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Thema: Special!Weißbuch Klima 2009-Aktionsrahmen

  1. #1
    MAN-TC Benutzerbild von Nonkonform
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    Augenzwinkern Special!Weißbuch Klima 2009-Aktionsrahmen

    KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

    Brüssel, den 1.4.2009
    KOM(2009) 147 endgültig

    WEISSBUCH
    Anpassung an den Klimawandel: Ein europäischer Aktionsrahmen
    {SEK(2009) 386}
    {SEK(2009) 387}
    {SEK(2009) 388}

    INHALTSVERZEICHNIS
    1. Einleitung .................................................. .................................................. ........................... 3

    2. Warum eine Anpassungsstrategie? Und warum auf EU-Ebene? ........................................... 4

    2.1 Die Auswirkungen eines sich wandelnden Klimas............................................ .......... 4

    2.2 Die wirtschaftlichen Gründe für ein strategisches Anpassungskonzept ...................... 6

    2.3 Warum eine Aktion auf EU-Ebene? .................................................. .......................... 7
    3. Die vorgeschlagene EU-Rahmenregelung: Ziele und Aktion............................................ .... 7

    3.1 Schaffung einer Wissensgrundlage .................................................. ............................ 8

    3.2 Einbeziehung der Anpassungsfrage in die verschiedenen Politikbereiche der EU...... 9

    3.2.1 Verbesserung der Widerstandskraft von Gesundheits- und Sozialpolitiken.............. 10


    3.2.2 Verbesserung der Widerstandskraft von Land- und Forstwirtschaft ......................... 11


    3.2.3 Verbesserung der Widerstandskraft von Biodiversität, Ökosystemen und Gewässern
    .................................................. .................................................. ............................... 12

    3.2.4. Verbesserung der Widerstandskraft von Küsten- und Meeresgebieten ..................... 13

    3.2.5 Verbesserung der Widerstandskraft von Produktionssystemen und Infrastrukturen. 14
    4. Instrumente - Finanzierung
    .................................................. ................................................ 15

    5. Handeln in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten .................................................. ............. 16


    6. Aussenpolitische Dimension und laufende Arbeiten im Rahmen der
    Klimarahmenkonvention (UNFCCC) .................................................. ...................... 17


    7. Schlussfolgerungen - Perspektiven .................................................. .................................... 18



    1.EINLEITUNG

    Der Klimawandel verursacht einen Anstieg der Land- und Meerestemperaturen und nimmt
    Einfluss auf Niederschlagsmengen und Niederschlagsmuster. Die Folgen sind ein Anstieg des
    globalen durchschnittlichen Meeresspiegels, eine voraussichtliche Beschleunigung der
    Küstenerosion und zunehmend schwere wetterbedingte Naturkatastrophen. Die sich
    verändernden Wasserspiegel, -temperaturen und –strömungen wiederum nehmen Einfluss auf
    die Nahrungsmittelproduktion, die Gesundheit, Industrie und Verkehr und gefährden die
    Unversehrtheit des Ökosystems. Der Klimawandel wird spürbare wirtschaftliche und soziale
    Auswirkungen zeitigen und einige Regionen und Sektoren stärker treffen als andere.
    Bestimmte Bevölkerungsgruppen (ältere Menschen, Behinderte, einkommensschwache
    Haushalte) dürften die Folgen des Klimawandels ebenfalls stärker zu spüren bekommen.
    Die Bewältigung des Klimawandels erfordert eine zweigleisige Reaktion. Zunächst und an
    erster Stelle gilt es, die Emissionen von Treibhausgasen (THG) zu verringern (d. h.
    „Klimaschutzmaßnahmen“ zu treffen); in einem zweiten Schritt muss gehandelt werden, d. h.
    es sind „Anpassungsmaßnahmen“ erforderlich, um die unvermeidbaren Folgen des
    Klimawandels zu bewältigen. Die jüngst verabschiedeten Rechtsvorschriften der EU im
    Bereich Klimawandel sehen konkrete Maßnahmen vor, mit denen die EU ihrer
    Selbstverpflichtung, die Emissionen bis 2020 auf 20 % unterhalb des Niveaus von 1990 zu
    senken, nachkommen will, und können geändert werden, um eine Emissionsverringerung von
    30 % zu erreichen, wenn im Rahmen eines internationalen Übereinkommens vereinbart wird,
    dass andere Industriestaaten vergleichbare Reduktionen erwirken und wirtschaftlich
    fortgeschrittenere Entwicklungsländer entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und
    Fähigkeiten einen angemessenen Beitrag leisten. Selbst wenn es der Staatengemeinschaft
    gelingen sollte, die THG-Emissionen zu begrenzen und anschließend zu reduzieren, braucht
    unser Planet dennoch Zeit, um sich von den Klimaauswirkungen der bereits in die
    Atmosphäre freigesetzten Treibhausgase zu erholen. Die Menschheit wird noch mindestens
    50 Jahre lang mit den Folgen des Klimawandels zu kämpfen haben. Anpassungsmaßnahmen
    sind daher unerlässlich.
    Vereinzelte Anpassungsbemühungen laufen bereits. Um sicherzustellen, dass in allen
    Sektoren und auf allen Regierungsebenen rechtzeitig kohärente und wirksame
    Anpassungsmaßnahmen getroffen werden, ist jedoch ein strategischerer Ansatz erforderlich.
    Dieses Weißbuch gibt den Rahmen vor, mit dem die Anfälligkeit der EU gegenüber den
    Auswirkungen des Klimawandels gemindert werden soll. Es stützt sich auf die Ergebnisse der
    weitreichenden Konsultation, die 2007 mit dem Grünbuch über die Anpassung an den
    Klimawandel in Europa1 lanciert wurde, sowie weitere Forschungsarbeiten, mit denen
    Maßnahmen herausgearbeitet wurden, die auf kurze Sicht notwendig sind. Dieser Rahmen
    soll im Zuge des Verfügbarwerdens weiterer Erkenntnisse ausgebaut werden. Er wird die
    Maßnahmen der Mitgliedstaaten ergänzen und vor allem in Entwicklungsländern
    internationale Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel fördern. Die EU erarbeitet
    zurzeit mit anderen Partnerländern im Rahmen der UNFCCC2 ein
    Klimaschutzübereinkommen für die Zeit nach 2012, das sowohl Anpassungs- als auch
    Klimaschutzfragen regeln wird. Die diesbezüglichen Vorschläge der Kommission sind in der
    1 KOM(2007) 354.
    2 Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen.

