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Thema: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.

  1. #11
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    Standard AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.

    Zitat Zitat von henriof9 Beitrag anzeigen
    Siehst Du, und da fängt schon der, typisch für Deutschland, Denkfehler an.

    Gar nicht erst damit befassen wie der Status der Ehefrauen im islamischen Recht ist und schon gar nicht anfangen unsere Auffassungen deswegen zu hinterfragen.
    Natürlich hinterfragen wir unsere Auffassungen (wäre ja dramatisch, wenn man meint, dass entgültige, allumfassende Recht für sich gepachtet zu haben) von Zeit zu Zeit - in Fällen, wie dem vorliegenden aber wohl sinnvoller Weise eher nicht, trotzdem sollte ich wohl versuchen, 'deren' Auffassungen verstehen zu können, wenn ich darüber zu entscheiden habe.

  2. #12
    Mitglied Benutzerbild von Stanley_Beamish
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    Standard AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.

    Zitat Zitat von Polemi666 Beitrag anzeigen
    Naja, generell wird dir da wohl jeder Zustimmen, aber wenn es in Deutschland bzw. im deutschen Recht keine Rechtsgrundlage für zu verhandelnde Fälle gibt, was sollen die Richter sonst machen? Nach Gutdünken entscheiden?

    Sollten Fälle von Polygamie hier (warum auch immer) verhandelt werden müssen, bedarf es halt einer Rechtsgrundlage in den deutschen Gesetzbücher dafür und man hätte die Probleme net mehr...
    Deutsche Gerichte könnten sich in diesen Fällen für nicht zuständig erklären. Sollen die Musel sich doch in ihren Heimatländern vor Gericht auseinandersetzen.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  3. #13
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    Standard AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Deutsche Gerichte könnten sich in diesen Fällen für nicht zuständig erklären. Sollen die Musel sich doch in ihren Heimatländern vor Gericht auseinandersetzen.
    Wenn dieses möglich ist, scheint mir das der sinnvollste Weg!

  4. #14
    Mitglied Benutzerbild von henriof9
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    Standard AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Bernhard44, [Links nur für registrierte Nutzer]
    Wenn ich das jetzt aber richtig interpretiere :

    (1) Die Voraussetzungen der Eheschließung unterliegen für jeden Verlobten dem Recht des Staates, dem er angehört.
    würde dies aber bedeuten, daß z.B. Ehen mit Minderjährigen hier in Deutschland also möglich sind, wenn die Braut z.B. aus einem Land kommt wo ihr Alter als Voraussetzung für eine Ehe gegeben ist.

    Insofern wäre eine Zwangsheirat rechtlich gesehen in D genauso rechtens weil es in einem anderem Staat zulässig ist.

    Dies widerspricht sich dann aber in der Beurteilung und von daher sollte man dann eben einfach nur nach deutschen Maßstäben urteilen wie sie auch die Deutschen unterliegen.
    Somit kommt man auch nicht mit Sharia- Gesetzen in die Bredrouille.
    Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
    sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.


    Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
    Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.


  5. #15
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    Standard AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.

    Vor allem im Familien- und Erbrecht fänden Normen der Scharia Anwendung.
    Warum dann nicht auch im Strafrecht? Bei Vergewaltigung Schniedel ab, bei Mord Rübe runter.
    Man pikt sich die für Musels genehmen "Normen" raus - einfach widerlich diese Jurisprudenz unserer Gesetze.

  6. #16
    Mitglied Benutzerbild von Stanley_Beamish
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    Standard AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Bernhard44, [Links nur für registrierte Nutzer]
    Das hat zwar eine Rechtsgrundlage ist aber alles andere als normal. Viele Gesetze (einschließlich Grundgesetz) müssten mal ordentlich ausgemistet werden.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  7. #17
    Ima explode! Benutzerbild von asdfasdf
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    Standard AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.

    Langsam frage ich mich, ob Deutschland überhaupt noch irgendeine Chance hat, vom Krebsgeschwür Islam wieder wegzukommen.

    Dass die Scharia in der BRD angewendet wird, überrascht mich wenig, es stimmt lediglich traurig ...
    Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf.

    Horch, die alten Eichen rauschen ...

  8. #18
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    Standard AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Bernhard44, [Links nur für registrierte Nutzer]
    Konsequenterweise müßte dann bei Jura-Examen auch das Scharia-Recht abgefragt werden, wenn dies bereits Teil unserer Rechtsordnung ist! Oder müßte man sich als Referendar in einem Wahabiten-Land zum deutschen Scharia-Fachanwalt ausbilden lassen?(

    kd
    Ukraine:"Es werden über 10 Millionen Menschen vermisst. Ich schätze, dass die Verluste in die Millionen gehen, nicht in die Hunderttausende. Es gibt keine Ressourcen in diesem Land, es gibt niemanden um zu kämpfen...Die Ukrainer verlieren diesen Krieg"
    Rajmund Andrzejczak, General und bis Oktober 2023 Chef des Generalstabs der polnischen Armee (19.03.24 RT)

  9. #19
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    Standard AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.

    Wenn zwei Menschen nach Scharia recht heiraten, warum sollte man sie dann nicht nach dem gleichen recht scheiden?
    Solange nicht gegen Grundrechte verstoßen wird...
    Sucht noch die jüdische Tochter eines Schwarzen und einer Sinti für die ultimative Rassenschande.

  10. #20
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    Standard AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.

    Zitat Zitat von henriof9 Beitrag anzeigen
    Wenn ich das jetzt aber richtig interpretiere :



    würde dies aber bedeuten, daß z.B. Ehen mit Minderjährigen hier in Deutschland also möglich sind, wenn die Braut z.B. aus einem Land kommt wo ihr Alter als Voraussetzung für eine Ehe gegeben ist.

    Insofern wäre eine Zwangsheirat rechtlich gesehen in D genauso rechtens weil es in einem anderem Staat zulässig ist.

    Dies widerspricht sich dann aber in der Beurteilung und von daher sollte man dann eben einfach nur nach deutschen Maßstäben urteilen wie sie auch die Deutschen unterliegen.
    Somit kommt man auch nicht mit Sharia- Gesetzen in die Bredrouille.
    Die Scharia kann im Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes nur soweit angewendet werden, wie sie nicht mit GG - Normen kollidiert.

    Dass eine iranische Frau bei der Scheidung 600 Goldmünzen beanspruchen kann, verstösst ganz sicher nicht gegen das GG, nach deutschen Recht kassieren die meisten geschiedenen Frauen langfristig wahrscheinlich sogar mehr - kommt drauf an, was für Goldmünzen da gemeint sind.

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