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Gericht bescheinigt Dienstunfall Polizist nach Porno-Mail traumatisiert06.01.2011 - 00:01 UHR
VON J. OFFERMANNS
Düsseldorf – Die E-Mail vom Chef hatte so einen harmlosen Betreff: „WG: Highlight zum Wochenende!!“ hieß es da. Ein Kommissar (39) aus Wesel öffnete den Anhang, klickte sich durch – und landete bei einem ekligen Porno-Foto.
Der Fall beginnt am 28. September 2005. Der Kommissar bekam eine E-Mail von seinem Hauptkommissar. Im Anhang öffnete sich eine Powerpoint-Präsentation, wie sie in Büros aus Spaß tausendfach umhergeschickt werden.
Das erste Bild: eine vollbusige Blondine, die sich vor einem Ferrari räkelt, dazu der Satz: „Stell Dir vor: Du hast ein Date mit dieser Frau.“ Der Beamte klickte weiter, bis er zur witzig gemeinten Pointe kam: einem ekelerregenden Foto des vermeintlichen Unterleibs der Frau.
Laut Urteil (Az.: 23 K 5235/07) hatte das drastische Folgen für den Polizisten: Durch
„das Bild des weiblichen Geschlechtsteils mit umfangreichen Hautekzemen, vermutlich einer fortgeschrittenen Geschlechtskrankheit“ sei er „nachhaltig traumatisiert worden“. Schließlich führte die Mail laut Urteil zu einer „psychiatrischen Erkrankung, Zwangsstörung und Zwangsvorstellungen“. Der Polizist bekam Depressionen, nahm Medikamente.
Auch die Ehe des Mannes scheiterte. Im Urteil heißt es dazu: „Seine Gedanken hätten damals um die Frage gekreist, ob bei seiner Ehefrau ähnliche Symptome vorliegen könnten, was ihn in seinem Sexualleben derart gestört habe, dass es letztlich (...) zur Ehescheidung gekommen sei.“
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Das Land NRW muss nach dem Urteil für alle Behandlungskosten und Spätfolgen aufkommen. Und der Polizist hat schon die nächste Klage angekündigt. Er will vom Land
Schadenersatz, weil die Geschehnisse seine Karriere negativ beeinflusst hätten ...
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