  2. #2
    MAN-TC Benutzerbild von Nonkonform
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    Standard AW: Special!Weißbuch Klima 2009-Aktionsrahmen

    Mitteilung „Ein umfassendes Klimaschutzübereinkommen als Ziel für Kopenhagen“3
    dargelegt.
    Die Verbesserung der Klimaresistenz der EU bedeutet auch eine Chance, in eine
    kohlenstoffarme Wirtschaft zu investieren, beispielsweise durch Förderung der
    Energieeffizienz und der Einführung grüner Produkte. Hierin liegt eines der wichtigsten Ziele
    des Europäischen Konjunkturprogramms, das die Gegenmaßnahmen der EU zur
    Wirtschaftskrise darlegt und uns zu einer kreativen, wissensbasierten Wirtschaft führen soll.
    Zugleich können wir strukturelle Änderungen durch eine modernisierte europäische
    Infrastruktur erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft verbessern.
    Die Erarbeitung der Rahmenregelung war ein Querschnittsprojekt, und diesem Weißbuch
    liegen drei sektorbezogene Arbeitspapiere (Landwirtschaft4, Gesundheit5 und Wasser, Küsten
    und Meeresgebiete6) bei. Es besteht die Möglichkeit, dass künftig weitere sektorbezogene
    Arbeitspapiere vorgelegt werden.
    2.WARUM EINE ANPASSUNGSSTRATEGIE? UND WARUM AUF EU-EBENE?
    2.1 Die Auswirkungen eines sich wandelnden Klimas
    Je nach Region zeitigt der Klimawandel Auswirkungen unterschiedlicher Intensität. In Europa
    sind die südlichen Regionen, der Mittelmeerraum, Regionen in äußerster Randlage sowie
    arktische Gebiete am anfälligsten. Auch Berggebiete und insbesondere die Alpen, Inseln,
    Küsten- und Stadtgebiete sowie dicht besiedelte Überschwemmungsgebiete werden mit
    besonderen Problemen konfrontiert. Außerhalb Europas werden Entwicklungsländer
    (einschließlich kleine Inselstaaten) nach wie vor besonders anfällig sein.
    Der Klimawandel wird verschiedene Sektoren treffen. In der Landwirtschaft werden sich die
    erwarteten Klimaänderungen auf Ackererträge, Herdenführung und Produktionsstandorte
    auswirken. Infolge der erhöhten Wahrscheinlichkeit und Intensität von Wetterextremen wird
    das Risiko von Ernteausfällen beträchtlich steigen. Auch Böden werden betroffen sein, denn
    es wird zum Abbau organischer Substanzen kommen, jener Stoffe, die die Bodenfruchtbarkeit
    nachhaltig beeinflussen. Zu den Auswirkungen der Klimaänderung auf die Wälder dürften
    auch Veränderungen des Zustands und der Produktivität der Wälder sowie der geografischen
    Verbreitung bestimmter Baumarten zählen. Der Klimawandel wird für den Fischerei- und
    Aquakultursektor ein zusätzlicher Stressfaktor sein. Auch Küsten und marine
    Ökosysteme werden stark betroffen sein. Die Küstenerosion wird sich (Fortsetzung)

    beschleunigen, und
    existierende Schutzmaßnahmen reichen möglicherweise nicht mehr aus. Unter diesem
    Gesichtspunkt sollten Inseln und Gebiete in äußerster Randlage besonders berücksichtigt
    werden.
    Im Sektor Energie wird der Klimawandel sowohl die Energieproduktion als auch die
    Energienachfrage unmittelbar beeinflussen. Treten die prognostizierten Auswirkungen der
    Klimaänderung auf Niederschläge und Gletscherschmelze ein, so könnte die Erzeugung von
    Wasserenergie in Nordeuropa um mehr als 5 % zunehmen und in Südeuropa um 25 % oder
    3 KOM(2009) 39 vom 28.1.2009.
    4 SEK(2009)417.
    5 SEK(2009)416.
    6 SEK(2009)386.

