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Thema: Praxistest bestanden: OWiG ist ungültig, Verfahren verlaufen im Sand, keine Zahlungen

  1. #11
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    Standard AW: Praxistest bestanden: OWiG ist ungültig, Verfahren verlaufen im Sand, keine Zahlu

    Ich habe gehört, dass Leute, die vor Gericht oder Behörde ähnlich wie @fatalist argumentierten (irgendwelche selbsternannten "Reichsbürger"), noch 1000 Euro Sonderstrafe wegen irgendeines Sonderdeliktes, dessen Name mir jetzt entfallen ist, bezahlen mussten. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es so einfach ist, den Klauen der BRD zu entwischen.

  2. #12
    Mitglied Benutzerbild von Stadtknecht
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    Standard AW: Praxistest bestanden: OWiG ist ungültig, Verfahren verlaufen im Sand, keine Zahlu

    So so. Eine Verkehrs-OWi ist also ungültig.

    Warum weiß das nicht jeder Anwalt, jeder Richter usw?

    Da stimmt doch was nicht.

  3. #13
    Dein schlimmster Alptraum Benutzerbild von Untergrundkämpfer
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    Standard AW: Praxistest bestanden: OWiG ist ungültig, Verfahren verlaufen im Sand, keine Zahlu

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    Sowohl meine Steuerberaterin als auch mein Geschäftspartner haben seit Beginn des Jahres jeweils mehrere Tempoverstösse mit Bussgeldverfahren mit nur 1 Schreiben abgetötet, es kam nie wieder ein Schreiben der Behörden.

    Warum?

    Beide wiesen die Behörde darauf hin,

    II. EGOWiG aufgehoben

    Sie beziehen sich auf das Ordnungswidrigkeitengesetz, § 46 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit §§ 52 ff. Strafprozessordnung (StPO)).

    Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde aber am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OwiG rückwirkend aufgehoben wurde. Seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 23.11.2007 (BGBl. I, Seite 2614) existiert für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mit Wirkung vom 30.11.2007.

    Beweise:
    - [Links nur für registrierte Nutzer]
    - [Links nur für registrierte Nutzer]

    Gesetze ohne Geltungsbereich, sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.

    III. ZPO, StPO

    Im April 2006 wurden auf die gleiche Art die Zivile Prozeßordnung (ZPO), auch die Strafprozeßordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz gelöscht, indem der §1, nämlich das Einführungsgesetz aufgehoben wurde. Rechtwirksam wurde das Ganze am 25.04.2006 mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt. Und wieder wurden diese Gesetzeswerke rückwirkend aufgehoben.

    IV. Wegfall des Geltungsbereichs

    Aber es geschah im selben Schritt noch mehr. Der §5 von ZPO, StPO und GVG ist weggefallen. In diesem Paragraphen fand sich der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke.

    Nun wird es sogar für absolute Laien vom Verständnis und auch vom Juristischen her ganz einfach.

    Ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt nicht.


    Nun hielt ich das alles schon mal in Händen, glaubte es jedoch nicht.

    Fakt ist, es funktioniert.

    Kann nur wärmstens empfohlen werden, ich habe auch das Fax an die GEZ gesehen vom 1.1.2011, abmeldung wegen fehlender Gesetzesgrundlage, und es kam nie wieder was, weder Geldforderung noch Schriftverkehr.

    Vorlagen hier:
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Beweis dafür, die Spinner haben recht: Kein Staat, keine Justiz, keine Legitimation, besetztes Land ohne Souveränität?

