Intressant dabei ist der Satz "Kürzlich hatte das französische Verfassungsgericht entschieden, dass ein Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen nicht gegen die Verfassung verstoße". Eine Meinung die durchaus der meinen entspricht. Das Österreichische VG hat das aber anders gesehen. An diesen Beispiel aber erkennt man genau, dass Verfassungsrichter nicht objektiv Recht sprechen, sondern ihre persönliche politische Meinung mit ein bringen. Was für mich nur ein weiterer Beweis ist, dass Verfassungsrichter, genau so wie die Richter des EU-Gerichtshofes, Politik machen, die formaljuristisch, nicht vom Volk bevollmächtigt ist. Das sollte man, aus Demokratiehygienischen Gründen abstellen, auch wenn ich nicht weiß wie.Das französische Parlament hat am Dienstag eine Gesetzesinitiative zur Legalisierung gleichgeschlechtlicher Ehen abgelehnt. In der Nationalversammlung stimmten 293 Abgeordnete gegen den von der Opposition eingebrachten Entwurf, 222 votierten dafür.
Unterstützer der Initiative kritisierten, damit falle Frankreich bei den Rechten von Homosexuellen hinter die Nachbarstaaten Spanien, Belgien und Niederlande zurück, in denen Ehen zwischen Schwulen oder Lesben möglich sind.
Kürzlich hatte das französische Verfassungsgericht entschieden, dass ein Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen nicht gegen die Verfassung verstoße. Dem Parlament stehe es jedoch frei, die bestehenden Gesetze zu ändern, hieß es in dem Urteil.
Gleichgeschlechtliche Paare können in Frankreich eingetragene Lebenspartnerschaften eingehen. Im Erb- und Familienrecht sind sie jedoch schlechter gestellt als verheiratete Paare.