  3. #3
    MAN-TC Benutzerbild von Nonkonform
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    Standard AW: Special!Weißbuch Klima 2009-Aktionsrahmen

    mehr zurückgehen7. Niederschlagsrückgänge und Hitzewellen dürften auch den Kühlprozess
    von Wärmekraftwerken negativ beeinflussen. Auf der Nachfrageseite werden die immer
    häufiger vorkommenden Hitzerekorde im Sommer und der damit einhergehende
    Kühlungsbedarf sowie die Folgen von Wetterextremen vor allem die Stromversorgung
    beeinträchtigen.
    Wetterextreme haben enorme wirtschaftliche und soziale Auswirkungen. Sie schädigen
    Infrastrukturen (im Bau-, Verkehrs-, Energie- und Wasserversorgungssektor) und stellen
    besonders für dicht besiedelte Gebiete eine Gefahr dar. Durch den Anstieg des Meeresspiegels
    könnte sich die Lage verschlimmern. Für terrestrische Gebiete und Meeresgebiete wird ein
    strategischeres, langfristig angelegtes Raumplanungskonzept notwendig sein, auch in den
    Politikbereichen Verkehr, regionale Entwicklung, Industrie, Tourismus und Energie.
    Auch der Tourismus dürfte unter dem Rückgang der Schneedecke in den Alpengebieten und
    den steigenden Temperaturen im Mittelmeerraum leiden. Nicht nachhaltige Formen des
    Tourismus können die negativen Auswirkungen des Klimawandels noch verschlimmern.
    Die sich ändernden Wetterverhältnisse werden für Menschen, Tiere und Pflanzen auch
    schwerwiegende gesundheitliche Auswirkungen haben. Mit immer häufiger eintretenden
    Katastrophenereignissen könnten wetterbedingte Todes- und Krankheitsfälle zunehmen.
    Klimaänderungen könnten auch die Verbreitung von schweren Infektions- und Vektor-
    Krankheiten, einschließlich Zoonosen8, beschleunigen. Sie beeinträchtigen das Wohlbefinden
    von Tieren und könnten sich auch auf die Pflanzengesundheit auswirken, indem sie neue oder
    migrante Schadorganismen begünstigen, die ihrerseits den Handel mit Tieren, Pflanzen und
    ihren Erzeugnissen beeinträchtigen könnten.
    Der Klimawandel wird die Qualität und Verfügbarkeit von Wasserressourcen spürbar
    beeinflussen und somit zahlreiche Sektoren, darunter die Lebensmittelindustrie, treffen, für
    die Wasser eine ausschlaggebende Rolle spielt. Über 80 % der landwirtschaftlichen
    Nutzfläche sind regenabhängig. Auch die Nahrungsmittelerzeugung hängt für
    Bewässerungszwecke von Wasserressourcen ab. Wassermangel ist in vielen Teilen Europas
    bereits heute ein Problem, und die Lage dürfte sich im Zuge des Klimawandels weiter
    verschlechtern: Es wird damit gerechnet, dass die wasserarmen Gebiete Europas von 19 %
    (heutiger Stand) auf 35 % im Jahr 2070 zunehmen werden. Dadurch könnte sich auch der
    Migrationsdruck erhöhen.
    Der Klimawandel wird den Rückgang der Ökosysteme, einschließlich mariner
    Ökosysteme, und der biologischen Vielfalt unaufhaltsam vorantreiben und dabei Arten
    treffen sowie Ökosysteme und die von ihnen erbrachten Ökosystemdienstleistungen, auf die
    unsere Gesellschaft angewiesen ist, erheblich beeinflussen. Ökosysteme spielen bei der
    Klimaregulierung insofern eine unmittelbare Rolle, als Torfmoore, Feuchtgebiete und
    Tiefseegebiete für die Lagerung von Kohlenstoff von Bedeutung sind. Darüber hinaus bieten
    Salzmarsch-Ökosysteme und Dünen Schutz vor Stürmen. Andere Ökosystemdienstleistungen
    wie die Bereitstellung von Trinkwasser, Nahrung und Baumaterialien werden ebenfalls
    betroffen sein, und der Zustand der Ozeane kann sich durch Säuerung verschlechtern.
    Bestimmte Flächennutzungspraktiken und Planungsbeschlüsse (z. B. Bebauung von
    Hochwassergebieten) sowie die nicht nachhaltige Nutzung der Meere (z. B. durch
    7 EUA-GFS-WHO — Impacts of Europe’s Changing Climate) — 2008 Indicator-based assessment
    Report 4/2008.
    8 Zoonosen sind von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten.

  4. #4
    MAN-TC Benutzerbild von Nonkonform
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    Standard AW: Special!Weißbuch Klima 2009-Aktionsrahmen