    Man komme mir nicht mit diskussionen, "das ginge so nicht".
    ES GEHT!!!
    Ich will ja nicht unken, aber wie kommst du auf das schmale Brett? Bei der GEZ gebe ich dir recht. Das sind Vollidoiten die man am besten links liegen lässt.
    Aber das was du oben bezüglich OWiG, ZPO und StPO anführst ist weder ein Beweis noch sonst was. Wie kommst Du darauf das §5 ZPO weggefallen ist? Das ist der Paragraf über mehrer Ansprüche. Du solltest Dich besser nochmal mit einem Rechtsanwalt zusammensetzten. Ich fürchte Du liegst da einem Mißverständnis auf.
    Die Vorlage in dem Verweis kannst Du übrigens getrost in die Tonne kloppen. Die ist höchstens dazu geeignet einem Sachbearbeiter Lachtränen zu bereiten. Zum Beispiel ist die gesetzliche Grundlage für die Auslagen und Gebühren die jeweiligen Verwaltungsgebührengesetze bzw.- ordnungen der Bundeländer.

    Zum Beispiel das [Links nur für registrierte Nutzer] für Thüringen. Sowas hat jedes Bundesland.

  4. #14
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    Kool AW: Praxistest bestanden: OWiG ist ungültig, Verfahren verlaufen im Sand, keine Zahlu

    Probier es aus, es geht.

    kannst aber auch gerne weiter nachgrübeln, warum etwas was funktioniert nicht funktionieren kann (darf!!) und weiterhin zahlen :hihi:

    Es steht immer OWiG § irgendwas auf den Bescheiden.

  5. #15
    GESPERRT
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    Standard AW: Praxistest bestanden: OWiG ist ungültig, Verfahren verlaufen im Sand, keine Zahlu

    Zitat Zitat von Eukalyptusbonbon Beitrag anzeigen
    Ich habe gehört, dass Leute, die vor Gericht oder Behörde ähnlich wie @fatalist argumentierten (irgendwelche selbsternannten "Reichsbürger"), noch 1000 Euro Sonderstrafe wegen irgendeines Sonderdeliktes, dessen Name mir jetzt entfallen ist, bezahlen mussten. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es so einfach ist, den Klauen der BRD zu entwischen.
    Es geht hierbei nicht um "Reichsbürger", sondern um den Wegfall des OWiG und der ZPO.
    Steht im Eingangsbeitrag.

    auch für dich gilt: ausprobieren oder zahlen...

  6. #16
    Mitglied Benutzerbild von Stadtknecht
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    Standard AW: Praxistest bestanden: OWiG ist ungültig, Verfahren verlaufen im Sand, keine Zahlu

    Wenn nicht gezahlt wird, wird`s noch teurer.

  7. #17
    Dein schlimmster Alptraum Benutzerbild von Untergrundkämpfer
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    Standard AW: Praxistest bestanden: OWiG ist ungültig, Verfahren verlaufen im Sand, keine Zahlu

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    Probier es aus, es geht.

    kannst aber auch gerne weiter nachgrübeln, warum etwas was funktioniert nicht funktionieren kann (darf!!) und weiterhin zahlen :hihi:

    Es steht immer OWiG § irgendwas auf den Bescheiden.
    Es geht nicht. Erzähl keinen Stuss! Das Du sowas schreibst zeigt das Du es selbst noch nicht ausprobiert hast.

  8. #18
    für wahre Demokratie Benutzerbild von Kongo Bongo
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    Standard AW: Praxistest bestanden: OWiG ist ungültig, Verfahren verlaufen im Sand, keine Zahlu

    Mit der Masche landest du in der Zwangsvollstreckung.
    Obama, Cameron, Sarkozy vors Kriegsverbrechertribunal!

  9. #19
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    Standard AW: Praxistest bestanden: OWiG ist ungültig, Verfahren verlaufen im Sand, keine Zahlu

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    bin seit 28 Jahren volljährig und bekomme seitdem Post von GEZ.
    Habe nie geantwortet und nie gezahlt.
    Es geht.
    Ich hatte ebenfalls noch nie gezahlt: Für diesen faschistoiden Dreck? Nein.

  10. #20
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: Praxistest bestanden: OWiG ist ungültig, Verfahren verlaufen im Sand, keine Zahlu

    Zitat Zitat von Kongo Bongo Beitrag anzeigen
    Mit der Masche landest du in der Zwangsvollstreckung.
    War ich schon. Passiert trotzdem nichts.

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