Die rechtspopulistische Bürgerbewegung Pro Deutschland hat Anspruch auf ein Bankkonto. Das entschied das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren. Die Partei sei nicht verboten und habe deshalb Anspruch auf Gleichbehandlung mit anderen politischen Parteien. Der Landesverband von Pro Deutschland will sich an der Berliner Abgeordnetenhauswahl im September beteiligen und ist darum auf ein Konto für den Zahlungsverkehr sowie Spenden angewiesen. Damit entsprach die zweite Kammer des Gerichts der Forderung der Partei. Die Berliner Sparkasse hatte die Kontoeröffnung verweigert. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
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