    Überfischen) haben Ökosysteme und sozioökonomische Systeme gegenüber dem
    Klimawandel anfälliger gemacht und ihre Anpassungsfähigkeit verringert.
    Die Herausforderung für politische Entscheidungsträger besteht darin, diese
    Klimaauswirkungen zu verstehen und politische Maßnahmen auszuarbeiten und umzusetzen,
    die ein optimales Anpassungsniveau gewährleisten. Strategien, deren Schwerpunkt auf die
    Bewirtschaftung und Erhaltung von Wasser-, Boden- und biologischen Ressourcen gelegt
    wird, um Ökosysteme gesund, voll funktionsfähig und gegenüber dem Klimawandel resistent
    zu halten bzw. diesen Zustand wiederherzustellen, sind eine Möglichkeit, die Folgen des
    Klimawandels zu bewältigen, und können auch, wie dies in einer kürzlich angenommenen
    Mitteilung der Kommission angesprochen wird9, zur Katastrophenverhütung beitragen. Es
    scheint erwiesen10, dass der Anpassungsprozess wirksamer ist, wenn auf die Fähigkeit der
    Natur, Belastungen für Stadt- oder Landgebiete aufzufangen oder unter Kontrolle zu bringen,
    geachtet und der Schwerpunkt nicht nur auf physische Infrastrukturen gelegt wird. Grüne
    Infrastrukturen11 können bei der Anpassung eine ausschlaggebende Rolle spielen, denn sie
    stellen unter extremen Klimabedingungen sozial und wirtschaftlich wichtige Ressourcen
    bereit. Sie verbessern beispielsweise die Kohlenstoff- und Wasserrückhaltungskapazität der
    Böden, speichern Wasser in natürlichen Systemen und mildern so die Auswirkungen von
    Dürre und wirken Überschwemmungen, Bodenerosion und Wüstenbildung entgegen.
    Aktion (EU und Mitgliedstaaten)
    – Förderung von Strategien, die unter den Gesichtspunkten Gesundheit, Infrastrukturen und
    produktive Bodenfunktionen die Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel unter
    anderem durch eine bessere Bewirtschaftung von Wasserressourcen und Ökosystemen
    erhöhen.
    2.2 Die wirtschaftlichen Gründe für ein strategisches Anpassungskonzept
    Einige Privatpersonen und Unternehmen (vor allem in wetterabhängigen Sektoren wie
    Landwirtschaft, Tourismus) können in der Lage sein, auf Marktsignale oder durch den
    Klimawandel bedingte Umweltveränderungen zu reagieren („autonome Anpassung“). Es
    lassen sich jedoch verschiedene Gründe dafür anführen, warum eine autonome Anpassung
    kaum zu einer optimalen Anpassung werden kann. Dazu zählen Unsicherheit, unzulängliche
    Information und finanzielle Zwänge. Diese Faktoren bedeuten, dass die Verantwortung für
    Anpassungsbemühungen nicht nur bei Privatpersonen und Unternehmen liegen darf.
    Außerdem besteht bei einigen Anpassungsmaßnahmen die Gefahr, dass sie die Anfälligkeit
    verstärken anstatt sie zu mildern. Als Beispiele für eine solche „Fehlanpassung“ seien der
    Anstieg des Meeresspiegels oder Infrastrukturen zum Hochwasserschutz genannt, die
    möglicherweise die natürliche Dynamik von Küsten- und Flusssystemen stören, ebenso wie
    Kühl- oder Wasserversorgungstechnologien, die den Energieverbrauch steigern können.
    9 KOM(2009) 82: Ein Gemeinschaftskonzept zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen
    verursachten Katastrophen.
    10 Siehe Folgenabschätzung „The Green Infrastructure Approach“, Kapitel 4.1, S. 29.
    11 Unter dem Begriff „Grüne Infrastruktur“ ist ein Verbundnetz aus Naturgebieten, einschließlich
    bestimmten landwirtschaftlich genutzten Flächen (wie Alleen, Feuchtgebiete, Parks, Schutzwälder und
    Gemeinschaften heimischer Pflanzen) und aus Meeresgebieten zu verstehen, die Sturmfluten,
    Temperaturen, Hochwasserrisiken und die Qualität von Wasser Luft und Ökosystem auf natürliche
    Weise regulieren.

  5. #5
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    Standard AW: Special!Weißbuch Klima 2009-Aktionsrahmen

