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Willkommen im Club. Die Türkei wird ständig von Mitgliedern der kriminellen Terroristenvereinigung PKK beim Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg verklagt. Das ist bereits so eine Art kurdischer Volkssport. Damit will man den Eindruck erwecken, als ob sie in irgendeiner Weise benachteiligt würden. Kriminelle Taten und Mitgliedschaft zu hochgradig kriminellen Vereinigungen und Organisationen werden dabei als "politische Verfolgung" verkauft, obwohl diese Vereinigungen in Europa verboten sind und ebenfalls Strafverfolgung mit sich ziehen.Der kurdische Kläger gegen die Ausschaffungsinitiative ist vorbestraft
Der «SonntagsBlick» fiel auf einen notorischen Verkehrssünder und Kleinkriminellen herein.
Die Aufmachergeschichte auf Seite 12 der jüngsten Ausgabe des «SonntagsBlicks» zeigte einen kämpferischen «kurdischen Flüchtling», der es ganz allein mit der SVP und der Mehrheit der Schweizer Stimmbürger aufnimmt. Sein Ziel: Er will die Annahme der Ausschaffungsinitiative beim Bundesgericht in Lausanne und am Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg für ungültig erklären lassen. Mit einer achtseitigen von ihm selbst verfassten Beschwerdeschrift.
Ali T. begründete seine Einzelaktion im «SonntagsBlick» damit, dass die Ausländer von den Politikern nur noch als «kriminelle schwarze Schafe angesehen werden». Und dass die «SVP ständig auf dem Buckel der Ausländer populistische Politik macht», weshalb die schweizerische Demokratie «schrittweise in Rassismus und Fremdenfeindlichkeit umgewandelt» werde. Davon sei er «als Kurde direkt betroffen», und er fühle sich «als Privatperson diskriminiert».
Langes Sündenregister
Das Bild des gut integrierten Flüchtlings, der sich gekonnt rechtsstaatlicher Mittel bedient, um gegen die Ungleichbehandlung von Ausländern vorzugehen, trügt. Wie Recherchen des «Tages-Anzeigers» zeigen, ist Ali T. unter anderem wegen schwerer Verkehrsdelikte, Urkundenfälschung und Diebstahl vorbestraft. Seit 2002 finden sich in seinem Strafregister sieben Einträge aus den Kantonen Zürich und Freiburg. Die höchste Strafe betrug sechs Monate bedingter Freiheitsentzug, weil er wiederholt mit Alkohol am Steuer angehalten wurde. Zweimal wurde der 34-Jährige zur Leistung gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Die letzte Verurteilung T.s stammt aus dem Jahr 2010.
Und Ali T. hat bereits wieder Scherereien mit der Justiz. «Wir führen aktuell ein Verfahren gegen Ali T.», bestätigt der zuständige Zürcher Staatsanwalt Daniel Kloiber. Worum es diesmal geht, ist unklar, Ali T. hat die Vorladung nach eigenen Angaben noch nicht erhalten.
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Absolut kein Ausländer, der sich an die Gesetze hält und sich integriert, hat ein Problem damit, wenn kriminelle Subjekte, die dem Land schaden zufügen, ausgeschafft werden. Es ist nicht vorstellbar, dass beispielsweise die USA bis hin Kanada so etwas dulden und beide Augen zudrücken. Das gibt es nur in Europa.
Die Türkei hat in diesem Zusammenhang das Problem, dass viele EU-Staaten bei der Bekämpfung von Kriminalität und Auslieferungsersuchen nicht nachkommen.
Dieses Problem hat beispielsweise auch auch Frankreich, wie man an einem aktuellen Fall sehen kann:
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Aber anschliessend wundern sich Bürger in verschiedenen EU-Staaten, wie sich Kriminalität ausbreiten konnte. Man hat sie schlichtweg importiert und protegiert sie sogar noch seitens den Behörden.