Zitat von
Gehirnnutzer
Die Einwände sind nicht gerechtfertigt, weil immer noch das Einverständnis notwendig ist. Das einzige was sich ändert, ist die Form wie das Einverständnis bzw. Nicht-Einverständnis erklärt wird.
Söder schlägt die Widerspruchsregelung für die Organspende vor, mehr nicht. In Österreich gilt die Widerspruchsregelung seit 1957.
Reden die Österreicher von Zwangsspende?
Die DDR hatte von 1975 bis zu ihrem Ende die Widerspruchslösung.
Im Übrigen ist es so, das die meisten Einwände hier überhaupt nicht im direkten Zusammenhang mit der Art der Organspenderegelung stehen.
Fälle von Scheintod kommen unabhängig von der Organspenderegelung vor, das ist absolut kein Argument.
Auch ist die Annahme, das eine andere Organspenderegelung dazu führt, das jemand schneller für Tod erklärt wird, auch kein Argument.
Bevor überhaupt eine Organspende durchgeführt wird, muss erstmal festgestellt werden ob sich der Patient als Organspender eignet und ob es überhaupt einen potentiellen geeigneten Empfänger für die Organe gibt. Hinzukommen Kontraindikationen.
Daher macht es keinen Sinn, jemanden auf gerade Wohl für tot zu erklären.
Auch die Annahme, das jemand deine Entscheidung übergeht, ist auch kein Argument, denn die besteht bei jeder Spendenregelung.
Schön ist auch der Spruch mit dem Ausland, ich bezweifle, das sich hier jemand schon mal Gedanken über die Organspenderegelungen im Ausland gemacht hat.
Defacto hätte er dann automatisch bei Reisen nach Österreich eine Erklärung bei sich führen müssen, das er nicht zur Organspende bereit ist.
Kein Angst, das ist nicht notwendig, es sind internationale Vereinbarungen, das für die Organspende eines Ausländers (Reisenden) immer die Zustimmung der Angehörigen einzuholen ist und wenn dies nicht möglich ist, eine Spende nur erfolgen kann, wenn eine klare Erklärung des Spenders vorliegt.
Das einzige was hier wirklich betroffen ist, ist die eigene Bequemlichkeit und die ist nirgendwo ein Argument.
Im Grunde genommen geht es hier auch nicht um die Organspende oder deren Regelung. Hier geht es einzig und allein um die Ablehnung des Politikers, der den Vorschlag gemacht hat.
Ich bezweifle, das diejenigen, die hier von Zwangsspende reden, ihre Aussagen beibehalten würden, wenn der Vorschlag von einem ihnen passenden Politiker gekommen wäre.