    Präventivmaßnahmen erbringen außerdem deutliche wirtschaftliche, ökologische und soziale
    Vorteile, denn sie greifen potenziellen Auswirkungen vor und minimieren das Risiko für
    Ökosysteme, menschliche Gesundheit, Wirtschaft und Infrastrukturen. Obgleich über die
    Kosten der Anpassung spezifischere Informationen erforderlich sind, deuten verschiedene
    Quellen12 bereits heute darauf hin, dass die Kosten des Handelns zur Bewältigung des
    Klimawandels (einschließlich Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen) sehr viel niedriger
    sein werden als die mittel- bis langfristigen Kosten des Nichthandelns.
    2.3 Warum eine Aktion auf EU-Ebene?
    Da die Auswirkungen des Klimawandels in verschiedenen Regionen unterschiedlich schwer
    ausfallen, werden die meisten Anpassungsmaßnahmen auf nationaler, regionaler oder lokaler
    Ebene getroffen. Letztere lassen sich jedoch durch einen integrierten und koordinierten
    Ansatz auf EU-Ebene flankieren und verstärken.
    Die Rolle der EU ist besonders groß, wenn die Auswirkungen des Klimawandels die Grenzen
    einzelner Länder überschreiten (z. B. bei Flusseinzugsgebieten, Meeresbecken und
    biogeografischen Regionen). Die Anpassung erfordert Solidarität13 unter den EUMitgliedstaaten,
    um sicherzustellen, dass benachteiligte und die vom Klimawandel am
    stärksten betroffenen Regionen in der Lage sind, die zur Anpassung erforderlichen
    Maßnahmen zu treffen. In bestimmten Sektoren (z. B. Landwirtschaft, Wasserwirtschaft,
    Biodiversität, Fischerei und Energienetze), die über den Binnenmarkt und gemeinsame
    Politiken auf EU-Ebene eng miteinander verknüpft sind, wird darüber hinaus eine
    koordinierte Gemeinschaftsaktion notwendig sein.
    Nach Artikel 4 der UNFCCC14 muss alles Notwendige getan werden, um nationale oder
    regionale Anpassungsstrategien zu erarbeiten. Eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten haben
    bereits nationale Strategien festgelegt, andere hingegen nicht. Die EU ist gut platziert, die
    Koordinierung und den Austausch bewährter Praktiken in Fragen des Klimawandels zwischen
    den Mitgliedstaaten zu erleichtern.
    3. DIE VORGESCHLAGENE EU-RAHMENREGELUNG: ZIELE UND AKTION
    Ziel des EU-Anpassungsrahmens ist es, die Widerstandskraft der EU gegenüber dem
    Klimawandel so zu verbessern, dass seine Folgen bewältigt werden können. Die
    Rahmenregelung wird dem Subsidiaritätsprinzip und den übergeordneten Zielen der EU in
    Bezug auf nachhaltige Entwicklung Rechnung tragen.
    12 Economic Aspects of Adaptation to Climate Change (OECD, 2008) und Stern Review on the Economics
    of Climate Change (HM Treasury, 2006).
    13 Artikel 2 des EU-Vertrags.
    14 Artikel 4: „Alle Vertragsparteien werden unter Berücksichtigung ihrer gemeinsamen, aber
    unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und ihrer speziellen nationalen und regionalen
    Entwicklungsprioritäten, Ziele und Gegebenheiten … b) ... nationale und gegebenenfalls regionale
    Programme erarbeiten, umsetzen, veröffentlichen und regelmäßig aktualisieren, in denen Maßnahmen
    zur Abschwächung der Klimaänderungen durch die Bekämpfung anthropogener Emissionen aller nicht
    durch das Montrealer Protokoll geregelten Treibhausgase aus Quellen und den Abbau solcher Gase
    durch Senken sowie Maßnahmen zur Erleichterung einer angemessenen Anpassung an die
    Klimaänderungen vorgesehen sind;“.

  6. #6
    MAN-TC Benutzerbild von Nonkonform
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    Standard AW: Special!Weißbuch Klima 2009-Aktionsrahmen

    Die Rahmenregelung der EU soll in Phasen umgesetzt werden. So ist vorgesehen, dass in
    Phase 1 (2009-2012) die Grundlage für eine umfassende EU-Anpassungsstrategie gelegt wird,
    welche in Phase 2, die 2013 anläuft, umgesetzt werden soll.
    Phase 1 wird sich durch vier Aktionsschwerpunkte auszeichnen: 1) Schaffung einer soliden
    Wissensgrundlage über die Auswirkungen und Folgen des Klimawandels für die EU,
    2) Einbeziehung des Aspekts der Anpassung in wichtige Politikbereiche der EU;
    3) Kombination politischer Instrumente (marktgestützte Instrumente, Leitlinien, öffentlichprivate
    Partnerschaften), um sicherzustellen, dass der Anpassungsprozess effektiv abläuft, und
    4) Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich Anpassung. Im Interesse des
    Erfolgs von Phase 1 müssen EU-, nationale, regionale und lokale Behörden eng
    zusammenarbeiten.
    Die in diesem Weißbuch dargelegten Vorschläge betreffen Aktionen, die unbeschadet der
    künftigen Struktur des EU-Haushalts und des aktuellen und künftigen mehrjährigen
    Finanzrahmens in der ersten Phase durchgeführt werden sollen.
    3.1 Schaffung einer Wissensgrundlage
    Damit über die beste Anpassungsmethode entschieden werden kann, ist der Zugang zu
    verlässlichen Daten über die wahrscheinlichen Auswirkungen des Klimawandels, die damit
    zusammenhängenden sozioökonomischen Aspekte sowie die Kosten und Nutzen
    verschiedener Anpassungsoptionen unerlässlich. Es muss mehr über Klimaauswirkungen und
    Klimaanfälligkeit in Erfahrung gebracht werden, damit angemessene politische
    Entscheidungen getroffen werden können. Die so geschaffene Wissensbasis sollte anderen
    Ländern und vor allem Entwicklungsländern zugänglich gemacht werden.
    Es existieren bereits umfangreiche Informationen und Forschungsergebnisse, die von den
    Mitgliedstaaten jedoch nicht ausgetauscht werden. Eine wirksame Methode zur Verbesserung
    des Wissensmanagements wäre ein Vermittlungsmechanismus, der als IT-Tool und
    Datenbank für Klimaauswirkungen, Anfälligkeit und bewährte Anpassungspraktiken fungiert.
    Der Vermittlungsmechanismus würde zum Gemeinsamen Umweltinformationssystem15
    beitragen, einer gemeinsamen Initiative, mit der die Europäische Kommission und die
    Europäische Umweltagentur (EUA) zusammen mit den Mitgliedstaaten ein integriertes
    gemeinsames und EU-weites Umweltinformationssystem schaffen wollen16. Der
    Mechanismus würde sich auch auf geografische Informationen der Plattform für weltweite
    Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) stützen.
    Für ein besseres Verständnis der Auswirkungen des Klimawandels und zur Entwicklung von
    Kompetenzen, Methoden und Technologien zur Folgenbewältigung ist eine proaktive
    Forschungs- und Bildungspolitik ein Muss. Ein kürzlich angenommenes Arbeitsdokument der
    Kommissionsdienststellen17 enthält ausführliche Informationen über den Forschungsbedarf,
    auch auf dem Gebiet des Klimawandels und der Anpassung. Der Klimawandel wird auch für
    15 KOM(2008) 46.
    16 Der Vermittlungsmechanismus würde an andere Datenspeicher wie das Europäische maritime
    Beobachtungs- und Datennetzwerk, die Dürrebeobachtungsstelle, das Europäische
    Waldbrandinformationssystem, EuroHeat (Tool zur Berechnung der Eintrittswahrscheinlichkeit von
    Hitzewellen) angeschlossen. Die volle Unterstützung und aktive Beteiligung der Mitgliedstaaten ist
    dabei unerlässlich. Andere Organisationen wie das Europäische Innovations- und Technologieinstitut
    könnten zum Vermittlungsmechanismus beitragen.
    17 Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen, SEK(2008) 3104.

