Das Internet scheint ein Fass ohne Boden fuer unbegrenzten Quatsch & geborene 'losers' darzustellen.
Ein geringerer Wert darf nicht das Recht haben, einen grösseren aufzuheben, wenn auch der geringere zuerst da war und durch Rechtsbestimmung oder in Form eines Vertrages geschützt worden ist.
Wieder mal ein klassisches 'Strohmann-Argument'= hier wird ein Phantasiegebilde als Tatsache praesentiert um es dann anhand mit etwas Wirklichem zu legitimieren.
Faellt unter die Rubrik 'falsche Logik' , leicht lassen sich Gedankenlose davon einlullen.
Da es die obige Dokrin nicht gibt brauchen wir uns keine weiteren Gedanken drum zu machen. Warum gibt es sie nicht? Weil sie Willkuer und Gewalt freien Lauf lassen wuerde = das Gegenteil von 'Recht'.
Tatsache: Freiwillig abgeschlossene Vertraege sind fuer Vertragspartner bis zur freiwilligen , gegenseitigen Vertragskuendigung rechtsbindend : sie muessen eingehalten werden :"pacta sunt servanda'.
Das wird im Völkerrecht durch die Regel «Clausula rebus sic stantibus» ausgedrückt, und in dem bei allen zivilisierten Rechtssystemen bekannten Notrecht.
Von was fuer einer perversen Gesinnung muss man besessen sein um absichtlich Falschheiten zu verbreiten , Falschheiten, die obendrein schnell als solche erkannt werden koennen?
«Clausula rebus sic stantibus» ist eine Doktrin (1)- nicht Recht als solches - und besagt ,dass freiwillig abgeschlossene Vertraege nur dann nicht eingehalten werden koennen, nicht muessen , wenn sich unvorhergesehene , fundamentale Aenderungen in den Grundlagen des Vertrages seit seiner Zeit der Unterzeichnung ereignet haben. Unilaterale , absichtlich kreierte Umstaende werden nicht als Fundamentale Aenderungen anerkannt.
Weiterhin, wenn der freiwillig abgeschlossene Vertrag eine Grenzlinie festsetzt gibt es unter «Clausula rebus sic stantibus» prinzipiell keine fundamentale Aenderungen die die Einhaltung des Vertrages comprimittiert.
Dass freiwillig abgeschlossene Vertraege von beiden Seiten eingehalten werden muessen , bzw. nicht einseitig gekuendigt werden koennen besagt die 'doctrine of estoppel' ,
Wir sehen also dass die Wirklichkeit in krassem Gegensatz zu den eingestellten Quatschtext steht.
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(1) Voelkerrrecht entstand unter Anderem aus etlichen Doktrinen , selber Produkte philosophischen Denkens.
Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge
Art. 62 Grundlegende Änderung der Umstände
(1) Eine grundlegende Änderung der beim Vertragsabschluss gegebenen Umstände,
die von den Vertragsparteien nicht vorausgesehen wurde, kann nicht als Grund für
die Beendigung des Vertrags oder den Rücktritt von ihm geltend gemacht werden, es
sei denn
a) das Vorhandensein jener Umstände bildete eine wesentliche Grundlage für
die Zustimmung der Vertragsparteien, durch den Vertrag gebunden zu sein,
und
b) die Änderung der Umstände würde das Ausmass der auf Grund des Vertrags
noch zu erfüllenden Verpflichtungen tief greifend umgestalten.
(2) Eine grundlegende Änderung der Umstände kann nicht als Grund für die Beendigung
des Vertrags oder den Rücktritt von ihm geltend gemacht werden,
a) wenn der Vertrag eine Grenze festlegt oder
b) wenn die Vertragspartei, welche die grundlegende Änderung der Umstände
geltend macht, diese durch Verletzung einer Vertragsverpflichtung oder einer
sonstigen, gegenüber einer anderen Vertragspartei bestehenden internationalen
Verpflichtung selbst herbeigeführt hat.
(3) Kann eine Vertragspartei nach Absatz 1 oder 2 eine grundlegende Änderung der
Umstände als Grund für die Beendigung des Vertrags oder den Rücktritt von ihm
geltend machen, so kann sie die Änderung auch als Grund für die Suspendierung des
Vertrags geltend machen.