Das Bundesverfassungsgericht wird am 5. Juli über die Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm sowie gegen die Griechenland-Hilfe mündlich verhandeln. Die Bundesregierung muss begründen, inwiefern die Maßnahmen zur Stabilisierung der europäischen Währung mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die unterschiedlichen Klagen, darunter vom CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler sowie einer Gruppe von Professoren um den Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider, liegen seit vergangenem Jahr in Karlsruhe. Ein Urteil wird erst nach der Sommerpause erwartet. Gibt das Gericht den Klägern Recht, würde das die Eurozone erschüttern. Wahrscheinlich würde mit Deutschland der größte Kreditgeber für Griechenland und den Rettungsfonds ausfallen.
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Die Richter des Grundgesetzgerichtes werden die Entscheidung solange verschieben, bis die Märkte das Urteil gesprochen haben, oder im Sinne der ReGIERung entscheiden.