  7. #7
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    Standard AW: Special!Weißbuch Klima 2009-Aktionsrahmen

    das kürzlich ins Leben gerufene Europäische Innovations- und Technologieinstitut, in dessen
    Rahmen eine Wissens- und Innovationsgemeinschaft für Klimawandel und Anpassung
    eingerichtet werden soll, ein Arbeitsschwerpunkt sein.
    Auf Informations- und Kommunikationstechnologien beruhende Methoden, Modelle,
    Datensätze und Prognosetechnologien helfen, Klimaauswirkungen zu verstehen und
    vorherzusagen, Anfälligkeiten aufzuzeigen und geeignete Anpassungsmaßnahmen
    herauszuarbeiten. Um diese Werkzeuge zu entwickeln, sind weitere Arbeiten erforderlich. In
    Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten muss die Anfälligkeit gegenüber einer ganzen Reihe
    klimatischer Szenarien und in unterschiedlichen geografischen Maßstäben bewertet werden,
    damit möglichst maßgeschneiderte Anpassungsmaßnahmen festgelegt werden können. Die
    Kommission prüft zurzeit Möglichkeiten, um Klimaauswirkungen und
    Anpassungsmaßnahmen besser überwachen zu können (Entwicklung von
    Anfälligkeitsindikatoren). Auch die Kosten und Nutzen der Anpassung müssen dringend
    genauer beziffert werden.
    Soweit bestimmte Mitgliedstaaten bei der Erforschung von Anpassungsmöglichkeiten eine
    Vorreiterrolle spielen, sollte auch die Koordination verbessert werden.
    Aktion (EU und Mitgliedstaaten)
    – Treffen aller erforderlichen Vorkehrungen, um bis 2011 einen
    Vermittlungsmechanismus einzurichten.
    – Entwicklung von Methoden, Modellen, Datensätzen und Prognosetechnologien bis
    2011.
    – Entwicklung von Indikatoren zur besseren Überwachung der Auswirkungen des
    Klimawandels, auch auf die Anfälligkeit, sowie der Anpassungsfortschritte bis 2011.
    – Bewertung der Kosten und Nutzen der verschiedenen Anpassungsoptionen bis 2011.
    3.2 Einbeziehung der Anpassungsfrage in die verschiedenen Politikbereiche der EU
    Die Anpassung an den Klimawandel muss in alle EU-Politiken einfließen. Dieser Prozess
    muss sorgfältig vorbereitet werden und wissenschaftlich und ökonomisch fundiert sein. Für
    jeden Politikbereich sollte überprüft werden, wie die jeweilige Politik zwecks Erleichterung
    der Anpassung neu ausgerichtet oder geändert werden kann. Anpassungsoptionen werden von
    Sektor zu Sektor unterschiedlich sein und müssen in manchen Fällen finanziert werden. Für
    jeden Sektor werden weitere Arbeiten erforderlich sein, um ein besseres Verständnis der
    Klimaauswirkungen zu erreichen, Reaktionsmöglichkeiten zu beurteilen und die notwendigen
    Finanzmittel bereitzustellen. Mit dieser Überprüfung sollte in Phase 1 (2009-2012) begonnen
    werden.
    Für jeden Politikbereich sind die folgenden Schlüsselfragen zu beantworten:
    • Welches sind die tatsächlichen und die potenziellen Auswirkungen des Klimawandels in
    dem betreffenden Sektor?
    • Wie hoch sind die Kosten des Handelns/Nichthandelns?

  8. #8
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    Standard AW: Special!Weißbuch Klima 2009-Aktionsrahmen

