Der Bundestrojaner wird manchmal heimlich bei Routinekontrollen während der Abfertigung am Flughafen installiert. Dabei geht es nicht nur um Passagiere, die unter Terrorverdacht stehen oder bei sonstigen Kapitalverbrechen. Der Umweg über den Flughafen wird gemacht, weil die Behörden zur Installation des Trojaners die Wohnung des zu Überwachenden nicht betreten dürfen.
Das bayerische Landeskriminalamt setzte bei Ermittlungen ein rechtswidriges Spionageprogramm ein.
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Eine Routinekontrolle, angeblich. Personalien, Gepäck, Laptop.
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Nur mit seinem Computer verschwanden die Kontrolleure im Nebenraum. Kurz danach Entwarnung: alles in Ordnung.
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Denn der Kaufmann aus Bayern trug nach jener Kontrolle ein wenig mehr im Gepäck als vorher. Auf seinem Rechner hatte das bayerische Landeskriminalamt (LKA) eine Spionage-Software versteckt. Das heimlich am Flughafen installierte Programm sicherte der Polizei weitreichenden Zugriff auf den Laptop. Sobald sich das Gerät ins Internet einwählte, übermittelte es alle 30 Sekunden ein Foto des Bildschirms zu den Ermittlern - gut 60.000 in drei Monaten.
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Doch der betroffene kaufmännische Angestellte steht weder unter Terrorverdacht, noch wird er eines Kapitalverbrechens beschuldigt.
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Nachdem man also mal am Flughafen den Laptop aus der Hand gegeben hat ist zwingend eine komplette Löschung notwendig, da man nicht sicher sein kann, sich keinen Bundestrojaner eingefangen zu haben.