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Thema: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.

  1. #21
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    Standard AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.

    Zitat Zitat von Kaltduscher Beitrag anzeigen
    Konsequenterweise müßte dann bei Jura-Examen auch das Scharia-Recht abgefragt werden, wenn dies bereits Teil unserer Rechtsordnung ist! Oder müßte man sich als Referendar in einem Wahabiten-Land zum deutschen Scharia-Fachanwalt ausbilden lassen?(

    kd
    Wenn das ausländische Recht in dem konkreten Fall nicht leicht anzuwenden ist, kann das Gericht ein ausländisches Rechtsgutachten anfordern. Das kommt auch vor.

  2. #22
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    Standard AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.

    Zitat Zitat von Lotos Beitrag anzeigen
    Wenn zwei Menschen nach Scharia recht heiraten, warum sollte man sie dann nicht nach dem gleichen recht scheiden?
    Solange nicht gegen Grundrechte verstoßen wird...
    Wenn einem Dieb nach Scharia-Recht die Hand abgehackt werden soll, warum sollte man ihm sie hier nicht abhacken?(

    kd
    Ukraine:"Es werden über 10 Millionen Menschen vermisst. Ich schätze, dass die Verluste in die Millionen gehen, nicht in die Hunderttausende. Es gibt keine Ressourcen in diesem Land, es gibt niemanden um zu kämpfen...Die Ukrainer verlieren diesen Krieg"
    Rajmund Andrzejczak, General und bis Oktober 2023 Chef des Generalstabs der polnischen Armee (19.03.24 RT)

  3. #23
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    Standard AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Deutsche Gerichte könnten sich in diesen Fällen für nicht zuständig erklären. Sollen die Musel sich doch in ihren Heimatländern vor Gericht auseinandersetzen.
    Dazu käme auch meine Zustimmung.
    Hier ist Deutschland. Und wer hier leben will, nach was soll dieser sich Richten und halten? Nach deutschen Rechten.
    Nicht jeder Abgrund hat ein Geländer

    "In Deutschland gilt derjenige, der auf Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht."
    Kurt Tucholsky

  4. #24
    Ehemals Kaltduscher Benutzerbild von Esreicht!
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    Standard AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.

    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    Die Scharia kann im Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes nur soweit angewendet werden, wie sie nicht mit GG - Normen kollidiert.

    Dass eine iranische Frau bei der Scheidung 600 Goldmünzen beanspruchen kann, verstösst ganz sicher nicht gegen das GG, nach deutschen Recht kassieren die meisten geschiedenen Frauen langfristig wahrscheinlich sogar mehr - kommt drauf an, was für Goldmünzen da gemeint sind.
    Während sich die Frau nur bei Gründen, auf die sie keinen Einfluß hat, scheiden lassen kann, gilt beim Mann lediglich das dreimalige Aussprechen einer "Scheidungsformel", also Rechtsgrundsätze, die mit unseren nicht vereinbar sind. Das petze ich gleich der Schwarzer

    Die Scheidung ist im Islam grundsätzlich Männern und Frauen möglich, jedoch unter folgender Prämisse:
    „Von allen Dingen, die erlaubt sind, ist die Scheidung das Verwerflichste in den Augen Allahs.“
    – Sahi Bukhari
    Eine Ehescheidung durch die Frau (Chul', arab. Selbstloskauf der Frau aus der Ehe) ist nach klassischem islamischen Recht nur bei Gründen zulässig, auf die sie keinen Einfluss hat: mangelnder oder fehlender Unterhalt von Seiten des Ehemanns und sexuelle Vernachlässigung durch den Ehemann (drei Monate oder länger kein Geschlechtsverkehr). In diesen beiden Fällen muss sie Klage bei einem Richter erheben, der dann die Scheidung vollziehen kann.

    Der Ehemann kann sich durch das dreimalige Aussprechen der Scheidungsformel gültig scheiden. Für den Mann gilt die Regel, wonach die Scheidung endgültig vollzogen ist, wenn er gegenüber seiner Ehefrau unter Einhaltung geregelter Fristen zum dritten Mal eine Aussage getätigt hat, deren Form eindeutig auf die Absicht zur Beendigung des ehelichen Verhältnisses schließen lässt.
    Wenn wir nun auch schon in der Rechtssprechung auf weltweite Kulturen Rücksicht zu nehmen haben, frage ich mich, was eigentlich mit dem jahrzehntelangen dämlichen Integrationsgeschwätz erreicht werden sollte außer noch dümmlicherer Beschwichtigung von Fremdkulturen-Flutung-Kritikern!

    Und deshalb teile ich die Auffassung von @Stanley:

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Deutsche Gerichte könnten sich in diesen Fällen für nicht zuständig erklären. Sollen die Musel sich doch in ihren Heimatländern vor Gericht auseinandersetzen.
    kd
    Ukraine:"Es werden über 10 Millionen Menschen vermisst. Ich schätze, dass die Verluste in die Millionen gehen, nicht in die Hunderttausende. Es gibt keine Ressourcen in diesem Land, es gibt niemanden um zu kämpfen...Die Ukrainer verlieren diesen Krieg"
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  5. #25
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    Standard AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.

    Wie ich diesen Staat mittlerweile verachte.

  6. #26
    Mitglied Benutzerbild von henriof9
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    Standard AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.

    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    Die Scharia kann im Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes nur soweit angewendet werden, wie sie nicht mit GG - Normen kollidiert.

    Dass eine iranische Frau bei der Scheidung 600 Goldmünzen beanspruchen kann, verstösst ganz sicher nicht gegen das GG, nach deutschen Recht kassieren die meisten geschiedenen Frauen langfristig wahrscheinlich sogar mehr - kommt drauf an, was für Goldmünzen da gemeint sind.
    Sie kollidiert aber schon allein durch die Ungleichbehandlung welche durch islamisches echt und deutschem Recht ergeben.

    Im Beispiel der Morgengabe wird es doch deutlich.

    Wird, wie häufig, ein Großteil der Morgengabe erst mit Scheidung der Ehe zur Zahlung an die Ehefrau fällig, dient sie der Absicherung der Frau nach der Scheidung und beschränkt bei entsprechender Höhe indirekt die Möglichkeit des Ehemannes, einseitig die Scheidung auszusprechen.
    Sie hat also mit unserem deutschen Zugewinnausgleich nicht das Geringste zu tun da sie, islamisch gesehen, ja lediglich den Mann daran hindern soll einseitig die Scheidung auszusprechen, was in der deutschen Rechtsprechung wiederum nicht möglich ist.

    Und genau da fängt es doch an; das sie damit nicht nach dem Grundsatz " gleiches Recht für Alle " verfahren.
    Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
    sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.


    Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
    Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.


  7. #27
    bernhard44
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    Standard AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.

    Zitat Zitat von Lotos Beitrag anzeigen
    Wenn zwei Menschen nach Scharia recht heiraten, warum sollte man sie dann nicht nach dem gleichen recht scheiden?
    Solange nicht gegen Grundrechte verstoßen wird...
    können sie gern machen, aber dort wo sie nach diesem Recht geheiratet haben! Hier in Deutschland wird niemand nach dem recht der Scharia verheiratet, jedenfalls nicht rechtsgültig!.

  8. #28
    mitscharfenaugen Benutzerbild von ursula
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    Standard AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Deutsche Gerichte könnten sich in diesen Fällen für nicht zuständig erklären. Sollen die Musel sich doch in ihren Heimatländern vor Gericht auseinandersetzen.


    genau so. ansonsten polygamiefreigabe für alle. damit noch mehr weiber ohne eigene zuzahlung krankenversichert sind --- ganz ohne scharia.

    kotzen - kotzen - kotzen - die rechtsverdreher sind doch schon gekauft..... warum habe ich die sklaven von dubai vor mir....

    so wird es hier in wenigen jahren aussehen, nur die sklaven werden wir sein, wenn uns kein spartakus dazwischen kommt, und ich fürchte, wir haben die knechtschaft in den genen....

    habe die scharia- offenbarung aus dem spiegel [Links nur für registrierte Nutzer]

    wie kriegen wir den screenshot hin, falls dieses "versehen" korrigiert wird???
    Geändert von ursula (01.11.2010 um 12:47 Uhr)
    hallöchen

  9. #29
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    Standard AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.

    Zitat Zitat von PegBundy Beitrag anzeigen
    Warum dann nicht auch im Strafrecht? Bei Vergewaltigung Schniedel ab, bei Mord Rübe runter.
    Man pikt sich die für Musels genehmen "Normen" raus - einfach widerlich diese Jurisprudenz unserer Gesetze.

    Genau so ist es!
    Wenn schon, denn schon!
    Die deutsche Justiz ist genau so beliebig wie die deutsche Politik.

    Ich fürchte allerdings, dass Du (wir) noch darauf ein Weilchen darauf warten müssen bis die ersten islamischen Richter in unserem Rechtssystem in die "Instanzen" aufgerückt sind. Bei den GRÜNEN hat's ja auch so ca. 20 Jahre gedauert.
    Also: Geduld, Geduld ...!

  10. #30
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    Standard AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    mal sehen, wann der erste User auftaucht und uns erklärt, das dies alles völlig normal und im Sinne der Sache ist.
    Ich fände das völlig normal und gut in Sinne der Sache, wenn auch das Strafrecht für Musel die Scharia ist.

    Gut, dann laufen einige Hunderttausend mit nur einer Hand rum, aber wenn das die Tradition vorschreibt, ich hätte nichts dagegen

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