    • Wie wirken sich Maßnahmenvorschläge auf politische Maßnahmen in anderen Sektoren
    aus und wie ist ihre Wechselwirkung mit diesen Maßnahmen?
    Ungeachtet dieser Fragen und angesichts der prognostizierten Auswirkungen, vor allem in
    wichtigen Politikbereichen der EU, ist eine frühzeitige Anpassung unerlässlich. Bei den
    nachstehend beschriebenen Sektoren handelt es sich um Bereiche, in denen die EU politisch
    stark eingebunden ist und Anpassungsstrategien mit genauen Aktionsvorgaben erforderlich
    sind. Vorrang sollten Anpassungsmaßnahmen erhalten, die ungeachtet der Unsicherheit
    künftiger Prognosen soziale und/oder wirtschaftliche Nettovorteile erbringen (No-regret-
    Maßnahmen). Priorität sollte auch Maßnahmen eingeräumt werden, die sowohl unter
    Klimaschutz- als auch unter Anpassungsgesichtspunkten von Vorteil sind.
    3.2.1 Verbesserung der Widerstandskraft von Gesundheits- und Sozialpolitiken
    Die EU-Gesundheitsstrategie18 sieht Anpassungsmaßnahmen vor. Die wichtigsten politischen
    Maßnahmen sollten zwar von den Mitgliedstaaten getroffen werden, doch sollten die
    Mitgliedstaaten von der EU durch Maßnahmen im Rahmen des EU-Gesundheitsprogramms19
    und durch andere Mittel im Sinne von Artikel 152 des Vertrags20 unterstützt werden.
    Zusammen mit der WHO und EU-Agenturen sollten Möglichkeiten eruiert werden, die
    Auswirkungen des Klimawandels auf die menschliche Gesundheit angemessen zu
    überwachen und unter Kontrolle zu bringen, z. B. durch epidemiologische Überwachung und
    Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten und der Auswirkungen von Extremereignissen.
    Genauere Einzelheiten werden in einem spezifischen Arbeitsdokument zum Thema
    Gesundheit und Anpassung an den Klimawandel gegeben.
    Die Folgen für die Tiergesundheit müssen im Wesentlichen auf Ebene des Haltungsbetriebs
    bewältigt werden, wobei der Tierbesatzdichte bestimmter Regionen und den aktuellen
    Bewegungen lebender Tiere Rechnung zu tragen ist. Mit der Tiergesundheitsstrategie der
    Gemeinschaft21 soll der Seuchenbekämpfung, der Verbesserung der Datenerfassung und der
    Verstärkung der existierenden Tierseuchenüberwachung Priorität eingeräumt werden. Der
    Schwerpunkt der Strategie liegt weniger auf Bekämpfungs- als auf Verhütungsmaßnahmen
    (z. B. biologische Sicherheit), und es wird geprüft, inwieweit der Klimawandel das Auftreten
    von Tierseuchen beeinflusst.
    Im sozialen Bereich gibt es zunehmend Anhaltspunkte dafür, dass diejenigen mit weniger
    Ressourcen anfälliger gegenüber den Klimaauswirkungen sind. Für den Erfolg von
    Anpassungsmaßnahmen ist es ausschlaggebend, dass die Last der Anpassung gerecht verteilt
    ist und Auswirkungen auf die Arbeitsplätze und die Lebensqualität niederer
    Einkommensgruppen berücksichtigt werden. Existierende gesellschafts- und
    beschäftigungspolitische Prozesse der EU müssen der sozialen Komponente von
    Anpassungsmaßnahmen Rechnung tragen und alle Sozialpartner einbinden.
    18 Weißbuch - Gemeinsam für die Gesundheit: Ein strategischer Ansatz der EU (KOM(2007) 630.
    19 Beschluss Nr. 1350/2007/EG vom 23.10.2007, ABl. L 301.
    20 Artikel 152 des Vertrags: „Bei der Festlegung und Durchführung aller Politiken und Maßnahmen der
    Union wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt.“
    21 KOM(2007) 539.

  9. #9
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    Standard AW: Special!Weißbuch Klima 2009-Aktionsrahmen

    3.2.2 Verbesserung der Widerstandskraft von Land- und Forstwirtschaft
    Da die meisten Flächen in der EU von Landwirten bewirtschaftet werden, fällt der GAP im
    Anpassungsprozess eine zentrale Rolle zu, nicht nur, weil sie Landwirte dabei unterstützt,
    ihre Produktion dem sich wandelnden Klima anzupassen, sondern auch, indem sie dazu
    beiträgt, dass je nach Art der Flächenbewirtschaftung eine breitere Palette von
    Ökosystemdienstleistungen bereitgestellt wird. Deshalb sollten die Mitgliedstaaten ermutigt
    werden, die Klimaanpassung in die drei Ziele für die ländliche Entwicklung – Verbesserung
    der Wettbewerbsfähigkeit, der Umwelt und der Lebensqualität in ländlichen Gebieten -
    einzubeziehen. Außerdem könnte die Durchführbarkeit von Maßnahmen in einem über die
    Betriebsebene hinausgehenden territorialen Maßstab geprüft werden. Das System für
    landwirtschaftliche Betriebsberatung könnte herangezogen werden, um Wissen zu verbreiten
    und die Übernahme neuer Bewirtschaftungsmethoden und –technologien zu fördern, die die
    Anpassung an den Klimawandel erleichtern.
    Ganz allgemein sollte untersucht werden, ob die GAP einen angemessenen Rahmen für eine
    nachhaltige Produktion gewährleisten und es dem Agrarsektor auf diese Weise ermöglichen
    könnte, den Herausforderungen des sich wandelnden Klimas zu begegnen. Dazu müsste unter
    anderem geprüft werden, welche Kriterien für Wasserquantität und -qualität stärker in
    relevante GAP-Instrumente einbezogen werden sollten, und die Wassernutzung durch
    landwirtschaftliche Betriebe in wasserarmen Regionen müsste effizienter werden. Die Frage
    einer etwaigen Unterstützung von Agrarbetrieben, die gegenüber den Auswirkungen des
    Klimawandels besonders anfällig sind, sollte ebenfalls geprüft werden. Genauere Einzelheiten
    sind in einem spezifischen Arbeitsdokument zum Thema Gesundheit und Anpassung an den
    Klimawandel enthalten. In jedem Fall muss der potenzielle Anpassungsbeitrag der GAP auch
    bei der Überprüfung der GAP für die Zeit nach 2013 berücksichtigt werden.
    In Bezug auf Wälder könnten die klimabezogenen Aspekte der EU-Forststrategie aktualisiert
    werden; im Rahmen des Forstaktionsplans der EU sollte eine Debatte über die Optionen für
    ein EU-Konzept zum Schutz der Wälder und für Waldinformationssysteme lanciert werden.
    Aktion (EU und Mitgliedstaaten)
    – Sicherstellung, dass Anpassungs- und Wasserbewirtschaftungsmaßnahmen in
    nationale Strategien und Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums (2007-
    2013) einbezogen werden.
    – Prüfung der Frage, wie die Anpassung an den Klimawandel in die drei Ziele für die
    ländliche Entwicklung einbezogen werden kann, und angemessene Unterstützung der
    nachhaltigen Produktion, auch unter dem Gesichtspunkt des Beitrags der GAP zur
    effizienten Wassernutzung in der Landwirtschaft.

