Das Bundesverfassungsgericht hat vor drei Jahren wesentliche Teile des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt und den Bundestag bis spätestens 30. Juni 2011 zur Neuregelung verpflichtet! Passiert ist bis heute nichts!

siehe Urteil BVG v. 03. Juli 2008
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Erklärung, was das BVG beanstandet hat:
Das deutsche Wahlrecht muss reformiert werden. Zum ersten Mal hat das Bundesverfassungsgericht eine Regelung des Bundeswahlgesetzes für grundgesetzwidrig erklärt. Am Donnerstag verkündete der Zweite Senat sein Urteil zum sogenannten „negativen Stimmgewicht“. Dieses kann dazu führen, dass weniger Stimmen für eine Partei genau dieser Partei zu Gewinnen verhelfen und umgekehrt.

Nun das Dilemma:
Deutschland steht vor einer Staatskrise, einem politischen Fukushima, dessen Folge- und Langzeitschäden, sollte es soweit kommen, nicht abzusehen sind. Niemanden würde es überraschen, wenn die sieche schwarz-gelbe Bundesregierung in den nächsten Wochen oder Monaten das Zeitliche segnen würde, Die dann fällige vorgezogene Neuwahl würde vielleicht mit einer Überraschung, in jedem Fall aber in einer Katastrophe enden. Weil das Wahlgesetz verfassungswidrig ist, würden die Karlsruher Richter einer Anfechtung der Wahl in jedem Falle stattgeben, die Bundestagswahl also für ungültig erklären. Infolgedessen gäbe es auch keinen Bundestag, der ein neues, verfassungsgemäßes Wahlgesetz beschließen könnte. Für diesen Fall hat der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, schon vor einigen Wochen prophezeit: "Deutschland wäre politisch lahmgelegt." Das wäre ein Skandal? Nein, das ist schon heute ein Skandal!

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Selbst in einem Eilverfahren wäre eine Änderung und Beschlußfassung nicht mehr möglich!
Tja, das hat die Politik verpennt! Was für ein Schlamperladen!!! :knie: