als das sie auch eine solche Bewertung ergeben würden.
Und wenn ich das jetzt richtig in Erinnerung habe gab es auch schon Urteile welche das Strafrecht betrafen bzw. führt es dazu, daß sich solche Fälle dann zu einem Strafverfahren wandeln können wenn es z.B. um Mißhandlungen an Ehefrauen und Kinder geht oder um Glaubensabtrünnige welche mit dem Tod zu bestrafen sind.
Und wie hier schon erwähnt, das kann man ganz einfach lösen indem man eben nur deutsches Recht anwendet- fertig.
Geändert von henriof9 (10.10.2010 um 10:13 Uhr)
Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.
Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)