  10. #10
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    Standard AW: Special!Weißbuch Klima 2009-Aktionsrahmen

    – Prüfung der Fähigkeit des Systems für landwirtschaftliche Betriebsberatung,
    Fortbildung und Wissen auf dem Gebiet neuer Technologien, die den
    Anpassungsprozess erleichtern, zu verbessern und die Übernahme dieser
    Technologien zu fördern.
    – Aktualisierung der Forststrategie und Einleitung einer Debatte über die Optionen für
    ein EU-Konzept zum Schutz der Wälder und für Waldinformationssysteme.
    3.2.3 Verbesserung der Widerstandskraft von Biodiversität, Ökosystemen und Gewässern
    Ökosystemdienstleistungen wie Kohlenstoffabscheidung, Hochwasserschutz und Schutz vor
    Bodenerosion werden unmittelbar vom Klimawandel beeinflusst, und gesunde Ökosysteme
    bieten wesentlichen Schutz vor einigen seiner extremsten Auswirkungen. Ein umfassender
    und integrierter Ansatz für die Erhaltung und Verbesserung von Ökosystemen und den Gütern
    und Dienstleistungen, die sie bereitstellen, ist unerlässlich. Einige Mitgliedstaaten haben
    Initiativen zum Schutz ihrer Land- und Wasserinfrastrukturen lanciert. Bessere Koordinierung
    auf EU-Ebene könnte zusätzliche Vorteile erbringen.
    Im Sektor Wasser wird der Anpassungsprozess durch eine Reihe existierender EU-Politiken
    gefördert. So gibt insbesondere die Wasserrahmenrichtlinie22 einen rechtlichen Rahmen vor,
    um Wasser bis 2015 in ganz Europa reinzuhalten bzw. zu reinigen und eine langfristige und
    nachhaltige Nutzung von Wasser sicherzustellen. Die gemäß der Richtlinie im Jahr 2009
    fälligen Bewirtschaftungspläne für Einzugsgebiete werden den Auswirkungen des
    Klimawandels Rechnung tragen, und die nächste Generation von Bewirtschaftungsplänen, die
    2015 vorliegen müssen, dürfte in jeder Hinsicht klimasicher sein. Außerdem muss der Aspekt
    Klimawandel auch bei der Durchführung der Hochwasserrichtlinie23 berücksichtigt werden.
    Indem sie diese Richtlinie in allen Punkten umsetzen, tragen die EU-Mitgliedstaaten dazu bei,
    die Widerstandskraft zu verbessern und den Anpassungsprozess zu erleichtern.
    In Bezug auf die Wasserknappheit wird die Kommission prüfen, ob Normen der in der
    Landwirtschaft, in Privathaushalten und in Gebäuden verwendeten Wasseranlagen sowie die
    Wassernutzung strenger reguliert werden müssen. Bei der Überprüfung des Stands der
    Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Strategie zur Bekämpfung von
    Wasserknappheit und Dürre24 im Jahr 2012 sollten mit Blick auf die Verbesserung der
    Dürreresistenz und die Minderung von Hochwasserrisiken Optionen zur Stärkung des
    Wasserrückhaltungspotenzials von Ökosystemen geprüft werden. Im Begleitdokument wird
    auf wasserbezogene Fragen näher eingegangen.
    Den Auswirkungen des Klimawandels auf Lebensräume muss auch bei der Bewirtschaftung
    von Natura-2000-Gebieten25 Rechnung getragen werden, um Konnektivität zwischen
    Naturgebieten und ihre Diversität zu gewährleisten und die Migration und das Überleben von
    Arten auch dann zu ermöglichen, wenn sich die klimatischen Bedingungen ändern. Es kann in
    Zukunft notwendig werden, durchlässige Landschaftsräume zu schaffen, um die
    Interkonnektivität von Naturgebieten zu verbessern.
    22 Richtlinie 2000/60/EG.
    23 Richtlinie 2007/60/EG.
    24 KOM(2007) 414 endg.
    25 Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Naturschutzgebieten, das im Rahmen der FFH-Richtlinie von
    1992 eingerichtet wurde.

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