Da steht, dass die heutige Verfassung nach der Wiedervereinigung für Gesamtdeutschland gültig ist. Diese Verfassung verliert nur dann ihre Gültigkeit, wenn eine neue Verfassung vom Volk ausgeht und in freier Entscheidung zustande kommt. Da steht ausdrücklich nicht, dass die Verfassung mit der Wiedervereinigung ungültig wäre. Da steht auch nicht, dass diese Verfassung in irgendeiner Form minderwertiger wäre, als eine neue Verfassung.Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
De jure muss dieser Passus sogar existieren, weil die aktuelle Verfassung sonst "auf ewig" gültig wäre und eine neue Verfassung -selbst wenn sie in freier Wahl des Volkes entstünde- im Sinne der alten Verfassung ständig anfechtbar wäre. So gesehen sichert dieser Passus sogar die Freiheit des Volkes, über sowas selbst zu entscheiden.
De facto haben wir das auch getan, denn solange wir uns keine neue Verfassung geben, ist die alte Verfassung voll rechtskräftig und sogar demokratische legitimiert (implizit durch die Nicht-erschaffung einer neuen Verfassung). Denn die Beibehaltung dieser Verfassung, welche ja explizit das Recht auf eine neue demokratische Verfassung einräumt, ist auch ein Ausdruck des demokratischen Willens.
Wie hoch bitte waren bisher diese "Kriegsfolgelasten" und was sind die "näheren Bestimmungen" (Gesetze und Verodrnungne gewesen ?
Danke für Deine informationen
Guruji
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