Universität muß historische Sammlung an jüdische Organisation abtreten

Der jüdische Professor Georg Steinhoff hatte die Sammlung für mehr als 8.000 Reichsmark an die Leipziger Hochschule verkauft, obwohl er den Wert auf knapp 10.000 Reichsmark geschätzt hatte. Es sei deswegen nicht auszuschließen, daß er seine Sammlung nur unter Druck verkaufte, urteilte das Gericht.

Auch eine Aussage vom Sohn Steinhoffs, wonach dieser seine Exponate verkaufen wollte, weil er Geld zum Kauf einer neuen Firma brauchte, stimmte das Gericht nicht um.
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Der alte Rechstgrundsatz, dass man unschuldig ist, bis die Schuld bewiesen ist, gilt in der Holocaust-Industrie nicht und wird Mal für Mal ins Gegenteil ausgelegt:
Deutsche SIND IMMER UND GRUNDSÄTZLICH SCHULDIG, bis ein Jude sie für unschuldig erklärt.